Autor Thema: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD  (Gelesen 44930 mal)

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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #15 am: 6. April 2018, 21:59:38 »
causa non finita, Karlsruhe locuta:

Zitat
Freitag, 06.04.2018, 14:17

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den selbsternannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, wegen Untreue aufgehoben.


Nun muss der Fall neu aufgerollt werden, wie das Landgericht Halle am Freitag mitteilte. Fitzek war dort wegen wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in besonders schwerem Fall zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Fast 600 Menschen zahlten in sogenannte Kooperationskasse ein

Fitzek soll den Richtern in Halle zufolge zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ungenehmigte Bankgeschäfte betrieben haben. Dies wertete das Gericht als Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Fast 600 Menschen zahlten teils erhebliche Summen in eine sogenannte Kooperationskasse ein. Mindestens 1,3 Millionen Euro davon habe Fitzek abgehoben, ohne das klar sei, wo das Geld geblieben sei.

Dem BGH zufolge hatte das Landgericht nicht ausreichend aufgeklärt, ob es sich bei den eingezahlten Beträgen um Einlagen im Sinne des Kreditwesengesetzes handelte. Dies Prüfung muss nun nachgeholt werden.

Fitzek hatte 2012 ein eigenes Königreich ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
"Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an

Sowohl die Reichsbürgerbewegung als auch sogenannte Selbstverwalter wie Fitzeks "Königreich" werden in Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz beobachtet. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Einige Anhänger vertreten rechtsextremistische Positionen. Auch das "Königreich Deutschland" sieht sich nach eigenem Bekunden als "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reichs.

https://www.focus.de/politik/deutschland/selbsternannter-koenig-von-deutschland-bgh-hebt-urteil-gegen-peter-fitzek-wegen-untreue-auf_id_8722987.html

______________________________________

Zitat
Landgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 013/2018

Halle (Saale), den 6. April 2018

(LG HAL) Bundesgerichtshof hebt Urteil des LG Halle gegen Peter F. auf

Das Urteil des Landgerichts Halle gegen Peter F. aus Wittenberg ist vom Bundes-gerichtshof aufgehoben worden.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten mit Urteil vom 15.03.2017 wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte unter anderem unter der Bezeichnung „Kooperationskasse“ von Unterstützern Einzahlungen in Höhe von insgesamt rund 2,4 Millionen Euro entgegen genommen hat, wobei die Einzahlungen in sogenannten Sparbüchern vermerkt wurden. Rund 1,35 Millionen habe der Angeklagte abgehoben, rund 350.000,00 Euro habe er wieder zurückgezahlt. Der Verbleib der übri-gen Beträge konnte nicht vollständig aufgeklärt werden.
Die Kammer hatte dieses Verhalten dahingehend gewertet, dass der Angeklagte uner-laubte Bankgeschäfte betrieben habe, da die eingezahlten Beträge als Einlagen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) anzusehen seien. Darüber hinaus habe er den Tatbestand der Untreue verwirklicht, weil er hinsichtlich der eingezahlten Gelder eine sogenannte Vermögensbetreuungspflicht gehabt habe, die er dadurch verletzt habe, dass er keine ordentliche Buchführung vorgenommen habe (Gesch.-Zeichen 13 KLs 20/16).

Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 26.03.2018 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen (4 StR 408/17).

Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob es sich bei den eingezahlten Beträgen um Einlagen im Sinne des KWG handele. Da-ran würde es fehlen, wenn die Kunden durch eine sogenannte „Nachrangabrede“ gehin-dert gewesen wären, die eingezahlten Gelder jederzeit zurückzufordern. Die hiesige Kammer hatte diese in den Verträgen enthaltene Nachrangabrede für unwirksam erach-tet. Die diesbezügliche Begründung hat der Bundesgerichtshof als nicht tragfähig erach-tet. Darüber hinaus sei nicht geklärt, ob der Angeklagte die Gelder in der Absicht entge-gen genommen habe, mit dem Geld im eigenen Aktivgeschäft gewinnbringend zu arbei-ten - auch dies wäre für die Verurteilung nach dem KWG aber erforderlich.

Hinsichtlich der Verurteilung wegen Untreue hat der Bundesgerichtshof angenommen, es sei in dem aufgehobenen Urteil nicht hinreichend begründet worden, dass den Angeklag-ten hinsichtlich der eingezahlten Beträge gegenüber den „Kapitalüberlassern“ eine soge-nannte „Vermögensbetreuungspflicht“ getroffen habe, was Voraussetzung für eine Verur-teilung wegen Untreue ist. Eine solche Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Kapitalüberlasser sei nicht durch die bloße Einzahlung der Beträge auf die „Sparbücher“ begründet worden.

Die neue Kammer wird nunmehr eine vollständig neue Hauptverhandlung durchzuführen und den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Rechtsausführungen des Bundesge-richtshofs aufzuklären haben. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.
Die Kammer wird auch über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden haben. Eine Entscheidung hierzu hat der Bundesgerichtshof nach den hier vorliegenden Unter-lagen nicht getroffen.

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=890889&identifier=7e62135501b3b6a3cdeebc84548f7464

Globaler Moderator Kommentar Ich habe den Beitrag aus dem "Nichts Neues ... 04/18"-Faden abgetrennt. -- Tuska
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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #16 am: 9. April 2018, 18:49:21 »
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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #18 am: 6. Mai 2018, 10:36:09 »
Boah, das artet ja hier wieder in Stress aus.

Breaking news: das war es dann mit der wiedergewonnenen Freiheit.

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/koenigreich-deutschland-fitzek-freiheitsstrafe-rechtskraeftig-100.html

Zitat
Peter Fitzek muss wieder ins Gefängnis. Das teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Klaus Tewes, MDR SACHSEN-ANHALT mit. Eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe gegen den selbsternannten König von Deutschland sei nun rechtskräftig.
1 Rv 26/18 OLG Naumburg, 113 Ss 243/17 GenStA Naumburg
Das zugrundeliegende Berufungsurteil war vom LG Dessau-Roßlau, 7 Ns 672 Js 10435/10
« Letzte Änderung: 6. Mai 2018, 10:48:03 von Sandmännchen »
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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #19 am: 5. Oktober 2018, 00:18:42 »
Ups, in den Schlagzeilen fehlt die Anhörungsrüge. Ich hatte damit gerechnet, dass diese nur von sehr kurzfristiger Dauer ist, aber nun ja ...

Gestern wurde bekannt, dass laut KRD das OLG Naumburg inzwischen der Anhörungsrüge stattgegeben hat und sodann Fitzeks Begründungen verarbeitet hat, was zu keiner Änderung des Urteils führte.

Die Entscheidung, da ist das KRD unklar, sei 21.8. bzw. 5.9. gefallen. Mit Pressemitteilungen oder Veröffentlichungen ist das OLG Naumburg generell recht zurückhaltend, insofern war mit einer Bekanntgabe durch das Gericht nicht zu rechnen.

Besten Dank an @Pantotheus für den Hinweis.
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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #20 am: 1. November 2018, 09:08:43 »
« Letzte Änderung: 1. November 2018, 11:12:09 von Sandmännchen »
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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #21 am: 18. Dezember 2018, 11:38:36 »
Das LG Halle hat das Verfahren wegen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz nach Par. 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt.

Neuigkeiten:
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/ist-peter-zu-weihnachten-wieder-in-freiheit.html

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Re: Schlagzeilenthread zu Peter Fitzek / KRD
« Antwort #22 am: 11. Februar 2019, 18:43:43 »
Hoppla! Auch wenn das KRD die Rückkehr seines Staatsoberhaupts noch nicht mitbekommen hat, er ist wieder da!

Und wer hat die erste definitive Meldung ausgegraben?

Scheint wohl so, dass in der JVA wieder Basketball gespielt werden darf.

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/peter-fitzek-koenig-von-deutschland-wieder-frei-100.html
« Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 19:28:30 von Sandmännchen »
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