Autor Thema: DPHW - Reichsbürger Polizei  (Gelesen 55683 mal)

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #285 am: 26. Februar 2019, 09:54:59 »
Vorerst der letzte Akt, einmal Revision OLG steht noch aus, gegebenenfalls noch eine Wiedereinsetzung:

https://www.saechsische.de/nur-einer-muss-ins-gefaengnis-5040044.html

Zitat
25.02.2019 19:00 Uhr

Nur einer muss ins Gefängnis

Die Berufungsverfahren gegen zwölf Reichsbürger sind beendet. Sie hatten in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher festgehalten.
Von Jürgen Müller 2 Min. Lesedauer

Meißen/Dresden. Die Strafverfahren gegen Mitglieder und Sympathisanten des illegalen Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW), die am 23. November 2012 in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen versucht hatten festzunehmen, sind beendet. Am Montag fand am Landgericht Dresden das letzte Berufungsverfahren statt.

13 von 14 Angeklagten wurden für die Taten vom Amtsgericht Meißen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Alle gingen in Berufung. Am Landgericht Dresden wurden die Urteile mit einer Ausnahme abgeändert und Haftstrafen ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Taten nun schon mehr als sechseinhalb Jahre zurückliegen und die psychische Erkrankung des Gerichtsvollziehers nicht auf die Tat zurückzuführen ist. Er befand sich schon vorher mehrmals in psychiatrischer Behandlung.

Einer jedoch muss ins Gefängnis. Ullrich Sch., der im Dezember 2015 am Amtsgericht Meißen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, erschien am Montag nicht zu seiner Berufungsverhandlung. Die Ladung zum Termin hatte er an das Gericht zurückgeschickt. Das Gericht hat die Berufung verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Sch. könnte jetzt nur noch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann müsste er aber plausibel nachweisen, dass er unverschuldet zu dem Termin nicht erschien. Von den anderen zwölf Urteilen aus den Berufungsverhandlungen sind elf rechtskräftig. Einer der Verurteilten hat Revision vor dem Oberlandesgericht eingelegt.

Bemerkenswert, als Anwalt diesmal wieder ein "alter Bekannter", wie man aus dem Twitterprotokoll des Users Tim S. entnehmen kann:
Martin Kohlmann

Spoiler

Tim Schulz @tmschlz
Am Landgericht #Dresden wurde heute die Berufung mehrerer verurteilter Mitglieder des "Deutschen Polizeihilfswerks", einer bürgerwehrähnlichen Gruppierung aus der #Reichsbürger-Szene, verhandelt.

Ein Thread: 13:25 - 25. Feb. 2019


        Neue Unterhaltung

       
Tim Schulz @tmschlz
Andreas und Kerstin K. haben im November 2012 zusammen mit einem Dutzend Gleichgesinnter einem Gerichtsvollzieher aufgelauert, ihn körperlich bedrängt, versucht zu fesseln und ihn auf dem Grundstück eines Mitstreiters in #Bärwalde festgehalten. Dabei trugen sie Uniformen. 1/9

Sie und weitere wurden dafür bereits verurteilt - Das Ehepaar K. 2016 zu 2 Jahren und 6 bzw. 3 Monaten. Gegen die Gruppierung liefen zudem zwischenzeitlich Ermittlungen mit dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung: http://www.taz.de/!5222922/  2/9

Die heutige Berufungsverhandlung wäre aber kein Reichsbürger-Prozess, hätten die Angeklagten nicht reichlich Gefolgschaft mitgebracht. Die sorgte während der Verhandlung konstant für laienhafte Rechtsbewertungen und Kommentare aus dem Off. Skurrile Szenen. 3/9

Während ein Video der Aktion in Bärwalde, das durch die Täter zu "Schulungszwecken" aufgenommen wurde, gezeigt wurde, gab es immer wieder Gelächter im Publikum. Das Opfer ist seit der Tat in psychologischer Behandlung und kann seither nicht mehr im alten Beruf arbeiten. 4/9

Auch Verteidiger Martin #Kohlmann, Kopf der rechtsextr. Gruppierung "Pro Chemnitz" und Szeneanwalt, lacht. Im Schlussplädoyer holt der Rechtsextremist noch einmal gegen den vermeintlich kaputten Rechtsstaat BRD und die Stigmatisierung von Bürgern als Reichsbürger aus. 5/9

Kohlmann ist bekannt für seine ausschweifenden Referate vor Gericht. Schon im Prozess gegen die Gruppe Freital politisierte er und drohte dem vorsitzenden Richter: https://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/chemnitz-stollberg/verfahren-gegen-kohlmann-100.html … 6/9

Für die Angeklagten ging die Berufung - trotz Kohlmanns Brandrede - glimpflich aus. Die Strafen wurden auf 1 Jahr für Kerstin K. und 1 Jahr und 6 Monate für Andreas K. verkürzt und zur Bewährung ausgesetzt. Ihr Mitangeklagter Ulrich S. erschien nicht zum Prozess. 7/9

Erwähnenswert: Andreas K. war von 1986-1996 ganz offiziell Bereitschaftspolizist. Heute leben er und seine Frau von seiner Rente. 8/9

Sein einstiger Mitstreiter Volker S. war zudem Funktionär der Deutschen Polizeigewerkschaft (#DPolG). Ein Fahrzeug der umstrittenen Organisation war zum Tatzeitpunkt unweit des Grundstücks in Bärwalde geparkt. 9/9

    Ende der Unterhaltung


Antwort an @tmschlz

frood @PrefectFrood
Ich habe nicht alles verstanden. Ist es tatsächlich so, dass für diese Aktion am Ende niemand ins Gefängnis kommt?

Hans @Helsravn
"1 Jahr für Kerstin K. und 1 Jahr und 6 Monate für Andreas K. verkürzt und zur Bewährung" so bizarr es sich anhört, scheinbar ja.
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das Gericht die Strafverringerung begründet hat.

Tim Schulz @tmschlz
Die beiden Angeklagten räumten ihr Unrecht ein. Zudem liegt die Tat schon mehr als 6 Jahre zurück. Der vors. Richter machte den Eindruck, als solle der Fall endlich abgehakt werden.

Tim Schulz @tmschlz
Die Staatsanwaltschaft kritisierte dies. Die Bekundungen seien nicht glaubwürdig. Zumal Verteidiger Kohlmann die Aktion explizit rechtfertigte und dem Opfer einen erheblichen Teil der Schuld zuschrieb. Der Gerichtsvollzieher hätte sich nicht korrekt ausgewiesen.

Hans @Helsravn
Bitter. Aber danke für die Information.

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #286 am: 26. Februar 2019, 10:19:30 »
Na ja, die sind ja zwischenzeitlich ohnehin mit "DPHW 2.0" unterwegs, stellen für Kohlmann wohl auch die "Security", betreiben mehrere FB-Seiten und tun alles, um wieder zur "alten Form" zu kommen. Da hat es wohl nur geheißen: "Füße still halten bis zum Urteil".

Die werden uns demnächst sicher wieder bespaßen.

Eine von vielen Seiten
https://www.facebook.com/DPHW.de/

Die ist ziemlich inaktiv
https://www.facebook.com/Arbeitskreis-Abwicklung-des-DPHW-550161071682971/

Den Rest suche ich mal wieder wenn ich den Nerv dazu habe.
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #287 am: 26. Februar 2019, 10:36:32 »
Ich persönlich habe es nie wirklich für einen echten Zufall gehalten, dass etwa 14 Tage nach dieser Einstellungsverfügung:

https://www.facebook.com/DPHW.de/photos/rpp.294164110690911/818259991614651/?type=3&theater
(Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung)

im nahen Dresdner Umland die "Gruppe Freital" gegründet wurde, die rein "zufällig" später dann auch von Kohlmann verteidigt wurde.

Aber was weiß ich...
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #288 am: 26. Februar 2019, 12:14:33 »
Und wieder mal Sachsen. So langsam fällt das sogar mir auf.
 

Offline dieda

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #289 am: 6. April 2019, 12:02:54 »
Ich pack das mal hier rein, trotz paywall, aus Gründen:

https://www.saechsische.de/plus/pro-chemnitz-mitbegruender-bleibt-anwalt-kohlmann-5056511.html

Zitat

Sachsen

05.04.2019 16:24 Uhr
Pro-Chemnitz-Mitbegründer bleibt Anwalt

Eine Äußerung des Strafverteidigers Martin Kohlmanns sorgte für Empörung bei Richtern. Die Anwaltskammer sieht jedoch keine Verletzung seiner Berufspflichten.

Martin Kohlmann bei einer Demonstration von Pro Chemnitz im vergangenen Jahr vor dem Fußballstadion. © Archivfoto: Paul Sander
Von Karin Schlottmann 2 Min. Lesedauer

Eine umstrittene Äußerung des Chemnitzer Rechtsanwalts Martin Kohlmann im Terrorprozess gegen die Gruppe Freital bleibt ohne Konsequenzen. Das berufsrechtliche Verfahren der Rechtsanwaltskammer Sachsen gegen ihn sei eingestellt worden, sagte  Kohlmann am Freitag. Eine Verletzung seiner beruflichen Pflichten sei bei der Untersuchung nicht festgestellt worden. Die Rechtsanwaltskammer äußerte sich auf Anfrage der SZ nicht zu dem Fall. 

Kohlmann, Mitbegründer von Pro Chemnitz, hatte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden den Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe Freital von Schauprozess, Systemwechsel und einem "Fünften Reich" gesprochen. An die Adresse des Gerichts sagte er anschließend, dass in einem Verfahren, das "einst zu führen sei" wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung, sein Plädoyer strafschärfend berücksichtigt werde. Das Gericht hatte in der Urteilsverkündung die Erwartung geäußert, dass die Anwaltskammer in dieser Angelegenheit tätig werde. Das berufsrechtliche Verfahren sieht verschiedene Sanktionsstufen vor, sie reichen  von einer Rüge und einer Geldstrafe bis hin zum Ausschluss aus der Kammer.

Kohlmann hat als Kopf der Fraktion des Bündnisses "Pro Chemnitz" einen Sitz im Stadtrat. Nach einer tödlichen Messerattacke Ende August auf einen 35-Jährigen in Chemnitz hatten "Pro Chemnitz" und die AfD Protestveranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmern organisiert, bei denen Teilnehmer den Hitler-Gruß zeigten und Ausländer angegriffen wurden.  Der Verfassungsschutz stuft die Gruppe als extremistisch ein. Die Hauptprotagonisten seien tief in der rechtsextremistischen Szene verwurzelt und teilweise dort langjährig aktiv. Unter dem Deckmantel der Kritik an der Asylpolitik trage die Gruppe rechtsextremistisches Gedankengut in weite Teile der Gesellschaft, heißt es in einer Analyse des Landesamt vom Januar diesen Jahres.


 ???
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #290 am: 15. April 2019, 14:34:23 »
Aprops
Pro Chemnitz


Zitat
STAATSANWALTSCHAFT DRESDEN :
Anklage gegen Justizvollzugsbeamten im Fall Chemnitz erhoben
AKTUALISIERT AM 15.04.2019-13:10

Der Vollzugsbeamte hatte im Fall um den getöteten Daniel H. den Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen fotografiert und an Dritte weitergegeben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.


Die Staatsanwaltschaft Dresden hat vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht der sächsischen Hauptstadt Anklage gegen einen Justizvollzugsbeamten erhoben, der nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen in Chemnitz einen Haftbefehl per Handy fotografiert und an Dritte weitergegeben haben soll. Dem suspendierten Staatsdiener wird „Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag mitteilte.

Der Mann habe am 28. August 2018 den am Vortag erlassenen Haftbefehl fotografiert, weitergeleitet und damit dessen „unkontrollierte Veröffentlichung“ ermöglicht. Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten im Fall des im August 2018 in Chemnitz getöteten 35-jährigen Deutschen Daniel H. war im Internet teils geschwärzt auf verschiedenen Seiten aufgetaucht und wurde dann unter anderem von der rechtspopulistischen Organisation Pro Chemnitz, Abgeordneten von AfD und einer rechten Gruppe in Bremen und Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verbreitet. In dem Dokument werden die Namen des Opfers, der Richterin und Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt. Zudem steht darin, wie das Opfer getötet wurde.
Spoiler
Die Ermittlungen gegen weitere Bedienstete wurden eingestellt
Der Justizvollzugsbeamte wurde nach der Veröffentlichung vom Dienst suspendiert. Bei einer Verurteilung drohen dem Mann, der die Vorwürfe zugegeben hat, eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Ermittlungen gegen 16 weitere Bedienstete des Gefängnisses in Dresden wegen Verbreitung der Bilder wurden laut Staatsanwaltschaft eingestellt – in fünf Fällen wegen erwiesener Unschuld, die anderen mangels Beweisen.

Der Angeklagte Alaa S. steht in Verdacht an der tödlichen Messerattacke gegen Daniel H. in Chemnitz beteiligt gewesen zu sein
Der auf einer Facebook-Seite veröffentlichte Haftbefehl war gegen einen vermutlichen Iraker ausgestellt, dann aber wieder aufgehoben worden. Seit März muss sich ein syrischer Asylbewerber in Dresden wegen der Tötung eines 35-Jährigen vor Gericht verantworten. Er ist wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, bestreitet aber die Vorwürfe.


Der 23-Jährige soll zusammen mit einem flüchtigen Iraker am 26. August 2018 in Chemnitz einen 35-Jährigen erstochen haben. Die Tat hatte fremdenfeindliche Übergriffe und Demonstrationen rechter Kräfte mit zahlreichen Straftaten ausgelöst.

Weil sie gegenüber ausländischen Gefangenen in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden sein sollen, wurden in Dresden außerdem weitere Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert. Insgesamt wird in diesem Zusammenhang gegen sechs Beschuldigte, darunter der 37-jährige Angeklagte, wegen Körperverletzung im Amt ermittelt.

Quelle: dpa/AFP
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #291 am: 10. September 2019, 18:15:18 »
https://www.saechsische.de/plus/schlussstrich-im-reichsbuerger-prozess-5116579.html

Zitat
Meißen

09.09.2019 18:55 Uhr
Schlussstrich unter Reichsbürger-Prozesse

Gegen den letzten der wegen der Vorfälle in Bärwalde angeklagten Mann fand am Montag die Berufungsverhandlung statt.
So stellt sich Zeichner Christian Turk die Situation vor, als am 23. November 2012 in Bärwalde ein Gerichtsvollzieher von falschen Polizisten bedroht und festgenommen wurde.

Von Jürgen Müller 3 Min. Lesedauer

Meißen. Er war der Erste, gegen den wegen der Vorfälle gegen einen Meißner Gerichtsvollzieher in Bärwalde bei Moritzburg verhandelt wurde. Am Montag war er der Letzte, dessen Berufungsverhandlung stattfand. Das Ergebnis war voraussehbar.

Spoiler
Insgesamt 14 Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. November 2012 bei einer Pfändung in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen bedroht und festgenommen beziehungsweise Beihilfe geleistet zu haben. Sie sollen Mitglieder oder zumindest Sympathisanten des illegalen und mittlerweile aufgelösten Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) gewesen sein.

Am Amtsgericht Meißen wurden von Dezember 2015 bis März 2016 13 der 14 Angeklagten zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Derjenige, der mit Bewährung davonkam, war der Einzige, der ein Geständnis abgelegt hatte. Alle der zu unbedingten Haftstrafen Verurteilten legten Berufung ein.

Das Landgericht Dresden setzte die Strafen zur Bewährung aus. Bis auf einen, nämlich jenen Mann, der gestern erneut vor Gericht stand. Der Grund: Er war damals nicht zu seiner Berufungsverhandlung erschienen. Die Berufung wurde verworfen, das Urteil rechtskräftig.

Doch der Mann legte im Nachhinein ein ärztliches Attest vor, behauptete, er sei krank gewesen. Mit viel Wohlwollen entschied das Landgericht die „Einsetzung in den vorherigen Stand“, wie es im Juristendeutsch heißt. Nun gab es also doch noch eine Berufungsverhandlung.

Und bei dieser wurde – wenig überraschend nach den anderen Urteilen – auch diese Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Hauptgrund dafür ist der lange Zeitablauf. Die Taten liegen fast sieben Jahre zurück. Angerechnet wurde ihm auch, dass er bisher als einziger Schadensersatz an den Gerichtsvollzieher gezahlt hat, rund 6 000 Euro.

Alle Angeklagten waren Mitglieder oder zumindest Sympathisanten des verbotenen Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) und wurden der Reichsbürgerszene zugeordnet. Im DPHW, das sich inzwischen aufgelöst hat, gab es sogar militärische Dienstgrade. Dort hatten sich oft gescheiterte Existenzen versammelt, beispielsweise Polizisten, die wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR aus dem Staatsdienst entlassen wurden.

Die ungewöhnlich harten Strafen - auch Haftstrafen deutlich unter zwei Jahren wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt - hatte das Amtsgericht Meißen mit einem Tabubruch begründet. Mit dieser Aktion sei der Staat gezielt angegriffen worden, so der Meißner Richter damals.

Während der Meißner Verfahren wurde der betroffene Gerichtsvollzieher als wichtigster Zeuge kein einziges Mal gehört. Erst bei einer Berufungsverhandlung war er einmal anwesend. „Als versucht wurde, mich festzunehmen, hatte ich mit dem Leben abgeschlossen. Ich sah vor mir, wie mir ein Betonklotz an die Beine gebunden und ich in einem See versenkt werde“, sagte er vor Gericht.

Der Mann neige zu dramatischen Schilderungen, sagte damals ein Gutachter. Schon vor diesem Vorfall litt der Gerichtsvollzieher unter einer psychischen Erkrankung, war auch schon mehrfach in einer Klinik zur Behandlung. Ausschlaggebend für die Erkrankung seien die Taten in Bärwalde nicht gewesen, so der Mediziner. Dadurch habe sich aber das vorhandene Krankheitsbild verschlimmert.

Das Urteil vom Montag ist bereits rechtskräftig. Damit sind die Reichsbürgerprozesse um die Vorfälle in Bärwalde juristisch abgeschlossen.
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #292 am: 10. September 2019, 23:05:42 »
Fazit: Gehe niemals in den Staatsdienst! Es wird dir niemand danken. Am wenigsten der Staat. Ganz im Gegenteil, der Staat tritt seinen Dienern noch in den Hintern.  :facepalm:
 
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #293 am: 12. September 2019, 16:55:40 »
Fazit: Gehe niemals in den Staatsdienst! Es wird dir niemand danken. Am wenigsten der Staat. Ganz im Gegenteil, der Staat tritt seinen Dienern noch in den Hintern.  :facepalm:

Kann man im Endeffekt zwar so sehen, daß die Kleinen gehenkt werden, wogegen man die Großen laufen lasse - unstreitig dürfte jedoch sein, daß man etwas, was man auf Grund einer Vertrauensstellung auf dem Schreibtisch vorfindet oder dessen man in solcher Position anderweitig habhaft wird, nicht ins Internet stellen kann. Sollte der Mann daran Zweifel haben oder für sein Tun nicht verantwortlich zeichnen, ist er für den Job nicht geeignet. Auch das muß erst einmal rechtskräftig festgestellt werden.
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #294 am: 7. Oktober 2019, 22:22:19 »
Wieder einmal zeigt sich wie sinnvoll Bewährungsstrafen für Reichsbürger sind. Man fragt sich ja, warum die jetzt nicht wiederrufen wird....aber halt....

Jetzt gab es also 900 Euro Strafe, in der Berufung kommt dann sicher das von Ulrich gewünschte Ergebnis: Er bekommt "Wiedergutmachung" und "Schmerzensgeld" raus.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:
Spoiler
Irre Schadensersatz-Forderung Reichsdeutscher fordert
Gold vom Staatsanwalt

Artikel von: B. Schilz veröffentlicht am
07.10.2019 - 16:45 Uhr

Dresden – Jetzt wollen Reichsbürger schon Gold von der deutschen Justiz.

Reichsbürger Ullrich S. (58) aus Sachsen forderte vom Leiter der Dresdner Staatsanwaltschaft –Klaus Röverkamp (59) – ein Kilo Gold als „Schadensersatz“, weil gegen ihn Erzwingungshaft angeordnet wurde. Am Montag wurde gegen den bekannten BRD-Leugner vor dem Dresdner Amtsgericht verhandelt.

Der Elektromonteur aus Bärwalde sollte ein Bußgeld über 100 Euro plus 72 Euro Gebühren zahlen. Nach zahlreichen Mahnungen, erfolglosen Versuchen das Geld einzutreiben, verhängte die Staatsanwaltschaft vier Tage Erzwingungshaft.

Der Reichsbürger glaubte den Spieß umdrehen zu können, schrieb an den Leiter der Staatsanwaltschaft Dresden eine „Willenserklärung mit Schadensersatzvertrag“ und forderte wegen des „illegalen Verwaltungsakts“ unverzüglich „mindestens 1000 Gramm in Gold“ als Entschädigung.

Das brachte ihm ein Verfahren wegen versuchter Nötigung ein. Die Vorladung zum Prozess schickte Ullrich S. zerrissen zurück und legte noch eine gefälschte Abmeldebescheinigung bei - er würde unter der Adresse gar nicht wohnen. Richter Philip Socher (28): „Da die Vorladung ihn offensichtlich erreicht hat und dort angekündigt wurde, dass auch in Abwesenheit verhandelt werden kann, steht dem Verfahren nichts im Wege.“

Ullrich S. wurde daher in Abwesenheit wegen versuchter Nötigung zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Bereits im Dezember 2015 war Ullrich S. zu 22 Monaten Haft verurteilt worden, weil er mit einer Reichsdeutschenpolizei einen Gerichtsvollzieher festnahm, der bei ihm ein 10 Euro Knöllchen eintreiben wollte. Damals hatte er an seinem Auto das EU-Wappen überklebt.

Weil er nicht in den Knast, setzte er dann doch aufs deutsche Rechtssystem und ging im Berufung. Am Ende wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
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https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/irre-schadensersatz-forderung-reichsdeutscher-fordert-gold-vom-staatsanwalt-65184492.bild.html
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #295 am: 9. Oktober 2019, 10:30:02 »
Fazit: Gehe niemals in den Staatsdienst! Es wird dir niemand danken. Am wenigsten der Staat. Ganz im Gegenteil, der Staat tritt seinen Dienern noch in den Hintern.

Wer will denn Dank, man kriegt ja Geld dafür (Unmengen davon).

Aber der hier war wirklich ein schlechter Diener, der hat den Tritt verdient, und zwar mit Arbeitgeberschuhen (den spitzen).
 

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Re: DPHW - Reichsbürger Polizei
« Antwort #296 am: 17. Juli 2020, 12:01:24 »
Ich muss hier leider noch mal ein bisschen in der Vergangenheit graben.

Da gerade im Rüdigerthread über den von ihm "im Namen und mit Vollmacht des Versammlungsleiters" beauftragten rechten Szeneanwalt Nahrath diskutiert wurde und dabei auch nochmal kurz die eher wenig öffentlich bekannten rechtsextremistischen Umtriebe in der DDR inkl. illegaler Wehrsportgruppen angesprochen wurden:
https://www.antifa-nazis-ddr.de/ddr-nazis-fotos-und-fakten/

Interessant ist hier im Übrigen die Personalie Frank Hübner von der "Deutschen Alternative", zu DDR- Zeiten schon Organisator illegaler Wehrsportgruppen im Raum Cottbus, dann verurteilt und aus dem Gefängnis in die BRD freigekauft, nach 1989 zurückgekommen und 2008 für die NPD in den Stadtrat von Cottbus gewält.

Die "Deutsche Alternative" oder wie Wiki schreibt: "nicht zu verwechseln mit der Alternative für Deutschland" ;) lies mir en passant noch einen schon vergessenen, aber hochinteressanten alten Beitrag der ARD wieder vor die Füße fallen.

Der Beitrag führt ins brandenburgische Spremberg von 1992, also dem Wohnort der DPHW- Führungskräfte Kerstin und DPHW- Andreas K., dem "selbsternannten Generalinspektor der DPHW", bei denen bei der Razzia auch Hinweise zum bis heute nicht geklärten "Hilfswerk deutscher Juristen" und "Hilfswerk deutscher Soldaten" gefunden wurden.

Nicht nur dass in dem Video von 1992 noch einmal in Erinnerung gerufen wurde, dass der erste Brandanschlag auf Asylbewerberheime in Spremberg, Ortsteil Schwarze Pumpe (am Kraftwerk) stattfanden, also sogar noch vor Hoyerswerda und Rockstock, wer hier genau hinhört, kann ab 6:00ff im Interview mit dem Bürgermeister möglicherweise den eigentlichen "Erfinder der Bürgerwehr" sprechen hören:




Der Ex- Bürgermeister der CDU (1990-2002) ist nun auch in einem späteren Video von 2012 nochmal Thema, es führt 20 Jahre später nochmal nach Spremberg, nun im Schatten des Anschlages auf die Lausitzer Rundschau, dem Spreelichter- dem Bismarkturmfotospuk und der öffentlichen Raumnahme der Gremiumrocker noch kurz vor dem Vorfall in Bärwalde. Ähnlichkeiten zu Freital 2015 rein zufällig.

Zitat KlartextTV zum ehemaligen Bürgermeister: "2004 traf sich Wochatz mit Ehemaligen einer SS- Panzerdivision. (...) Spremberg hat offensichtlich nicht nur ein Problem mit rechten Jugendlichen."

By the way: Der in dem Film ebenfalls erwähnte Fliesenleger mit seiner interessanten Begründung zu seiner Stimmabgabe zum Stadtratsbeschluss gegen Rechts und mit den Rechtsrock- Konzerten seines Sohnes auf seinem Grundstück, wo er früher selbst seine Firma hatte, ist übrigens jetzt Stadtrat für die "Alternative für Deutschland".




« Letzte Änderung: 17. Juli 2020, 12:12:13 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: WendtWatch, Prahlhans, Gast aus dem Off, Neubuerger, Observer