OK, damit ist meine Frage, ob jemand etwas zum Sachverhalt sagen kann, beantwortet.
Für mich sieht es eher so aus, als hätte mal wieder jemand Kritik am Führungsstiel geäußert und wurde wieder auf Linie gebracht.
Damals im Industriegebiet ging das nicht, da die Masse der Verweigerer zu groß war.
Noch interessanter finde ich die folgende Gerichtsumschreibung:
"Reichsstandgericht
Ziel des Reichsstandgerichtes ist es, bei besonderer Eilbedürftigkeit alle erforderlichen Maßnahmen treffen zu können, um legal eine Bedrohung für das Königreich Deutschland oder den Staatsapparat zu eliminieren, wenn die Handlung einer Person oder Personengruppe durch strafbare Handlungen den Staat in seinem Bestand oder seine Reputation gefährdet. Täter sollen ad hoc zur gerechten Verantwortung für ihre Taten gezogen werden oder an der weiteren Ausführung von Straftaten durch sofortige Maßnahmen gehindert werden.
Das Reichsstandgericht ist nur befugt, kleinere Geldstrafen zu verhängen. Sollte ein Angeklagter vor dem Standgericht für schuldig befunden werden und die gebotene Strafe das erlaubte Maß überschreiten, so ist der Angeklagte an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu überstellen."
Kleine Geldstrafen bei Bedrohung der staatlichen Ordnung. Es macht hat - wie immer - keinen Sinn.