Autor Thema: Helmut Schätzlein / Königreich bzw. Freistaat Lichtland / Religionsgemeinschaft  (Gelesen 14171 mal)

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Offline hair mess

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Schon wieder einer,
der eindeutig zu viel
Wein getrunken hat.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline theodoravontane

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https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Auch-in-Lichtland-muss-die-Grundsteuer-gezahlt-werden;art735,10154604

Da steckt ja enorm viel Potential Blödsinn drin.
Klassische Musik bei 433 Hz? Scheint mir recht eintönige Musik zu sein.
Und 1000 "Bürger" leben im Lichtland, sind aber über ganz Deutschland verteilt?

Und dann diese Aussage
Zitat
Wir haben das Territorium von damals annektiert, seitdem lebt die BRD auf unserem Territorium.
Da frage ich mich doch, was er denkt, was annektiert bedeutet. Ob ihm klar ist, daß er damit indirekt die Existenz der Bundesrepublik als Staat zugibt?
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Offline Ceilo

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Und weiterhin beschäftigen die Lichtländler das Landratsamt Würzburg, die Polizeiinspektion Würzburg Land und das VG Würzburg. Diesmal, weil sie auf ihrem Grundstück eine bauliche Anlage errichtet haben, für die sie möglicherweise eine Baugenehmigung bräuchten, sich aber weigern, den Beamten des Landratsamts das Betreten des Grundstücks zwecks Baukontrolle zu ermöglichen, unter anderem, "da Eigentümer und Besitzer des Grundstücks für 99 Jahre die „F … R … L …“ sei (die Abkürzung steht offenbar für "Freistaatliche Religionsgemeinschaft Lichtland". Überhaupt seien die Bescheide des Landratsamts nichtig, etwa, weil die Adressaten "aufgrund ihres Religionsgelübdes keiner sog. BRDweltlichen Grundstücksnutzung nachgehen" dürften. Egal, dass das von ihnen gar niemand verlangt, es sollen ja nur die Beamten des Landratsamts ihren BRDweltlichen Tätigkeiten nachgehen können. Im Laufe des Gerichtsverfahrens lehnen sie dann noch das von ihnen selbst angerufene Verwaltungsgericht "wegen Ausübung einer Sondergerichtsbarkeit" ab, werfen den Richtern "Richtereidbruch" vor und benehmen sich auch sonst recht reichsdeppentypisch.

Vor dem VG haben sie damit natürlich keinen Erfolg, das zunächst einmal Bedenken gegen die Zulässigkeit der Klage hat (fehlendes Rechtsschutzinteresse, venire contra factum proprium), aber dann doch auch inhaltlich gegen die Kläger entscheidet:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-25097?hl=true
 
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Online Reichsschlafschaf

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Die Main-Pest hat gestern einen Artikel über ihn, der allerdings mit einer Bezahlschranke versehen ist:


Zitat
Baukontrolle: Wie sich der "Freiherr von Lichtland" widersetzt
Im Lichtland, einer freistaatlichen Religionsgemeinschaft, seien die Gesetze der Bundesrepublik nicht gültig. Wie ein Ehepaar immer wieder gegen das System aufbegehrt.

von Thomas Fritz
26.10.2020
 |  aktualisiert: 26.10.2020 13:45 Uhr

Würzburger Verwaltungsgericht ist der selbst ernannte "Freiherr von Lichtland" kein Unbekannter. Immer wieder wendet er sich gegen das System. Der 62-Jährige ist überzeugt, dass die Gesetze der Bundesrepublik für ihn und die anderen Bewohner des „Religionsstaates Lichtland“, der auf dem Gemeindegebiet Eibelstadt liegt, nicht gelten. Seine Gattin soll deshalb seiner Ansicht nach beispielsweise keine Grundsteuer bezahlen, weil sie in einer Religionsgemeinschaft lebt.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/baukontrolle-wie-sich-der-freiherr-von-lichtland-widersetzt-art-10519489

Ein Lichtbild des freiherrlichen Anwesens befindet sich im Artikel.  ;)
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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