Laut Gutachten "eingetragenes Kulturdenkmal", also Einzeldenkmalschutz. Aber nach meinen Erfahrungen heißt das nicht zwingend, dass sie kleinlich sind. Die Städte hier haben Tausende von Denkmalen. Ich hatte mal bei einer Sanierung den Overkill mit Flächendenkmalschutz, Sanierungsgebiet und Einzeldenkmal (im Ergebnis also Denkmalschutz auf Kommunal- und Landesebene).
Genervt hat dabei aber nur eine ominöse Behörde für Stadtentwicklung sowie die Abteilung Brandschutz vom Bauordnungsamt, die sich furchtbar über 8 Zentimeter fehlende Breite bei den historischen Gaubenfenstern aufgeregen konnten (und im Ernst vorgeschlagen haben, sie mit dem halben Dach heraus zu reißen). Letztes Argument von denen war, dass die Feuerwehr da im Notfall da nicht anleitern könne. Da hab zum nächsten Termin mit dem Herren auf der Baustelle ein paar Feuerwehrleute kommen lassen und sie um deren Einschätzung gebeten. Das war niedlich
"Natürlich kommt man da durch. Auch mit Oma und Rollstuhl. Glauben sie vielleicht wir messen erst mal die Breite vom Fenster nach wenn es brennt?"
Aber ein Hinweis für den Hofnarren. Auch nur im Ansatz "nachgemachte" alte Dinge findet der Denkmalschutz meistens furchtbar. Da wird mit Schaudern in der Stimme vom "Historisieren" gesprochen. Da bekommt man viel leichter einen grottenhäßlichen Alubalkon vor dem Denkmal genehmigt.