Denn damit der "König" als Vertreter der Organisation "Königreich" anerkannt wird, bedarf es seiner Vertretungsmacht. Normalerweise ergibt sich diese aus einer Satzung nebst der Wahl durch die Mitglieder. Hier könnte man auf den - isoliert betrachtet schon etwas verschrobenen - Gedanken kommen, die "Verfassung" als Vereinssatzung anzuerkennen. Allerdings verstößt die Verfassung gegen zwingende Vorschriften des Vereinsrechts, weil der Vorstand danach gewählt werden muss (§ 27 BGB) und sich nicht wie weiland Napoleon I. selbst "krönen" kann.
Es ist deshalb denkbar, dass seine Impertinenz nur als einfaches Mitglied eines wenig strukturierten Vereinsgebildes zu gelten hat.
Korrekt.
Dass das KRD schon mangels ordnungsgemäßen Gründungsakts kein Verein ist, ist stehende Rechtsprechung des OVG. Vereinsrecht (nicht: Veriensgesetz, das besser "Vereinigungsgesetz" hätte heißen sollen...) ist also nach bisheriger Rechtsprechung nicht anwendbar. Unwahrscheinlich, dass das BVerwG das OVG NRW hier zurückpfeifen wird.
Allerdings dürfte der Zweck des KRD ohnehin maßgeblich auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein, Dann aber gilt § 54 Abs. 1 S. 2 BGB, der auf das Gesellschaftsrecht verweist.
Und als Gesellschaftsvertrag einer äußerst kruden GbR wird die Verfassung jedenfalls insoweit taugen, als dass Fitzek sich wohl als vertretungsberechtigt wird ansehen dürfen; mindestens durch die von einer entsprechenden Rechtsauffassung getragene Übung der Vereinigung.
Wenn das BVerwG hier
erneut einen indymedia pullt, wäre ich ehrlich gesagt schwer enttäuscht. Aber das steht auch nicht zu erwarten, denn die Kläger in der fraglichen Angelegenheit hatten ausdrücklich nicht im Namen der verbotenen Vereinigung geklagt, sondern als Privatprersonen und dabei auch bestritten, dass eine Vereinigung überhaupt vorlag. Womit sie vor dem BVerwG unterlagen.
Es ist deshalb denkbar, dass seine Impertinenz nur als einfaches Mitglied eines wenig strukturierten Vereinsgebildes zu gelten hat.
Ganz ehrlich: Das halte ich für schlicht unvertretbar. Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz geht weit genug jemanden, der eine Vereinigung über mehr als ein Jahrzehnt unangefochten nach innen und außen vertreten zu haben, auch als Vertreter einer solchen Vereinigung anzusehen. Ich sehe kein haltbares Argument, mit dem man bestreiten könnte, dass Fitzek der Obermotz vom KRD ist.
und sich die spannende Frage stellt, warum die zuständige Verwaltungsinstanz dies in 12 Jahren nicht anmoniert hat......
Warum sollte sie? Das Konstrukt war nie eingetragen und sollte auch nie eingetragen werden. Das einzige, was man weit früher hätte in die Wege leiten sollen, wäre ein Verbot. Aber das wäre dann wohl kaum (allein) dadurch getragen worden, dass Fitzek keine Vorstandswahl abgehalten hat.
Was den Titel anbelangt: Schweigen ist glaube ich der falsche Witz. Ich bin mir sehr sicher, dass der Haftempfindliche laut jammert. Man hört ihn nur durch die dicken Mauern nicht.
