Autor Thema: Verfassungsgebende Versammlung - Marianne Grimmenstein  (Gelesen 1638 mal)

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Auf der Suche nach Aktivitäten der Voßbruch-Truppe bin ich auf diese Seite gestoßen, https://www.openpr.de/news/1200388/Deutschland-hat-seit-dem-24-11-2020-eine-Verfassungsgebende-Versammlung.html . Der erste Satz hätte auch von Uwe sein können, der Rest ist allerdings so ziemlich das genaue Gegenteil unserer Kundschaft. Der Klimawandel und die Pandemie sind eine echte Bedrohung. Frau Grimmenstein ist natürlich keinesfalls Kundschaft.

Ich verstehe allerdings nicht, warum sie zur Erreichung ihrer Ziele eine neue Verfassung will. Die 1.700 Teilnehmer sind ja nun auch nicht gerade das Volk und auf Einzelheiten der Verfassung geht sie auch nicht ein. Ich finde die Pressemitteilung  im Hinblick auf den verfassungsgebenden Prozess ziemlich wirr, insbesondere wenn sie 200 Richter und 3 ehemalige Verfassungsrichter an ihrer Seite haben soll.

Uwe hatte sich ja schon öfter aufgeregt, dass auch andere Erwachte eine Verfassunggebende Versammlung einberufen wollen, wie zum Beispiel der Ballweg. Ich weiß noch nicht, ob er Frau Grimmenstein schon auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen hat, dass er die einzige VV ist  :facepalm: . Aber vielleicht ist es dem formalistischen Uwe auch egal, weil sie ja eine Verfassungsgebende Versammlung einberufen hat.

Zitat
Deutschland hat seit dem 24.11.2020 eine Verfassungsgebende Versammlung
27.11.2020, 12:07 | Politik, Recht & Gesellschaft

Pressemitteilung von: Lernen im Aufbruch / PR Agentur: Lernen im Aufbruch
Bild

Unsere Demokratie schützen!

(openPR) Ab dem 24. November 2020 ist das ganze deutsche Volk eine Verfassungsgebende Versammlung. Das ist ein weltweit anerkannter völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Über die eingeleitete Verfassungsgebung wurden der Bundestagspräsident, der Bundesinnenminister, der Bundeswahlleiter, die 16 Bundesländer, die EU-Kommission, das EU-Parlament und die 26 EU-Mitgliedsstaaten am 25. November 2020 schriftlich benachrichtigt.

„Als Bürgerin bin ich jederzeit berechtigt, die Initiative zu einer Verfassungsgebung zu ergreifen, ohne dass es hierzu einer besonderen konstitutionellen Ermächtigung bedarf. Dies wurde mir durch den deutschen Bundestag schriftlich bestätigt. In den letzten 8 Monaten haben 1700 Bürgerinnen und Bürger unter meiner Koordination als Zusammenschluss in der Bürger*inneninitiative „Gemeinwohllobby“ mit ihren Ideen in einem gründlich dokumentierten, demokratischen Prozess eine Diskussionsvorlage zur Verfassungsgebung erarbeitet. Damit sind die Vorbereitungen zu einer Verfassungsgebung ausschließlich durch das deutsche Volk gegeben.“, erklärt Marianne Grimmenstein, Initiatorin der CETA-Klage und  seit Jahrzehnten aktiv für den Schutz des Gemeinwohls und der Demokratie.

Jedes Mitglied unserer Gesellschaft kann ab sofort anonym seine Ideen in die Verfassungsgebung einbringen. Die Diskussionsvorlage und Beteiligungsmöglichkeit finden Sie unter https://macshot.de/umfrage-gesellschaftsfairtrag/. Die Dokumentation der bisherigen Bearbeitungsschritte zur bestehenden Diskussionsvorlage finden Sie hier: https://gemeinwohllobby.de/ Außerdem können sich auf dieser Webseite sowohl Einzelpersonen als auch Institutionen oder Initiativen als namentliche, ideelle Unterstützer*innen eintragen.

Begründung der Maßnahme

Der Schutzauftrag des Art. 191 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) umfasst das Vorsorgeprinzip als rechtsverbindliche Handlungsmaxime der europäischen Umweltpolitik, und das gilt auch für den deutschen Staat. Trotz dieser rechtsverbindlichen Verpflichtung und trotz des dringenden Appells zahlreicher Wissenschaftler*innen und Bürger*innen wegen der enormen Klima- und Umweltzerstörungen ist Deutschland seit Jahren nicht in der Lage, die für die Gesellschaft lebensnotwendigen Maßnahmen durchzuführen, obwohl hierdurch das Leben unserer ganzen Gesellschaft und somit auch das Überleben der gesamten Menschheit bedroht ist. Bestehende Umweltgesetze werden nicht ausreichend vollzogen und international vereinbarte wie auch national beschlossene Ziele und Vereinbarungen nicht erreicht. Zur aktuellen Pandemie: Es liegen zahlreiche naturwissenschaftliche Studien über den Zusammenhang zwischen der ökonomischen Landnahme und der Entstehung und Ausbreitung tödlicher Viren vor. Epidemien und Pandemien wie SARS-Covid 2, Ebola, etc. sind auf das Engste mit dem Biodiversitätsverlust und dem Klimawandel verknüpft. (Siehe ARTE-Bericht "Umweltzerstörung beeinflusst Epidemien", oder Christian Felber unter:  https://www.youtube.com/watch?v=yrb8gSAw8_M&feature=emb_title)

Gegen Deutschland laufen aktuell 76 EU-Vertragsverletzungsverfahren, wie auf der Presseseite des Deutschen Bundestags nachzulesen. Noch dazu werden die staatlichen Subventionen zu 90 % immer noch umweltschädlich eingesetzt (siehe Webseite des Umweltbundesamtes).


Angesichts des sich beschleunigenden Artensterbens und Klimawandels, der rasanten Naturzerstörung, des ungebremsten Raubbaus an unseren Ressourcen, der immer skandalöseren Spaltung zwischen Arm und Reich und seit 2020 auch der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise, befindet sich unsere Gesellschaft in einer noch nie dagewesenen, existentiellen Notlage.

Die Umweltpolitik  und  das  zuständige  Ressort müssen  durch  veränderte  Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, sich stärker als bislang im Themenwettbewerb gegenüber kurzfristigen ökonomischen Interessen durchzusetzen. Dazu ist eine umfassende Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft notwendig. Dies wurde durch den Sachverständigenrat der Bundesregierung in einem Sondergutachten im Juli 2019 festgestellt. Für diese Veränderungen sind Innovationen im Rechtswesen unerlässlich, wie von Mariana Mazzucato, Wirtschaftswissenschaftlerin für Innovationsökonomie, auf dem Weltwirtschaftsforums 2019 gefordert. Durch die momentane Handlungsunfähigkeit der Entscheidungsträger*innen ist eine Verfassungsgebung inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung.

Eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit sowie die rechtliche Grundlage für eine Verfassungsgebung sind in den schriftlichen Benachrichtigungen  an die Politiker*innen dargestellt, das Schreiben an Wolfgang Schäuble kann auf der Webseite von Gemeinwohllobby  (s.o.) unter der Rubrik Material eingesehen werden.

Damit die freie Meinungsäußerung während der Verfassungsgebung durchgehend gewährleistet ist, bedarf der Entwicklungsprozess der Verfassungsgebung eines hochgradig juristischen Schutzes. Deshalb wurde die Verfassungsgebung unter die Obhut von 200 Juristen und drei ehemaligen Verfassungsrichtern gestellt. Damit der demokratische Ablauf der Verfassungsgebung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts „ihre Unabhängigkeit“ bewahrt und die Bevölkerung ihre Entscheidungen stets „frei von äußerem und innerem Zwang“ treffen kann, wurde der Entwicklungsprozess der Verfassungsgebung unter die Aufsicht von 60 Organisationen, EU- Parlament, EU-Kommission und 26 EU-Mitgliedsstaaten gestellt. Sie wurden beauftragt, durch eine Vertreterin oder einen Vertreter als Prozessbegleiter und später bei der Abstimmung als Wahlbeobachter zu fungieren. Außerdem werden ab sofort verschiedene Fachkommissionen eingerichtet, welche die Verfassungsgebung begleiten sollen, damit die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um zukünftigen Katastrophen besser vorzubeugen.

Marianne Grimmenstein
Corneliusstr. 11
58511 Lüdenscheid

Email: E-Mail

 
« Letzte Änderung: 20. März 2021, 11:31:02 von Staatstragender »
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Kann mir mal jemand erklären, warum
Zitat
Die Umweltpolitik  und  das  zuständige  Ressort müssen  durch  veränderte  Rahmenbedingungen in die Lage versetzt werden, sich stärker als bislang im Themenwettbewerb gegenüber kurzfristigen ökonomischen Interessen durchzusetzen. Dazu ist eine umfassende Veränderung in Wirtschaft und Gesellschaft notwendig.
notwendig ist? Die derzeitige Verfassung sieht für die bundeskanzlernde Person die Richtlinienkompetenz und damit auch die Gewichtung der Ressort vor. Wenn man also mehr "Macht" im Umweltressort ausüben will muss das Bundeskanzler_es einfach festlegen, dass dort jetzt die Musik spielt.

Und war ja klar, dass ein Seminar der Uni Youtübingen als Referenz gewählt wurde^^ Das ist mittlerweile für mich persönlich ein rotes Tuch, egal, wer das Video erstellt hat und was der Inhalt ist.
 
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Sehe gerade, dass es doch einen Verfassungsentwurf gibt, https://gemeinwohllobby.de/fairtrag-entwurf/#I . Habe jetzt keine Zeit ihn mir durchzulesen.
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Das liest sich sogar bescheuerter als die "Verfassung" des KRD. Köstlich. Danke dafür. :rotfl:

Zitat
Art. 30 - Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers

(1) Die Stelle des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin wird von der Kammer Ethik und Zukunft ausgeschrieben. Bewerber bzw. Bewerberinnen sind verpflichtet, in ihrer Bewerbung all ihre Verbindungen zu nationalen und internationalen Interessensgruppen offen zu legen.

(2) Die Auswahl der besten Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die zur Abstimmung gestellt werden, erfolgt nach der gründlichen Prüfung aller Bewerberinnen und Bewerber mit Berücksichtigung der Empfehlungen der Kammer Ethik und Zukunft, durch den Rat der Weisen, den Bundesjugendrat und den dafür einberufenen Bürgerrat. (...)

Was muss ich tun, damit ich auch so viel Fantasie habe, dass mir sowas unironisch aus der Birne fällt?
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Bundesjugendrat

Wahrscheinlich während der Bundesjugendspiele!
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Bundesjugendrat

Wahrscheinlich während der Bundesjugendspiele!

Einen Bundesjugendrat gibt es wirklich, aber den meinen die wohl nicht
https://www.bundjugend.de/ueber-uns/verbandsstruktur/

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Herr Dr. Maiklokjes

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Die Trulla hatten wir doch schonmal am Wickel. Und zwar hier:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=7247.msg332475#msg332475

Das ist die BürgerwissenschaftlerinQuerulantin, die so ziemlich alles schonmal gemacht hat. Für mich ist die haarscharf an der Kundschaft.

Ich will aber nicht wieder das Fass über ehrenamtliche Heimatforscher öffnen. Dennoch, die Trulla ist durch.

« Letzte Änderung: 20. März 2021, 17:00:55 von Herr Dr. Maiklokjes »
 
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Was muss ich tun, damit ich auch so viel Fantasie habe, dass mir sowas unironisch aus der Birne fällt?

Wie wär's mit illegalen Drogen hochdosiert?  ;)
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Geiler Shice... da hat jemand den ganz großen Synapsenmixer ausgepackt und alles reingeworfen, was Verfassungen (einige Formulierungen passen), Absichtserklärungen irgendwelcher Wischiwaschigruppen, Parteiprogramme und basisdemokratische Drogenträume so hergeben....

Allein bei den Grundrechten ist extrem viel deklaratorischer Sermon dazwischen, mit dessen "Hilfe" selbst mir als Jura-Laien Möglichkeiten zur Aushebelung der genannten Rechte im Dutzend einfallen.

Schon hier
Zitat
Jeder Mensch in Deutschland hat, soweit er nicht das Recht anderer verletzt oder gegen die Verfassungsordnung verstößt, das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht darf durch kein Gesetz und keine Rechtsverordnung eingeschränkt werden. Er hat das Recht auf Schutz durch den deutschen Staat vor interner und externer Gewalt.
sind jahrelange Dispute vorprogrammiert, ich sage nur Demo-Randale oder Zugriff auf Gewalttäter oder oder oder...

Reichsbürgermasturbationsvorlage:
Zitat
(2) Jeder Mensch, der Aufgaben in der Gesetzgebung, Exekutive oder im Gerichtswesen ausführt, ist für sein Handeln und die Einhaltung der zeitlichen, sachlichen und die Befugnis betreffenden Grenzen seines Auftrages persönlich und rechtlich verantwortlich.
Endlich kommt die persönliche Haftung von Beamten!

Gliederung des BT: Da hat jemand überhaupt nicht verstanden, wie der BT und seine Ausschüsse funktionieren^^

Insgesamt ist die Vorstellung der Konsensgenerierung in diesem Machwerk extrem naiv und in ihrer Darstellung/Auswirkung extrem träge. Die geforderten Entscheidungsschleifen und Möglichkeiten der Einflussnahme machen Endlosdiskussion möglich. Dann sollen noch die Kabinettsmitglieder von der Legislative gewählt werden^^

Lacher der Woche:
Zitat
(2) Jede Gemeinde darf Steuern nur mit der Zustimmung ihrer Einwohner erheben.

Irgendwie fehlt mir da das Recht auf Eigentum... und ist zuviel davon die Rede, was irgendwelche nicht näher erkläten Kommitees und Revisionsstellen alles wegnehmen dürfen. Da gehe ich lieber zu Uljanow, da lag der Totalitarismus nur in einer Hand^^
 
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Es beeindruckt mich immer wieder, wie die Kreise, die bevorzugt gegen "die Linken" hetzten, dann selbst das Rätesystem einführen wollen.
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Meinst Du? Die meisten Kunden haben ihre Karriere mit der Unwilligkeit begonnen, Rundfunkgebühren zu zahlen. Falls den werten Mitagenten bei der Lektüre dieses "Grundgesetzersatzes" nichts zu diesem Thema aufgefallen ist ...

 
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