Autor Thema: "Strohmannkonto"  (Gelesen 15397 mal)

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Offline Helvetia

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"Strohmannkonto"
« am: 12. März 2017, 11:16:10 »
Vermutlich ist es sinnvoll, hier auch einen Aufklärungs-Faden zum Begriff "Strohmannkonto" zu eröffnen. Nur schon weil das Versprechen, dass jeder Mensch ein solches Konto mit viiiiiel Geld drauf hat, von dem er nichts weiss, natürlich Begehrlichkeiten wecken kann und beeinflussbare Zeitgenossen in Richtung Reichsbürgerszene abgleiten lässt.
Es gibt nämlich durchaus Reichsdeppen, die ihr vermeintliches Strohmannkonto nur zu gerne plündern würden, um aus der finanziellen Misere im richtigen Leben herauszukommen. (Es gibt auch lustige Kontroversen zwischen denen, die sich daran zu bereichern hoffen und denen, die meinen, dass man davon kein Geld nehmen solle, weil das etwas Böses vom System sei  ;D)

Besonders gerne wird in dem Zusammenhang die Schweizerin Eva Spatz erwähnt, die behauptet, sie hätte ihre Sozialversicherungsnummer mit einem bestimmten Algorithmus (den ich noch nicht konkret gefunden habe) in eine IBAN umgewandelt, die zu ihrem Strohmannkonto gehöre. Sie habe darauf erfolgreich Geld eingezahlt, worauf die Bank es ihr zurücküberwiesen habe mit einem Hinweis à la sie solle doch solche Überweisungen bitte lassen.

Eine Anleitung zur Gewinnung einer IBAN aus einer SV-Nr. gibt es z. B. hier, wobei sich das auf deutsche Nummern zu beziehen scheint.

Das ist eine Sache, die ich gerne debunken würde, auch um einen Wiki-Artikel über die Dame anzulegen (vielleicht auch einen zum Stichwort "Strohmannkonto"). Nur kenne ich mich mit den hinter Banküberweisungen stehenden Mechanismen leider überhaupt nicht aus und kann daher auch nichts Konkretes dazu sagen, was in Wirklichkeit ablaufen würde, wenn man sowas macht. Es ist auch nicht gerade mein Hobby, Geld auf irgendwelche Fantasie-Konten zu überweisen  ;) Kann hier evtl. jemand weiterhelfen?
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #1 am: 12. März 2017, 11:25:12 »
es gibt da noch ein Strohmannkonto. Mit vielen Schulden drauf.
Man nennt es Anteil an der Staatsverschuldung.
Dann beteiligt euch mal am Gemeinschaftswesen,
dass wir von dem ein wenig abbuchen können.
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Offline Pantotheus

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #2 am: 12. März 2017, 11:30:06 »
Wie eine IBAN berechnet wird, ist hier https://de.wikipedia.org/wiki/IBAN zu finden, mitsamt Links zu einschlägigen Dokumenten.
Am Rande sei vermerkt, dass in Deutschland die IBAN erst seit 2016 Pflicht ist, in der Schweiz hingegen schon wesentlich früher umgesetzt wurde.
Die Erklärung, wie man eine IBAN für ein "Strohmannkonto" bilden könne, ist einfach nur hanebüchen. Was sich daraus ergibt, ist keine gültige IBAN. Bei der BIZ oder dem IWF kann man damit ohnehin auf nichts zugreifen.

Der ganze Blödsinn von wegen Strohmann usw. scheint ursprünglich aus GB zu kommen, jedenfalls weisen die "Meet your strawman"-Quellen alle in diese Richtung.
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Offline Helvetia

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #3 am: 12. März 2017, 14:57:01 »
Soweit ist das schon klar (und davon, dass das Ganze Blödsinn ist, geht hier jeder aus).

Mich würde mehr so interessieren, was genau passiert, wenn man auf eine selbst gebastelte IBAN versucht Geld einzuzahlen, z. B. per Online-Banking. Sofortiger Abbruch oder geht der Betrag evtl. "virtuell" zuerst weg und kommt dann unverrichteter Dinge zurück, ähnlich wie es die Spatz erlebt haben will? Vorausgesetzt, dass nicht eh alles frei erfunden ist, was natürlich auch sein kann...  ::)

Solche Infos fände ich in einem Artikel zum Thema "Strohmannkonto" sinnvoll - immer in der vielleicht naiven Hoffnung, vielleicht mal einen Leser vom Reinfall auf solche Maschen abzubringen.
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Offline Morris

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #4 am: 12. März 2017, 15:16:32 »
Wenn man sich eine IBAN selber bastelt, setzt dies in Deutschland eine Bankleitzahl und eine Kontonummer voraus (DE + Prüfziffer + BLZ + Kontonummer).

Die zwei Zahlen nach der Länderkennung DE** werden berechnet, mit welchem Algorhythmus auch immer. Die letzte Ziffer einer Kontonummer wird ebenfalls als Prüfziffer errechnet. Da die Kontonummer teil der IBAN ist, stecken in der IBAN schon mal zwei Prüfziffern drin. Außerdem müsste man die Kontonummern-Systematik der Bank kennen, deren BLZ man verwendet (die erste Stelle der Nr. gibt oft an, welche Kontoart es ist, Giro oder Spar oder oder), kann aber auch dazu verwendet werden, Regionen oder Filialen zu bezeichnen.

Wenn man jetzt eine Fantasie-IBAN gebastelt hat, und diese benutzt, kommt das Geld (welches Geld haben die Deppen?) bei der Bank an. Dort gibt es entweder diese Fantasie-Nummer, dann wird gutgeschrieben. Die sog. Kontoanrufprüfung - der Abgleich von IBAN mit dem verwendeten Empfängernamen - ist seit SEPA-Einfphrung entfallen. Es freut sich jemand. Der ist nun ehrlich oder nicht, behalten oder zurück geben, wird die Frage sein.

Gibt es die Nummer nicht, geht die Kohle automatisch retour zum Auftraggeber.

Was das jetzt bringen sollte ...  :scratch:  :think:
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Offline Helvetia

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #5 am: 12. März 2017, 15:30:29 »
Wenn man jetzt eine Fantasie-IBAN gebastelt hat, und diese benutzt, kommt das Geld (welches Geld haben die Deppen?) bei der Bank an. Dort gibt es entweder diese Fantasie-Nummer, dann wird gutgeschrieben. Die sog. Kontoanrufprüfung - der Abgleich von IBAN mit dem verwendeten Empfängernamen - ist seit SEPA-Einfphrung entfallen. Es freut sich jemand. Der ist nun ehrlich oder nicht, behalten oder zurück geben, wird die Frage sein.

Gibt es die Nummer nicht, geht die Kohle automatisch retour zum Auftraggeber.

Im konkreten Fall dürften es Schweizer Franken gewesen sein. Bei einem Einzahlungsversuch auf eine inexistente IBAN kann es also auch sein, dass die Kohle - virtuell und für eine kurze Zeit - aus Sicht des Einzahlenden "verschwindet", dann aber automatisch wieder "erscheint"? Das würde nämlich m. E. schon hinlänglich erklären, was die Eva Spatz da erlebt hat.

Was das jetzt bringen sollte ...  :scratch:  :think:

Aus Sicht der Schwurbler ist es so: "Ich habe Geld auf diese IBAN eingezahlt, es war kurz weg, dann kam es zurück. Das interpretiere ich jetzt so, dass mein Geld auf einem tatsächlich existierenden Konto gelandet ist, aber die NWO findet das gar nicht lustig, wenn Leute auf ihr Strohmannkonto einzahlen, also schicken sie es zurück. Das beweist die Existenz meines Strohmannkontos".

Eine reichlich fadenscheinige Logik, aber die Dame hat mit dieser Aktion durchaus Furore gemacht in der Schwurblerszene. Im Sommer 2015 dachten die Schwurbler sogar, sie sei von NWO-Schergen entführt worden, als sie mal für 2 Tage den Kontakt zu den anderen Spinnern abbrach... 8)
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Offline klingsor3

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #6 am: 12. März 2017, 15:36:10 »
ist dsa mit dem Strohmannkonto noch Thema bei den Deppen? Ich dachte das war so vor 2-3 Jahren mal ein großes Ding, so im Kontext von OPPT und WeRe Bank etc.

Gerade gesehen und ganz aktuell: Werner Peters zum Thema (dachte der ist gerade inhaftiert):

Spoiler
BIC und IBAN des Strohmannkonto…


 8. März 2017

Von prof   


Versucht Euer Glück und zahlt alle Eure öffentl. Forderungen wie folgt:
 ( Versicherungen, Steuern aller Art, ARD-ZDF Beitreibungsgesellschaft, OWiGs, Bußgelder und Müllgebühen der Stadt, Zoll-, Gerichts-, LOK-, GV-, Notarkosten etc)…

Schreibt der jeweiligen Institution folgendes:
 Bitte zuküftig Abbuchungen von ungerechtfertigten Forderungen unter:

 BIZ Bank für internationalen Zahlungsausgleich Schweiz 4002 Basel
 IBAN: CH53088990 + eure ID-Steuernummer
 BIC/SWIFT: BISBCHBBXXX

 Ich habe es getan und bislang nichts mehr gehört.
 Habe aber Antwort verlangt. Es wird wohl in nächster Zeit kommen…
mfg
 Euer Admin
 PS: Werde Euch Nachricht geben, wenn ich Antwort erhalte…
Bedenkt: Nur gemeinsam sind wir stark!!!

Wer recherchieren will, ob er ein Konto dort bei der BIZ hat geht auf
http://www.iban.com und gibt unter der Spalte Iban:
 CH5308899 + 0 + ID-Steuernummer
 ein
 und weiter unten habt Ihr dann das
 Ergebnis, sofern Ihr ein Konto dort habt.
 Solltet Ihr kein Konto dort haben bleibt der Weg über das UCC!


[close]
« Letzte Änderung: 12. März 2017, 15:38:26 von klingsor3 »
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #7 am: 12. März 2017, 15:44:58 »
Es kommt darauf an, auf welchem Weg man zahlt. Wer einen Online-Zugang oder ein Zahlungs-/Buchhaltungsprogramm verwendet, kann gar keine IBAN eingeben, die nicht den Vorgaben entspricht, denn die Programme enthalten alle entsprechende Prüf-Algorithmen.
Im Grunde sollte das heute nur noch mittels schriftlicher Zahlungsaufträge möglich sein.
Wenn das System der Bank die IBAN als fehlerhaft erkennt, dann wird auch erst gar keine Zahlung ausgelöst. Wird eine angewiesene Zahlung vom Empfänger abgewiesen, so erscheint in der Regel auf dem Kontoauszug auch ein entsprechender Vermerk.
Aber wie wir ja wissen, sind RD gegen noch so klare Bezeichnungen durchaus immun und fantasieren sich irgend etwas zusammen.
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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #8 am: 12. März 2017, 15:46:37 »
Da gilt evtl. dasselbe wie beim OPPT: In Deutschland mag das out sein, aber in der Schweiz (vermutlich auch in Österreich?) ist das durchaus aktuell.
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Offline Morris

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #9 am: 12. März 2017, 16:04:18 »

Wenn das System der Bank die IBAN als fehlerhaft erkennt, dann wird auch erst gar keine Zahlung ausgelöst.

Das ist richtig. Man müsste wirklich zufällig eine mögliche IBAN erwischen.

Was auch sein kann: Jemand zahlt bar ein, bei seiner Bank auf das Konto eines Dritten bei einer anderen Bank. Dann landet die Kohle zunächst auf einem Sammelkonto, von dort wird dann später überwiesen. Das System der Bank erkennt also erst später die nicht-existente IBAN. (Gilt so im kapitalistischen BRiD-System, Schweiz sollte aber ähnlich sein.)
« Letzte Änderung: 12. März 2017, 16:06:26 von Morris »
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Offline DesasterMaster

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #10 am: 12. März 2017, 19:18:46 »
Wenn ich mich recht erinnere mögen Banken  Bareinzahlungen auf fremde Konten gar nicht und verlangen dafür horrende gebühren......
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #11 am: 12. März 2017, 20:44:18 »
Das Errechnen der IBAN ist recht einfach, nur nicht unbedingt mit Papier und Bleistift.
Insofern kann es durchaus sein, dass einer der Deppen ein Script geschrieben hat, welches tatsächlich die SV-Nummer ummodelt und z.B. zu einer gültigen IBAN meinetwegen im Bereich der Bundesbank macht. Damit hätte man eine gültige IBAN.
Es gibt Banken, die bekannt geben, welche Kontonummernkreise generell bei ihnen ungültig sind. Dementsprechend werden Überweisungen an IBANs, die zwar formal korrekt berechnet sind, aber eine solche ungültige Kontonummer beinhalten, teilweise schon bei der ausführenden Bank zurückgewiesen. Da kommt die Ablehnung also im gleichen Moment, in dem versucht wird, die Überweisung abzugeben (Online-Banking jetzt mal vorausgesetzt).
Ist das nicht der Fall (einige Banken definieren für diverse Zwecke Blöcke aus ihrem gesamten Kontonummernbereich, so dass es per se keine ungültigen Blöcke gibt), dann hat man eine formal korrekte IBAN, die Überweisung wird ausgeführt.
Existiert das Zielkonto, wird es diesem gutgeschrieben.
Existiert das Zielkonto nicht, geht die Buchung zurück mit entsprechendem Buchungstext. Der Buchungstext ist von der jeweiligen Bank abhängig.
Wie lange es dauert, bis die fehlerhafte Buchung bei nichtexistentem Zielkonto zurück kommt, hängt davon ab, wie oft die beiden beteiligten Banken an der Interbankenkommunikation teilnehmen. Manche tauschen die Datensätze nur einmal am Tag aus, manche mehrmals.
Also kann das Beschriebene durchaus passieren: Buchung wird von der eigenen Bank angenommen und kommt am nächsten Tag wieder zurück.

Je nach Bank kann es passieren, dass der fehlerhafte Vorgang dann beim Kundenbetreuer zur Prüfung landet.
Und ich vermute mal, dass die gute Frau eine Überweisung von einem Rappen ausgelöst hat.
Und da hat ihr der Kundenbetreuer wohl zu verstehen gegeben, dass sie doch bitte diesen Unfug lassen soll. Der Unfug kostet die Bank nämlich Geld...
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Helvetia

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #12 am: 12. März 2017, 21:05:11 »
Vielen Dank Chemtrail-Fan, das sind genau die Infos, die ich gesucht habe.  :clap: Gut sprüh!  :)
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Offline Helvetia

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Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #13 am: 23. März 2017, 14:16:42 »
Noch als Nachtrag: Hier sieht man schön, was die Deppen genau tun.

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Offline Mr. Devious

Re: "Strohmannkonto"
« Antwort #14 am: 23. März 2017, 19:52:51 »
Auch von mir ein dickes Dankeschön! Das liebe ich so an diesem Forum: Die Vernetzung von Experten auf den verschiedensten Fachgebieten.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.