Die Geldstrafe mit den 90 TS zu je 40€ ist eine Gesamtstrafe, die am oder nach dem 16. November 2022 gebildet wurde.
Bereits zuvor, am 24. August 2022 war der Soldat unter Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes enthoben worden, die hälftige Einbehaltung seiner Dienstbezüge wurde angeordnet.
Den Ausführungen des Gerichts ist zu entnehmen (Rn. 55), dass er in Folge der Einbehaltung nun Dienstbezüge i.H.v. 1.800 € netto erhielt.
16 (uneheliche?) Kinder ... 
Diese waren jedenfalls dem Bundesverwaltungsgericht nicht bekannt, das ihn a.a.O. als ledig und kinderlos beschrieb. Er hatte auch die Erlaubnis, eine Nebentätigkeit als Fahrlehrer auszuüben; ob diese aber zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung schon bestand bzw. ausgeübt wurde (oder angegeben wurde, das läuft ja bekloppterweise in Deutschland unter
nemo tenetur...

), ist nicht bekannt.
Wenn man die benannten 1.800 € durch 30 (Tage eines kaufmännischen Monats) teilt, kommt man auf einen Tagessatz von 60 €. Er ist da also wirklich äußerst gut bei weggekommen.
Möglicherweise hat das Gericht dabei die Folge seiner sehr wahrscheinlichen Entlassung aus der Bundeswehr mitbetrachtet, die 90 Tagessätze (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG) sind sicher auch nicht von ungefähr bei 90 geblieben. Meiner (zugegeben äußerst begrenzten) Erfahrung nach können Strafgerichte durchaus zur Milde neigen, wenn der Dienstherr bereits zugelangt hat. Oder aber der Soldat hat Unterhaltsverpflichtungen oder besondere Ausgaben geltend gemacht.
Oder er hat bei seinem Einkommen gelogen, z.B. indem er zwar die Dienstgrad (Hauptfeldwebel) und Besoldungsstufe richtig angegeben, aber seine Erfahrungsstufe verschwiegen hat. Möglicherweise wurde dann bei einer Schätzung von Erfahrungsstufe 1 (
im Jahr 2022 lag das Grundgehalt bei 2.766,18 € zzgl. Amtszulage i.H.v. 71,48 € also monatlich 2.837,66 €) statt Erfahrungsstufe 8 (3.581,88 € zzgl. 71,48 €, also 3.653,76 €) ausgegangen. Es dürfte von diesem Brutto ein (unwesentlich geringeres) Netto geben, aber die angesprochene Hälfte von 1.800 € passt zu einer Erfahrungsstufe 8 deutlich besser als zu einer Erfahrungsstufe 1. Umgekehrt ist die Hälfte von 2.837,66 € nur 1.418,83 €. Durch 30 geteilt ergibt sich ein Tagessatz von immerhin noch 47,29 €. Da sind 40€ noch immer zu hoch, aber immerhin noch ziemlich nahe dran.