Ich würde (als juristischer Laie) das nicht als Urkundenfälschung verstehen. Eher als Täuschung oder Betrug. Eine Fälschung setzt vorraus, das eine Urkunde offensichtlich einer anderen nachempfunden ist und den Schein erwecken soll, dass es sich eben um ein bestimmtes Dokument handelt.
Urkundenfälschung ist das Täuschen über den Aussteller des Dokuments: Derjenige, der das Dokument erzeugt hat, ist nicht derjenige, der nach dem Inhalt des Dokuments der Aussteller ist (gefälschter Ausweis, gefälschtes Zeugnis etc.). Deshalb sind zB gefälschte Impfzeugnisse, die ein Arzt ausstellt, zwar inhaltlich falsch, aber keine gefälschten (sondern unrichtige) Urkunden, weshalb es dafür ein eigenes Delikt (§ 278 StGB) gibt.
Vordergründig ist ein KRD-Ausweis daher nicht gefälscht, weil der Aussteller, der auf dem Dokument steht (das "Königreich" bzw. der "König") das Dokument auch ausgestellt hat. Das Gericht hat aber "um die Ecke gedacht" und daran angeknüpft, dass man das Dokument mit einem echten Dokument verwechseln und deshalb die Bundesrepublik für den Aussteller halten könnte.
Das könnte ein guter Anwalt mit Aussicht auf Erfolg bekämpfen. Aber wo bekommen KRD-Angehörige einen guten Anwalt her?