Autor Thema: VGH BW 6 S 221/24: Zur waffenrechtlichen (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürger  (Gelesen 627 mal)

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Offline Mr. Devious

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Kurzfassung: Einmaliges Verwenden reichsbürgertypischer Argumente anlässlich des Zensus 2022 begründen noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Es müssen hinreichende Anhaltspunkte für eine verfestigte reichsbürgerliche Gesinnung gegeben sein. Ist das nicht der Fall, müssen weitere Umstände hinzukommen. Und die kamen hier dazu.

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JURE240005238/part/L
Liberté, Egalité, FCKAfDé
 
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