Klage von Verbraucherschützern : Internethändler macht seine Kunden automatisch zu „Reichsbürgern“
Von Petra Kirchhoff und Alexander Jürgs
-Aktualisiert am 14.02.2023-15:41
Die Verbraucherzentrale Hessen geht gegen einen Frankfurter Onlinehändler von Nahrungsergänzungsmitteln vor, der ein prominenter Vertreter der „Reichsbürger“-Szene ist. Die Verbraucherzentrale Hessen geht gegen einen Frankfurter Onlinehändler von Nahrungsergänzungsmitteln vor, der ein prominenter Vertreter der „Reichsbürger“-Szene ist.
Der Online-Händler ist ein bekanntes Gesicht der „Reichsbürger“-Bewegung. Auf seinen Plattformen und in den sozialen Netzwerken bezieht er für die Gruppe „Königreich Deutschland“ Stellung, die von mehreren Verfassungsschutzämtern beobachtet wird. Im Frankfurter Stadtteil Riederwald hat sich Ekwe-Ebobisse mit Gleichgesinnten in einem Lokal eingemietet. Die Inhaberin der Immobilie, die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG, hat mittlerweile Räumungsklage gegen die Betreiber des „Reichsbürger“-Treffs eingereicht.
Außergerichtliche Einigung nicht möglich
Im Impressum der Internetseite
www.drraw.de heißt es: „Doktor Raw, ein Betrieb im KRD“. Wie die Verbraucherzentrale darlegt, verpflichteten sich Käufer auf der Online-Plattform „für die Dauer der Geschäftsbeziehung (...) eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen“.
Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, sieht darin, dass für den Kauf der Produkte kein deutsches Recht gelten solle, einen „klaren Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte“. Wer Produkte an Verbraucher, die in Deutschland lebten, verkaufe, könne sich „nicht einfach einen Fantasiestaat ausdenken, dessen Recht dann gelten soll“.
Zudem dürften Produkte, die auf dem deutschen Markt verkauft würden, nicht ohne weiteres mit gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden, teilt die Verbraucherzentrale mit. Laut Werbung von Dr. Raw sollen verschiedenartige Krankheiten durch die Einnahme bestimmter Nahrungsergänzungsmittel vermieden werden, wie die Verbraucherzentrale berichtet.
Eine außergerichtliche Regelung sei nicht möglich gewesen, da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Rechtsraum verweigere.