Von der KRD-Versicherung wird derjenige nichts zurückbekommen, da er keinerlei Ansprüche hat. Die Geschäftsbedingungen besagen, dass das KRD, also Peter, entscheidet, ob du Ansprüche hast oder nicht. Also nicht.
Klar, die Krankenhäuser werden privat abrechnen und nicht mit der KRD-Versicherung. Und das gemeine Petervolk traut sich üblicherweise nicht, den System-Rechtsweg zu bestreiten, oder will das auch gar nicht.
Aber so einfach ist das mit dem Rückzahlungsanspruch nicht. Für solche Pfeifen hat der Gesetzgeber die §§ 305-310 BGB geschrieben, so dass das alles nach schödem Zinssystemrechtssystem unwirksam ist. Das wird dann interessant, wenn ein Patient seine System-Krankenhausbehandlung nicht mit Kunstgegenstand-Euros bezahlen kann und insolvent wird, dann kann das Krankenhaus ja schonmal die Forderungen gegen die Versicherung pfänden. Und dann wird's interessant, wer alles auf königlicher Versicherungsgeber-Seite für die Erfüllung des Versicherungsvertrags mithaftet, ob da nur der Pleite-Peter haftet, oder ob da nicht doch vielleicht eine GbR mit gesamtschuldnerischer Haftung der Gesellschafter besteht. Oder ob der Vertrag unwirksam war und deswegen die Versicherungsprämien zurückzuerstatten sind.
Der BaFin scheint das ja alles egal zu sein. Den Krankenhäusern womöglich nicht, wenn's um deren Geld geht.