Autor Thema: International Common Law Court of Justice, Vienna  (Gelesen 71462 mal)

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Offline Helvetia

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #225 am: 11. Februar 2020, 16:44:20 »
Die "Urteile" hatten seinerzeit ja einige Unterschrieben, als da waren:
Marcus Steiner, Willibald Landschützer, Wolfgang Empacher, Heine Fankenhauser, Joe Kreisl, Ullrich Zimmermann, Uwe Grampe und eine Doris Schweizer war da auch noch zu finden

Nein, das war die Neugründungsurkunde des ICCJV in der Schweiz von 2015, vgl. Wiki.

Auf dem uns bekannt gewordenen selbstgestrickten "Haftbefehl" von 2014 findet sich die Unterschrift von Wolfgang Empacher. Wenn mich nicht alles täuscht, stand dieser in dieser Sache bereits 2017 in Krems vor dem Kadi. Wer die zwei jetztigen Hanseln sind, ist mir von dem her auch nicht klar. Ich vermute: Die beiden Pappnasen, die das peinliche Video gedreht haben. Wie die heissen, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht weiss @Dietmar Mühlböck oder @Krawutzi Kaputzi mehr darüber?
« Letzte Änderung: 11. Februar 2020, 16:55:46 von Helvetia »
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Enzo

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #226 am: 11. Februar 2020, 17:23:08 »
Also wenn es der Ermittlung hilft:
1. Angeklagter: Ex-Berufsschullehrer und jetzige (Natur)Kochlehrling.
2. Angeklagter: Fliesenleger
Laut https://www.vol.at/prozess-gegen-mutmassliche-staatsverweigerer-in-steyr/6514951
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #227 am: 11. Februar 2020, 22:29:31 »
Wir Gerichtsreporter können nicht überall sein. Daher bin ich sehr dankbar, dass mir ein lieber Mensch etwas aus dem Gerichtssaal des heutigen Prozesse gechannelt hat. Tausend Dank für den Einsatz.



Kurzbericht 1. Prozesstag, 11. Februar, vormittag:
Ort: Landesgericht Steyr, Schwurgerichtssaal
Beginn: 9.05 Uhr

Angeklagt sind

a) Harald Matschiner (folgend M), gelernter Dreher, später dann Berufsschullehrer und jetzt Kochlehrling, sechs Vorstrafen

b) Friedrich „Fritz“ Hingsammer (folgend H), gelernter Fliesenleger, jetzt in Invaliditätspension, keine Vorstrafen

„Atmosphärische“ Beschreibung:

Um als Zuseher in den Gerichtssaal reinzukommen, muss man beim Eingang durch eine elektronische Sicherheitsschleuse. Weiters muss man sich ausweisen – und der Name wird auch erfasst – und das Handy abgeben. Beim Haupteingang, vor und im Gerichtssaal sind stets Exekutivorgane präsent.

Vor der Verhandlung werden Aufnahmen des Sitzungssaals vom TV-Sender „Servus-TV“ gemacht. Erst kurz vor Beginn wird der Sitzungssaal aufgesperrt und die Zuschauer dürfen den Saal betreten. Der Schwurgerichtssaal bietet Platz für geschätzt 80 bis 100 Zuseher; anwesend sind ca. 20 inkl. ein paar weniger Medienvertreter. Von der Zuseherposition aus betrachtet sitzen vorne die drei Berufsrichter plus eine weitere Person d. Gerichts (vermutlich zwecks Protokollierung?).

Links sind die Plätze für die Geschworenen (insgesamt 11, dh 3 davon müssten mW „Reserve“ sein) die zu Beginn d. Prozesses vom Richter per Schwur („so wahr mir Gott helfe“) bzw. per Handschlag vereidigt werden.

Rechts sitzen die beiden Angeklagten erste Reihe fußfrei, hinter ihnen der Verteidiger von M (ob er ein Pflichtverteidiger ist, ging für mich nicht hervor) und die Pflichtverteidigerin von H.

Der Staatsanwalt (folgend StA) erklärt den Geschworenen die Besonderheit der vorgeworfenen Delikte. Die Anklageschrift mit insgesamt 54 Seiten stammt von der Staatsanwaltschaft Graz. Er erklärt einleitend kurz das System d. Wahlen und dass man sich als Staatsbürger auf diese Weise in den pol. Gestaltungsprozess einbringen könne. Wenn man mit der Situation unzufrieden sei, dann habe man die Wahl sich eben politisch einzubringen oder das Land zu verlassen.

Vorgeworfen werden:

1.) Mitgliedschaft bei einer staatsfeindlichen Verbindung  (ICCJV), deren Ziel es (gewesen) sei, den Staat durch Gewalt oder Androhung Gewalt umzustürzen.

2.) Haftbefehle gegen Bundespräsident Alexander van der Bellen, Bundeskanzler Kurz, Vizekanzler Strache, alle Nationalratsabgeordnete wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Diese Haftbefehle wurden per E-Mail an die Landespolizeidirektionen in der Steiermark und in Salzburg sowie an den Bundesminister für Inneres Kickl gesendet.

Der StA weist betont, dass lt. Gutachten die Angeklagten zurechnungsfähig sind. Weiters macht er die Geschworenen darauf aufmerksam, dass es sich bei den vorgeworfenen Delikten um keinen Spaß handle und verweist auf das „Hollerbach Tribunal“ und dass es in dieser Angelegenheit bereits Verurteilungen gegeben hat.

Der Verteidiger von Matschiner (folgend VM) bittet die Geschworenen (folgend G) alles zu vergessen, was sie bisher in den Medien über Staatsverweigerer gehört haben und sie nur das bewerten dürfen, was in der Verhandlung gesagt wird. M sei kein Staatsverweigerer und auch kein Freeman. M sei zwar ein Querulant, aber das sei strafrechtlich nicht relevant.

VM wirft der StA vor, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und bezeichnet die StA Graz als „Geisterjäger“. Der ICCJV habe insgesamt nur 140 Mitglieder und es sei bisher keine Gefährdung von ihm ausgegangen.

Die Haftbefehle stellten keine Androhung von Gewalt dar sondern seien lediglich „Scherzerklärungen“ und vergleicht sie mit dem Villacher Fasching. Der VM betont weiters, dass in der Anklageschrift extrem oft vom „Versuch“ gesprochen werde und räumt auch ein, dass natürlich auch der Versuch einer Straftat strafbar sei. Allerdings gelte das nicht für den absolut untauglichen Versuch.

Die Verteidigerin von Hingsammer (folgend VH) legt dar, dass H nur ein unbedeutendes Mitlied des ICCJV gewesen sei und diesem erst lange nach Hollerbach beigetreten sei. H. sei nur „Zeugnisbeamter“ des ICCJV gewesen. Zudem müsse Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit erlaubt sein.

Befragung von M:

Der den Vorsitz führende Richter (folgend R) befragt M zu seinem Werdegang im ICCJV. M hat immer öfter das System (zB in Sachen Geld, Banken und Gesundheit) hinterfragt und analysiert und seine diesbezüglichen Erkenntnisse ab ca. 2006 im Internet veröffentlicht. Mit dem ICCJV hat in ein Hr. Landschützer bekannt gemacht. Er sei immer gegen Gewalt gewesen und betont mehrfach und nachdrücklich, dass er Christ sei und deshalb die Wahrheit sage. Außerdem „leben wir in der Endzeit“ und der Crash wird wegen der Staatsschuldenexplosion unweigerlich kommen. Der Haftbefehl zB für Alexander van der Bellen stammt von Matschiner „im Namen des Herrn“.

Bei der polizeilichen Vernehmung hatte M angegeben, dass der BP, BK, VK alle NR-/ Bundesräte und alle Landtagsabgeordneten von der Exekutive verhaftet werden sollten um damit die Bildung einer Übergangsregierung zu ermöglichen.

Jetzt behauptet M die Haftbefehle seien lediglich als Einladung zu Gesprächen gemeint gewesen. Auf die Nachfrage von R, ob die damalige Aussage vor der Polizei oder die aktuelle Aussage stimmt, versucht sich M zwei Mal in Ausflüchte, die vom R aber kurzerhand abgwürgt werden. Der R stellt lapiaR fest, dass M diese Frage nicht beantwortet.

M zum Thema „Schiedshof“: Dieser wäre von göttliche Seite so bestimmt worden

R: Wie wäre es nach den Verhaftungen weitergegangen?
M: Die im Ruhestand befindlichen Beamten wären während der Übergangsphase reaktiviert worden.

M schwurbelt dann von „göttlichem Boden“, dass Österreich Teil von Israel sei und auch den Unterschied zwischen Mensch und Person sowie dem Handelsrecht möchte er besprechen, wird aber vom R gestoppt.

M war „Courtdirector“ des ICCJV in Oberösterreich. Der ICCJV hat als Quasistrafprozessordung das sogenannte „Wiener Statut“, das u.a. Haftstrafen bis zu 30 Jahren vorsieht (was sich - wie der R anmerkt – wohl kaum mit der behaupteten Gewaltfreiheit in Einklang bringen lässt).

M weicht vielen konkreten Fragen des R aus. M war nie im Modellhof(?), war aber zwei oder drei Mal bei ICCJV-High-Council-Treffen. M hatte einen Amtsausweis (!) des ICCJV.

Der StA hebt hervor, dass M als Courtdirector, was einem Gerichtspräsidenten entspräche, lt. Wiener Statut das Recht hatte Haftbefehle zu erlassen.

VM fragt M ob M jemals Gewalt ausgeübt oder angedroht habe. M verneint.

Die G haben keine Fragen an M und damit ist die Befragung von M beendet.

Nach einer Pause von 10 Minuten wird die Verhandlung fortgesetzt mit der Befragung von H.

H gibt an, sich schon lange für Bürgerinitiativen eingesetzt zu haben. Besonders wichtig seien ihm Direkte Demokratie und der Einsatz für Arbeitnehmer gewesen, weil diese seit Beitritt zur EU einen beträchtlichen Reallohnverlust zu beklagen hätten. Weiters sollten Verkehrsstrafen abhängig von der Einkommenshöhe sein.

H ist über M vor ca. drei Jahren zum ICCJV gekommen.

Die Unterschriften von M und H sowie deren Fingerabdruck finden sich auf dem „Wiener Statut“. H hat das Wiener Statut aber nicht gelesen. Das Wiener Statut sollte die „herkömmliche Gerichtsbarkeit“ ersetzen. H war „Clerk of the Court“ (also in etwa „Notar“) und Teil des „High-Council“ des ICCJV.

Worum es bei den drei oder vier Treffen d. ICCJV, bei denen H anwesend war, gegangen sei, kann H nicht konkret beantworten.

Die Haftbefehle stammen aus der Feder von M. H ist zwar mit der Festnahme nicht einverstanden gewesen, hat die Haftbefehle aber trotzdem unterschrieben weil er M vertraut habe. H habe diese Unterschriften seinem Verständnis nach aber immer nur als Zeuge geleistet und nicht als Urheber der Haftbefehle.
 
Skurrilität am Rande: Für H war und ist es wichtig, dass die österreichische Verfassung nie vom Volk anerkannt wurde und er wollte deshalb beim ICCJV erreichen, dass das nachgeholt wird. Er behauptet felsenfest, es gäbe ein Youtube-Video in welchem Ex-Bundespräisdent Heinz Fischer und Ex-Nationalratspäsident Andreas Khol behaupten, dass die öst. Verfassung nicht anerkannt werde.

Leider konnte ich der Verhandlung am Nachmittag nicht dabei sei.


Soweit der Bericht.
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Offline SchlafSchaf

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #228 am: 11. Februar 2020, 22:37:41 »
Danke dem unbekannten Korrespondent
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline Gutemine

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #229 am: 12. Februar 2020, 03:45:42 »
Das erklärt ein wenig den Hilferuf von Matschiner. Der wollte ja mal Bundespräsident/-kanzler werden und hat auf Sciencelogs ja wie wild seine irren Thesen gespamt. Da war von der flachen Erde bis zu allerlei Geld- und Reichsbürgerthesen alles dabei. Er hat/te) auch einen guten Draht zu Hörmann.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5661.msg267370#msg267370

Das Video ist leider weg
http://www.wien-konkret.at/politik/wahlen/bundespraesidentenwahl2010/harald-matschiner/

http://scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2010/02/17/ein-verschworungstheoretiker-als-prasident/
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #230 am: 12. Februar 2020, 11:57:04 »
Das schreibt die "Lügenpresse" heute dazu:
Spoiler
Zwei Männer müssen sich vor Gericht verantworten
Erinnerungslücken bei Staatsverweigerer-Prozess in Steyr
Dienstag, 11. Februar 2020 | 15:11 Uhr

Seit Dienstag müssen sich zwei mutmaßliche Staatsverweigerer im Landesgericht Steyr u.a. wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat verantworten. Die Männer, 55 und 56 Jahre alt, bekannten sich nicht wirklich schuldig. Angeklagte und vor allem Zeugen wiesen Erinnerungslücken auf.

Die zwei Österreicher sollen Führungsmitglieder der staatsfeindlichen Verbindung “International Common Law Court of Justice Vienna” (ICCJV) gewesen sein. Diese soll zwischen 2014 und 2018 geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In dem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt.

Die beiden in Steyr angeklagten Männer sollen zudem Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich aufgefordert haben, den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um dann eine “Übergangsregierung” zu bilden.

Für den Staatsanwalt standen “staatsgefährdende Machenschaften” damit außer Streit. So wollten die ICCJV-Mitglieder “mit Gewalt die Gerichtsbarkeit außer Kraft setzen” und die Regierung stürzen. Nachdem die beiden Angeklagten für zurechnungsfähig erklärt wurden, glaubte der Staatsanwalt auch nicht, dass sie nur “Maulhelden” seien.

Der Verteidiger des Erstangeklagten sah in seinem Mandanten einen “Querulanten”. Nach dem Lesen der seitenlangen Anklageschrift, sei er zu dem Eindruck gekommen, dass hier “mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird”. Denn, so habe er nachgezählt, in dieser stehe 183 mal das Wort ‘versucht’. Die Verteidigerin des Zweitangeklagten wiederum betonte das Gut der freien Meinungsäußerung, von dem ihr Mandant Gebrauch gemacht habe. Die vorgehaltenen Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat, der staatsfeindlichen Verbindung, der versuchten Bestimmung zur Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers sowie von Mitgliedern einer Regierung, der versuchten Bestimmung zur Gewalt und gefährlichen Drohung gegen den Bundespräsidenten und der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt könne laut den Verteidigern den beiden Männern nicht zur Last gelegt werden.

Der Erstangeklagte wiederholte vor Gericht gebetsmühlenartig, ein “demokratischer Mensch” und “Christ” zu sein. Gott habe den “Staatsbankrott vorgesehen”, es benötige “einen Schuldenschnitt”, um wieder bei Null anzufangen, monologisierte der Ex-Berufsschullehrer und jetzige (Natur)Kochlehrling. Ob er daher Haftanträge gegen die Regierungsmitglieder gestellt habe, um dann eine Übergangsregierung zu gründen, diese Frage beantworte er dem Richter nicht. Aber: Wegen Fluchtgefahr ersuchte der Angeklagte bei der Exekutive, Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen verhaften zu lassen. “Wenn ein Staatsoberhaupt sein Volk seit Jahr und Tag betrügt, ist das nicht mehr rechtens”, begründete er sein Ansinnen als ICCJV-Mitglied.” Grundsätzlich sei er jedoch “ein friedlicher Mensch”. Allerdings ist der Angeklagte nicht unbescholten, seine letzte Vorstrafe stammt vom Juli 2017 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

Der Zweitangeklagte versicherte, nur deshalb zum ICCJV gegangen zu sein, weil sich die Vereinigung den Menschen-, Völker-und Naturrechten verpflichtet sieht. Von bewaffneten Sheriffs, die der Verein aufstellte, will er ebenso nichts mitbekommen haben wie von dem Plan, im niederösterreichischen Hollenbach eine als Sachwalterin eingesetzte Rechtsanwältin zu entführen und vor ein eigenes Gericht zu stellen. “Ich habe auch nie die Regierung angezeigt”, wurde der Fliesenleger dann laut. “Ich war da absolut nicht voll dabei, das hat mich alles gar nicht so interessiert”, gab er sich als naiver Mitläufer.

Von Zeugen, einige schon in andern Verfahren verurteilt, wollte der Richter den Zweck des ICCJV wissen. Der “Generaldirektor” betonte, einziges Ziel der Vereinigung sei, einen internationalen Gerichtshof für Menschenrechte zu implementieren. Damit sollte etwa auch Menschen in Afrika die Möglichkeit gegeben werden, sich an einen Menschenrechtsgerichtshof zu wenden, führte er dem Gericht aus. “Die Statuten sagen jedoch etwas anders”, hielt ihm der Richter vor. So sollte die innerstaatliche Gerichtsbarkeit ersetzt werden. In Ansfelden wurde auch ein oberösterreichischer Gerichtshof gegründet. Davon wollte der “Generaldirektor” jedoch nichts mehr wissen. Dass jedes Landesgericht schriftlich aufgefordert wurde, notfalls auch mit Gewalt, zwei bis drei Räume dem ICCJV zur Verfügung zu stellen, an derartige Mitteilungen konnte er sich nur noch dunkel erinnern.

Genauso verschwommen blieben auch die Erinnerungen der “Sheriffs” des ICCJV. Mit Gewalt oder Androhung dieser die Staatsform ändern, wollte aber niemand. Am Mittwoch sollen weiter Zeugen aussagen. Ein Urteil ist möglich. Im Falle einer Verurteilung drohen zehn bis 20 Jahre Haft.

Von: apa
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https://www.suedtirolnews.it/politik/erinnerungsluecken-bei-staatsverweigerer-prozess-in-steyr

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #231 am: 12. Februar 2020, 12:12:07 »
Vielen Dank an die unbekannte PERSON ( ;) ) für diesen Bericht.

Ich habe mir ja selbst überlegt, mir den Tag spontan freizuschaufeln, was aber leider nicht möglich war. Nun trifft es sich ja gut, dass der Prozess dennoch nicht agentenlos vonstatten gegangen ist.

Die Berichte von heute bestätigen meinen Verdacht, dass hier nicht die Oberpappnasen, sondern nur zwei Nebenpappnasen vor dem Kadi stehen.
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #232 am: 12. Februar 2020, 14:49:28 »
Eine Rechtsanwältin und Sachverwalterin einer der "Narren" wurde wohl massiv bedroht:

https://www.derstandard.at/story/2000114473870/opfer-berichtet-in-staatsverweigerer-prozess-von-massiver-bedrohung
 
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Offline Gutemine

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #233 am: 12. Februar 2020, 14:54:02 »
Ja, das war die Sachwalterin von Anna Huber aka Anna Walker vom Walknerhof.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=2422.0

Ich weiß nicht ob in diesem, oder einem der anderen Threads (Unger/Kreisl/Razzia auf dem Walknerhof) muss es auch noch ein Video geben bei denen versucht wird den Haftbefehl mit der örtlichen Polizei durchzusetzen.

Mich wundert da ja immer noch, dass Joe Kreisl wohl ungestraft davonkommt. Der war beim Walknerhof ja ganz offen ganz vorne mit dabei.
https://www.youtube.com/watch?v=PpoyVNxaWGw

Edit:
Ich bin nicht ganz sicher, aber das dürfte ein Reupload des damaligen Videos sein.

https://www.youtube.com/watch?v=O7azTCwKCqg
« Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 15:03:06 von Gutemine »
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #234 am: 12. Februar 2020, 15:29:50 »
Zitat
Steyr Prozess gegen mutmaßliche Staatsverweigerer fortgesetzt
Über die mutmaßlichen Staatsverweigerer, 55 und 56 Jahre alt, soll am heutigen Mittwoch ein Urteil gefällt werden.


Der Hochverrats-Prozess gegen zwei mutmaßliche Staatsverweigerer ist am Mittwoch in Steyr mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt worden. In dramatischen Worten schilderte eine Juristin, die als Sachwalterin für ein Mitglied der staatsfeindlichen Verbindung ICCJV im niederösterreichischen Hollenbach bestellt worden war, ihre Erlebnisse vom Sommer 2014.

Monatelang sei sie von Mitgliedern massiv bedrängt worden. Im Juni 2014 sei ihr telefonisch angekündigt worden, dass man dem ICCJV-Mitglied zum Recht verhelfen werde. Wenig später erhielt die Anwältin von einem Polizisten einen Warnanruf, er habe "acht Narren aus dem Dienstposten geschmissen, die wollen dich abholen". Auf ihrem Vierkanthof, auf dem sie alleine lebt und ihre Kanzlei hat, fand die Anwältin im Briefkasten eine Vorladung zum ICCJV. Sie müsse "als letzte Gefahr ausgeschaltet" werden und daher werde ein "Präzedenzfall für ganz Europa geschaffen", berichtete die Bedrohte hörbar aufgewühlt.

Einmal seien bewaffnete Staatsverweigerer auf ihrem Anwesen über ihre Raumpflegerin hergefallen, weil sie wohl annahmen, diese sei die Sachwalterin. Wenig später fand die Juristin in ihrem Wohnort und Umgebung überall Haftbefehle gegen sie affichiert. "So müssen Fanatiker sein", meinte sie abschließend.
Die Befragung der als Zeugen geladenen ICCJV-Mitglieder lief an beiden Prozesstagen überwiegend nach demselben Schema ab. Zuerst erklärten die Vorgeladenen, dass es dem "International Common Law Court of Justice Vienna" darum gehe, sich für Menschen- und Völkerrechte einzusetzen. Ein "Ich weiß nicht", erhielt der Richter dann meist auf die Folgefrage, wie das in Österreich umgesetzt werden solle. Beim Verweis auf das Statut, in dem dies genau ausgeführt wird und das von einigen Zeugen auch unterzeichnet worden war, kamen Erinnerungslücken.

Sheriffs bestimmt

Die Darstellung, der ICCJV sei eine NGO, nahm das Gericht den Zeugen jedenfalls nicht ab. So gehe etwa aus dem Statut hervor, dass eine Verfolgung derer möglich ist, die sich gegen jenen internationalen Gerichtshof stellen. Dafür wurden Sheriffs bestimmt, von denen auch zwei im Zeugenstand saßen. Einer von ihnen besaß nicht registrierte Faustfeuerwaffen."Das war ein blöder Spleen", tat dieser ab. Er habe zwar den Sheriff-Ausweis besessen, aber "man hat ihn nicht gebraucht".

Ein ehemaliges Gründungsmitglied des oberösterreichischen ICCJV entschied sich deshalb für die Vereinigung, weil es dort "Gerechtigkeit gibt, die es heute nirgendwo gibt". Daher sollten "korrupte und ungerechte Menschen weggesperrt werden". Zu dieser Personengruppe habe der ehemalige Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, gezählt. Das habe er jedenfalls vage mitbekommen. Außerdem wollte man den Rücktritt aller Exekutivorgane und der Judikative, zeigte er sich doch ein wenig auskunftsfreudig. "Und was hieße das für mich", wollte der Richter wissen. Hätte er stellvertretend für das österreichische Rechtssystem ausgetauscht werden sollen? Daran könne er sich nicht mehr erinnern, es sei schon so lange her, endete die Mitteilungsbereitschaft.

Entführung geplant

Die zwei Angeklagten sollen jedenfalls als Führungsmitglieder des ICCJV zwischen 2014 und 2018 geplant haben, die als Zeugin geladene Rechtsanwältin zu entführen sowie Ex-Landeshauptmann Pröll zu verhaften. Weiters hält ihnen die Staatsanwaltschaft vor, Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich aufgefordert zu haben, den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um dann eine "Übergangsregierung" zu bilden. Daher müssen sie sich seit Dienstag wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat, der staatsfeindlichen Verbindung, der versuchten Bestimmung zur Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers sowie von Mitgliedern einer Regierung, der versuchten Bestimmung zur Gewalt und gefährlichen Drohung gegen den Bundespräsidenten und der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt vor einem Geschworenengericht verantworten.

Geschworene beraten

Zu Mittag haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Sie müssen pro Angeklagtem sechs Hauptfragen und eine Eventualfrage beantworten. Dabei geht es um die Bewertung, ob sich die beiden dem Verbrechen einer staatsfeindlichen Verbindung oder staatsfeindlichen Bewegung schuldig gemacht haben. Ein Urteil wird am Abend erwartet.

Am schwersten wiegt der Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Hochverrat. Im Fall eines Schuldspruchs drohen zwischen zehn und 20 Jahren Haft. Für den Staatsanwalt stand außer Streit, dass es Ziel des "International Common Law Court of Justice Vienna" (ICCJV) sei, "österreichisches Recht auszuhebeln" und eine Übergangsregierung zu bilden.

Nachdem das Urteil vom Jänner 2019 gegen 14 Mitglieder des "Staatenbund Österreich" in Graz inzwischen teilweise aufgehoben wurde, da es Unstimmigkeiten bei den Fragen an die Geschworenen in den Punkten Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung gegeben haben soll, wollte das Gericht in Steyr dies von vornherein vermeiden. Daher entschied sich der vorsitzende Richter für die Eventualfrage zum Vorwurf der staatsfeindlichen Bewegung. Dieser Straftatbestand wurde im Zuge der Strafgesetznovelle 2017 mit Blick auf die zunehmende Zahl von Staatsverweigerern eingeführt, die die Republik Österreich nicht anerkennen und sich zum Teil staatliche (Hoheits-)Rechte anmaßen. Im Prozess in Steyr etwa haben die Geschworenen zu entscheiden, ob die Angeklagten als Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung oder Bewegung u.a. an Pseudogerichtshöfen Selbstjustiz verüben wollten.


Quelle: https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5767640/Steyr_Prozess-gegen-mutmassliche-Staatsverweigerer-fortgesetzt
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #235 am: 12. Februar 2020, 18:29:44 »
Und wieder wurde was gechannelt


Kurzbericht 2. Verhandlungstag Vormittag


Zeugenbefragung von Wolfgang Empacher (folgend E). Gegen E ist aktuell ein Verfahren anhängig. E Gründungsmitglied des ICCJV und war „IAA first vice president“ (?). Seine Aufgabe lag in der Verwaltung. E war bei rd. 10 „High council Treffen“ und er war zwar lt. Eigenaussage nicht berechtigt, Leute verhaften zu lassen. Allerdings ist der Haftbefehl von Hollenbach mit seiner Unterschrift und seinem Daumenabdruck versehen. E kann sich nicht mehr erinnern, ob er unterschrieben hat. Generell kann er sich an gar nichts mehr erinnern, zb worum es bei den Treffen ging. E gibt an, dass seine Hauptmotivation beim ICCJV die Weiterbildung im IT-Bereich (Linux) gewesen sei. Der R sagt ihm unverblümt, dass er ihm das nicht glaubt.

R möchte von E wissen, welche Aufgabe die Sherriffs gehabt hätten. E behauptet, dass er das nicht wusste weil es ihm egal gewesen sei.


Ein weiteres hochrangiges ICCJV-Mitglied (Courtdirector Österreich) ist zwar als Zeuge geladen, aber aufgrund eines Krankenstands entschuldigt.


Die nächste Zeugin ist jene Juristin (Frau Mag. M. M., folgend MM), die in Hollenbach vor das ICCJV-Gericht gestellt werden sollte. Sie war Verfahrenssachwalterin (?) des damaligen OPPT-Mitglieds Fr. Walkner. Walkner war überhaupt nicht kooperativ. MM wurde kurz danach ins US-Pfandregister eingetragen. MM, die vor Gericht sehr eloquent und resolut auftritt, schildert eingehend, was 2014 in Hollenbach passiert ist. Sie hat sich von der Polizei zT suboptimal unterstützt gefühlt und hat monatelang einen scharf geladenen Revolver zwecks Eigenschutz mit sich geführt. Besonders dramatisch schildert sie die Situation als Landschützer und ein mit einem Messer bewaffneter Sherrif (der Amerikaner war???), auf ihren Vierkanthof kamen um sie zu verhaften. Nachdem die beiden gesehen hatten, dass MM einen Revolver hat, sind sie abgezogen. Es ist für mich schwierig, nachträglich die Dramatik und die Details der Vorfälle zu schildern; alle Anwesenden im Gerichtssaal waren aber sichtlich beeindruckt und ich denke, die Geschworenen haben spätestens nach MMs Aussage nicht mehr den Eindruck, der ICCJV wäre eine lustige Faschingstruppe.

MM erklärt abschließend den Geschworenen die Malta-Masche. Die Angeklagten M und H kennt sie persönlich nicht.

Damit ist die Zeugenvernehmung abgeschlossen.

Der R bespricht nochmals das Strafregister von M (insgesamt 6 Vorstrafen, die letzte von 2017 wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt). Der R erklärt den Geschworenen nochmals die wesentlichen Inhalte des „Wiener Statuts“ sowie die Funktionen und Aufgaben von M und H beim ICCJV. Er erinnert nochmals an die „Stellenausschreibung“ des ICCJV für Sherriffs und insbesondere den Appell an Polizisten sich dem ICCJV anzuschließen.

Weiters wird erwähnt, dass beim ICCJV einige Kilo Gold gefunden worden sind und auf ein ICCJV-Konto bei einer maltesischen Bank von einem Hr. Modell aus der Schweiz 165.000,- Euro überwiesen wurden.

Danach wird M das Wort erteilt. Es folgt ein kaum wiederzugebendes Geschwurbel (Gier/Krieg/Endzeit etc. und vor allem: JEDER wird überprüft werden!!einself!).

H macht danach auf mich den Eindruck, dass ihm das Geschehene leid tut. Er hat sich nicht vorstellen können, welche Auswirkungen seine Aktivitäten beim ICCJV haben könnten.

Ende des Beweisverfahrens. Der Richtersenat zieht sich zur  Beratung der Fragestellungen an die Geschworenen zurück.



Es gibt insgesamt je Angeklagten 6 Hauptfragen und eine sog. Eventualfrage.

Die beiden Pflichtverteidigen beantragen, die Formulierung „absolut untauglicher Versuch“ in die Hauptfragen mit aufzunehmen. Der StA spricht sich dagegen aus. Der Richtersenat berät darüber und entscheidet die beantragten Zusatzfragen abzuweisen. Für das Protokoll rügen VM und VH die Ablehnung Ihres Antrages.


Es folgen die Schlussvorträge, die ich leider aus Zeitgründen nicht mehr verfolgen konnte. Vermutlich gibt es schon ein Urteil, wenn der Gerichtsreporter meinen Bericht ins Forum stellt.


Abschließend nochmals DANKE an den Gerichtsreporter und ich hoffe, dass mein Bericht informativ und nicht allzu unverständlich ist. Bitte unbedingt beachten, dass ich ein juristischer Laie bin und deshalb unter Umständen vielleicht manches falsch verstanden und/oder wiedergegeben habe.


Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #236 am: 12. Februar 2020, 18:34:27 »
Nur als kleine Info:
Der Sheriff war Terrance O'Connor, der ja zwischenzeitlich zurück in die USA "ausgeschafft" (ich hoffe das ist das richtige Wort  ;) ) wurde und dort angeblich diverse Haftstrafen absitzt wegen derer er ja nach Österreich geflüchtet war.

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=3975.msg112449#msg112449
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #237 am: 12. Februar 2020, 18:35:51 »
Weiters wird erwähnt, dass beim ICCJV einige Kilo Gold gefunden worden sind und auf ein ICCJV-Konto bei einer maltesischen Bank von einem Hr. Modell aus der Schweiz 165.000,- Euro überwiesen wurden.

Interessant. Das channele ich mal weiter.  ;D

Der Mann heisst übrigens Daniel Model und ist der Erbauer des protzig-hässlichen Modelhofes in Müllheim TG. Da fanden die Reste des ICCJV von 2015 bis 2017 Unterschlupf.
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« Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 20:15:44 von Der viereckige Trompeter »
 
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Re: International Common Law Court of Justice, Vienna
« Antwort #239 am: 12. Februar 2020, 20:32:53 »
Schuldsprüche: 10 Jahre für Matschiner und 3 Jahre (davon 2 bedingt) für Hingsammer

Auch die "Kleine Zeitung" berichtet:

Zitat
Zehn und drei Jahre Haft für mutmaßliche Staatsverweigerer

Zwei mutmaßliche Staatsverweigerer sind Mittwochabend in Steyr nicht rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Erstangeklagte fasste zehn Jahre aus, der Zweitangeklagte drei Jahre, zwei davon bedingt. Die Geschworenen sprachen die Männer als Mitglieder einer staatsfeindlichen Verbindung wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig. Darauf stehen zwischen zehn und 20 Jahren Haft.

Mildernd wertete das Gericht beim Erstangeklagten u.a., dass die Taten beim Versuch geblieben sind sowie eine doch herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit des Querulanten, erschwerend zwei einschlägige Vorstrafen. Dem Zweitangeklagten hielt das Gericht zugute, dass er eher ein Mitläufer war und daher sein Tatbeitrag untergeordnet gewesen sei.

Obwohl auch die Geschworenen ihn wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig sprachen, blieb dessen Strafe doch deutlich unter dem Minimum von zehn Jahren. Wegen einer außerordentlichen Strafmilderung erhielt er drei Jahre teilbedingt.

Das ist schon heftig, auch wenn die beiden Angeklagten damit ja noch ziemlich gut weggekommen zu sein scheinen, wenn ihnen soviel mildernde Umstände eingeräumt worden sind.
Ich würde mir wünschen, das deutsche Gerichte gegen den kriminellen Teil unserer Kundschaft (beispielsweise den Befitzten) auch so durchgreifen würden.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2020, 20:50:06 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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