Angekommen ist beim Entenföhrerr gar nichts. Der versucht dann dem genervten Anwohner zu erklären, wie oberwichtig doch sein Gebrülle auch für ihn ist.
Für die erlauchte Gesprächsrunde von 8 Pappnasen würde ein Platz in der Öffentlichkeit genügen, bei dem deutlich weniger Anwohner genervt werden. Da könnte die Gemeinde schon mal ansetzen und deswegen wechselnde Örtlichkeiten durchsetzen. Bei den Zeiten ohnehin, das Gebrülle muss ja nicht jedesmal bis 22 Uhr und drüber gehen und die Lautsprecheranlage kann man in soweit beschränken, als dass die erst ab einer (tatsächlichen!) Mindest-Teilnehmerzahl eingeschaltet werden darf.
Für 8 Pappnasen genügt es völlig, dass die sich an einem größeren Gartentisch zusammensetzen, da kann jeder den anderen Hanseln seine Meinung erzählen oder sie können andachtsvoll den Verbalausscheidungen des großen Föhrerrs lauschen.
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist eines der höchsten Rechtsgüter einer Demokratie, aber kein Recht ist grenzenlos, es findet immer da seine Grenzen, wo andere Rechte zu beachten sind. Und hier kommt es nach meiner Auffassung zu einer Schieflage, wenn die Anwohner regelmäßig dem stundenlangen Gezeter und den Hasstiraden eines Psychopathen ausgesetzt sind, der seine Erfolglosigkeit und Bedeutungslosigkeit mit der Lautsprecheranlage übertüncht, weil nur so ihm andere einmal zuhören, ob sie nun wollen oder nicht.