Autor Thema: Ein Reichsbürgerprozess aus Sicht eines Richters  (Gelesen 1750 mal)

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Online Ba_al

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Re: Ein Reichsbürgerprozess aus Sicht eines Richters
« Antwort #15 am: 25. August 2021, 19:30:37 »
Dieser Straftatbestand fehlt leider im StGB.

Vorsätzliche Körperverletzung.
 
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Offline Lacrosse

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Re: Ein Reichsbürgerprozess aus Sicht eines Richters
« Antwort #16 am: 26. August 2021, 10:41:28 »
Ich finde es einfach nur gut, dass ein Richter mal nicht auf dieses Schauspiel im Sinne von "ein Freund hat das empfohlen" und "ich hab nur das im Internet gedruckt" reingefallen ist.
Das scheint bei der Kundschaft ja die übliche Ausrede zu sein, welche vor Gericht regelmäßig funktioniert.

Die Reaktion des Angeklagten als das nicht funktioniert hat ist da eindeutig und es zeigt, dass vermutlich viele der so scheinbar geläuterten einfach nur die nächste Taktik kopieren um sich auf der Affäre zu ziehen.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Ein Reichsbürgerprozess aus Sicht eines Richters
« Antwort #17 am: 26. August 2021, 11:24:38 »
Meinst Du das?

Zitat
Er schrie wie wahnsinnig, dass er sich von einem Angestellten dieser BRD GmbH nicht in den Knast schicken lassen werde.

An dem Punkt brach die Realitätsverweigerung zusammen. Realität ist das, was nicht weggeht, wenn man nicht daran glaubt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.