Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 57824 mal)

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Offline califix

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Das kleine Teufelchen möchte mit seinem gesammelten Unwissen feststellen, dass Du eher einem Kieselstein das Einmaleins beibringen könntest.  ;)
 
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Kritische Kommentare sind bei diesem kritischen Verein nicht gerne gesehen, mein Beitrag wurde nicht veröffentlicht, und war da nicht auch mal einer von @Judge Roy Bean ? Man möchte dem Publikum abweichende Gedanken gar nicht erst zumuten.

Sehr kritisch.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Zwei meiner Kommentare wurden freigeschaltet und nach geraumer Zeit wieder sang- und klanglos gelöscht. Weitere kritische Kommentare meinerseits wurden nicht mehr freigegeben.

Der eine Kommentar bezog sich auf den Experten, der meinte, nicht Dettmar, sondern der 2. Strafsenat habe Rechtsbeugung begangen. Ich habe den Experten um eine Subsumtion gebeten und ihm Hilfestellung durch Aufzählung der Paragrafen gegeben, gegen die Dettmar verstoßen hatte.

Der andere gar nicht erst veröffentlichte Kommentar war eine Reaktion auf den Unsinn des "Anwalts für Aufklärung" Dr. Knoche aus Hofgeismar, der ventilierte, das Urteil des BGH sei ja nicht im Namen des (ganzen) Volkes ergangen.
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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das Urteil des BGH sei ja nicht im Namen des (ganzen) Volkes ergangen.

Er hat recht. Ab sofort bitte Volksabstimmungen und nach deren Ergebnis die Strafe prozentual anpassen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Solange sich die USA Inc. nicht äußert, ob die Urteile nun im Namen von Trump, Musk oder Putin ergehen sollen, was sollen die Richter denn machen?
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Dass Folg seinen ebenso unmaßgeblichen wie unzutreffenden Senf  dazu geben muss - geschenkt! Aber ein promovierter Jurist, der einen solchen hanebüchenen Stuss absondert (Urteil sei nicht im Namen des gesamten Volks, sondern im Namen des Corona-Narrativs ergangen), macht mich aggressiv.
« Letzte Änderung: 9. März 2025, 21:37:44 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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„Querdenker“ in der Justiz
Richter mit politischer Mission

Zwei Amtsrichter verfolgen während der Pandemie eine politische Agenda gegen Coronamaßnahmen. Die Dienstaufsicht schwankt zwischen Härte und Toleranz.

Joachim Wagner, taz.de am 30.06.2013

Interessant. Wenn Dettmar Guericke über das leidige Maskenverfahren auf dem Laufenden hielt und sich immer wieder Rat von ihm holte - warum nur wurde nicht schon längst ein Verfahren wegen Beihilfe gegen Guericke eingeleitet?!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Da wird Guericke auf der Schwurbelrichterseite ja einiges zu replizieren haben. In diesem Zusammenhang: Per 18.6. wurde dort eine "Nettiquette" für Kommentatoren veröffentlicht, u. a. soll man nur noch mit Klarnamen posten dürfen. Selbstverständlich wurden nach dem 18.6. weiterhin Kommentare unter Phantasienamen freigeschaltet, aber eben nur solche, die der Moderation passten.
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Aber wortreich die Unterdrückung der Meinungsfreiheit beklagen! So sind sie, die Schwurbeljuristen!
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Zitat
Justiz
Weimars Maskenrichter scheitert endgültig – Karlsruhe weist Beschwerde zurück

03.07.2025, 11:12 Uhr • Lesezeit: 3 Minuten

Von Elena Vogel, Reporterin
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Weimar. Vier Jahre nach seinem Schul-Urteil ist der juristische Streit vorbei: Der Weimarer Familienrichter scheitert endgültig in Karlsruhe.

Mehr als vier Jahre nach dem umstrittenen „Maskenurteil“ von Weimar ist der juristische Streit endgültig beendet. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des früheren Familienrichters Christian D. aus Weimar nach Angaben von Donnerstag als unzulässig abgewiesen. Damit bleibt seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung rechtskräftig.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung
Angefangen hatte alles im April 2021, als der Familienrichter eigenmächtig anordnete, dass zwei Weimarer Schulen keine Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln oder Schnelltests mehr durchsetzen durften. Grundlage dafür war die Klage einer Mutter, die angab, ihre beiden Kinder würden durch die Maßnahmen gesundheitlich belastet. D. sagte später vor Gericht aus, dass er durch die Corona-Maßnahmen das Wohl der Kinder gefährdet gesehen habe und mit diesem Beschluss die Kinder schützen wollte.

Das Thüringer Bildungsministerium legte offiziell Beschwerde gegen den Beschluss ein, woraufhin das Oberlandesgericht Thüringen feststellte, dass das Weimarer Familiengericht, dem D. angehörte, in der Sache keine Zuständigkeit habe. Entsprechend sei D.s Entscheidung für die Schulen nicht bindend. Für D. war die Sache damit jedoch noch nicht vorbei. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung
Das Gericht stellte fest, dass D. gezielt darauf hingearbeitet hatte, das Verfahren an sich zu ziehen. Bereits im Vorfeld hatte er Gutachter kontaktiert, die seine Position stützen sollten. Der Richter wurde vom Landgericht Erfurt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung im November 2024. Nach Auffassung des obersten Strafgerichtes hat D. sein Richteramt gezielt benutzt und missbraucht, um ein von ihm vorgefertigtes Urteil zu fällen.

Solidaritätswelle mit dem Richter
Der Fall kam bundesweit in die Schlagzeilen. Neben Kritikern versammelten sich auch eine Vielzahl von Unterstützern hinter D. Im Mai 2021 legten hunderte Menschen vor dem Amtsgericht Weimar weiße Rosen ab, die die Kritiker von Corona-Maßnahmen als Zeichen des Widerstands verstanden wissen wollen. Auch kam es zu Protesten vor den Verhandlungen.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wendete sich D. gegen das Urteil des BGH. Er begründete den Gang zum Bundesverfassungsgericht damit, dass das BGH gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes (Art. 3. Abs. 1) verstoßen habe. Doch auch der letzte Versuch, seine Verurteilung zu kippen, scheiterte in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurück. Damit ist der Fall endgültig abgeschlossen. Für D. hat die Verurteilung auch berufliche Konsequenzen. Nach dem Deutschen Richtergesetz muss er nun aus dem Amt entlassen werden.
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https://www.otz.de/panorama/article409418104/weimars-maskenrichter-scheitert-endgueltig-karlsruhe-weist-beschwerde-zurueck.html


Zitat
Pressemitteilung ,Nr. 56/2025 , Datum:vom 3. Juli 2025

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PDF-Download
Beschluss vom 5. Juni 2025 - 2 BvR 373/25
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen.

Nach den fachgerichtlichen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Beschwerdeführer im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Der Beschwerdeführer habe zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde, über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das seine Revision verwerfende Urteil des Bundesgerichtshofs. Er rügt einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz in der Ausprägung des Willkürverbots, da der Bundesgerichtshof ohne ausreichende Begründung von seinen in ständiger Rechtsprechung etablierten Maßstäben zum Tatbestand der Rechtsbeugung abgewichen sei.

Die Kammer hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat.
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-056.html


Folg zeigt noch keine Reaktion ...
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

„Wenn die verdorbenen Leute sich zusammentun und dadurch eine Macht werden, dann müssen die anständigen Leute nur das gleiche tun. So einfach ist das. (Leo Tolstoi, Krieg und Frieden)
 
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Service: der kurze Beschluss dazu als PDF
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Nächste Instanz? Den Haag? S.H.A.E.F? Oder Aldebaran?

Der Anwalt von Richter D., der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate (bekannt durch die Vertretung von Monika Weimar, da ist er dem Stichwort "Weimar" jetzt treu geblieben) hat angekündigt, höhere Mächte in Form des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu wollen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr373-25-familienrichter-weimar-verfassungsbeschwerde-unzulaessig

Die Verletzung welchen Menschenrechts eines Richters (!) er rügen will, hat er noch nicht mitgeteilt. Ein Richterrecht auf Willkür ist jedenfalls bislang außerhalb des Kosmos (Kosmosses?) der Schwurbelanten aber noch nicht allgemein anerkannt. 
 
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Online Judge Roy Bean

Und wer will, kann sich auf http://www.strate.net noch zum Wortlaut der Verfassungsbeschwerde durchklicken. Unter "Dokumentation" findet man etliche Schriftstücke zum Fall Dettmar.
« Letzte Änderung: Gestern um 18:07 von Judge Roy Bean »
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Offline Knallfrosch

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Am Rande: Strate hat weiland auch das Wiederaufnahmeverfahren für Gustl Mollath geführt. Doku findet sich ebenfalls auf seiner HP
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