Autor Thema: AG Weimar vom 08.04.2021, Anwendung § 1666 BGB Kindeswohl gegen Maskenpflicht an Schulen  (Gelesen 47281 mal)

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Offline mork77

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Der Richter Matthias Guericke hatte das allgemeine Kontaktverbot im Lockdown des Frühjahrs 2020 als unverhältnismäßig, verfassungswidrig und „damit nichtig“ eingestuft. In seinem Urteil brandmarkte er die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen als „katastrophale politische Fehlentscheidung“.

Zumindest hat Höcke jetzt Freislers Nachfolger gefunden...
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Jo, jetzt kommen sie alle daher.

Niemand scheinen die formalen Mängel aufzufallen.


Zitat
Dittes weiter: „Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht, die Schüler:innen und Lehrer:innen gefährdet.“ Eine offizielle Stellungnahme des Weimarer Amtsgerichtes gab es bislang nicht. Da es sich um ein Urteil in erster Instanz handelt, kann Einspruch eingelegt werden. Der Rechtsstreit geht in diesem Fall zu erneuten Entscheidung an die nächsthöhere Instanz. Nach Angaben von Steffen Dittes prüfen sowohl das Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport als auch das Justizministerium „Rechtsmittel zur schnellen Überprüfung der einstweiligen Anordnung im weiteren gerichtlichen Verfahren“.
https://www.berliner-zeitung.de/news/urteil-in-weimar-keine-masken-keine-tests-und-kein-abstand-mehr-fuer-schueler-li.151838
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« Letzte Änderung: 12. April 2021, 15:25:38 von Sandmännchen »
 

dtx

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Ob die Presse auch noch berichtet, falls die Rechtsmittel ins Leere laufen, weil der Beschluß so gar nicht ergangen ist?
Auch dem Kultusministerium dürfte es - am vergangenen Freitag abend, also vorgestern - schwergefallen sein, darüber noch etwas in Erfahrung zu bringen.



 
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Offline Ba_al

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Noch zum Urteil des Amtsgerichts Weimar







« Letzte Änderung: 12. April 2021, 15:26:14 von Sandmännchen »
 
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Es gibt eine Pressemitteilung aus Weimar

Zitat
Pressemitteilung des Amtsgerichts Weimar vom 12.04.2021
Am 08.04.2021 hat ein Einzelrichter des Amtsgerichts Weimar als Familienrichter im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung zu den Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen erlassen.

Die 192 Seiten umfassende Entscheidung des Einzelrichters weist als Verfahrensbeteiligte zwei minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, sowie den durch den Einzelrichter bestellten Verfahrensbeistand auf.
Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört und hat die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges verneint.

Als Rechtsgrundlage für die Begründetheit seiner Entscheidung hat der Einzelrichter § 1666 BGB angewandt.
Das Lüften der Klassenzimmer hat der Einzelrichter nicht untersagt.
Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden.

(Hervorhebung von mir)

https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar?fbclid=IwAR0uyZDcLnkPScbv6zV9rc2ZLNYw6YEhO5Epg016zJZQCqx100zpcf5rE1E
« Letzte Änderung: 12. April 2021, 10:51:49 von SchlafSchaf »
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 

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Da gab es wohl heute Morgen ein dienstliches Gespräch.
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Umfangreicher Artikel des VVP:


Zitat
QUERDENKER FREUEN SICH ZU FRÜH: QUATSCH-BESCHLUSS AUS WEIMAR HAT “KEINE AUSWIRKUNGEN”

Thomas Laschyk | Corona-Fake | 12. April 2021
Wir stellen unsere Artikel und Faktenchecks kostenlos für alle zur Verfügung.
Hilf uns dabei, dass das so bleiben kann.

LASST EUCH NICHT VON DIESEM BESCHLUSS VERWIRREN
Querdenker:innen, Verschwörungsideolog:innen inszenieren seit Samstag ein großes Aufsehen um einen neuen, aber unbedeutenden Beschluss vom Familiengericht in Weimar. Wie das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bereits am Sonntag (Link) festgestellt hat, kann dieser Beschluss keine Auswirkungen auf die Corona-Maßnahmen allgemein entfalten und wirft “gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf”. Es habe deshalb “keine Auswirkungen” auf Thüringen. Der Beschluss ist juristischragwürdig, und fußt erneut auf diversen Fake News und pseudowissenschaftliche Meinungen, viele Jurist:innen konnten zunächst nicht mal glauben, dass er echt sein solle. Aber schauen wir uns erst einmal die Details an.

[...]
https://www.volksverpetzer.de/corona-faktencheck/quatsch-weimar-beschluss/
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 ;D

Ich schätze, dass sich am AG Weimar aufgrund unerwartet hohen Anfrageaufkommens die Wartezeit am Telefon leider erhöht.

Und noch immer ist es mir lieber, in einem Land zu leben, in dem unabhängige Richter bisweilen merkwürdige und schrullige Entscheidungen treffen, als in einem Land zu leben, in dem es keine unabhängige Rechtsprechung gibt.

Wie sieht der weitere Gang nun aus? Die Entscheidung muss den davon Betroffenen zugestellt werden, und dann können diese eine mündliche Verhandlung beantragen, die möglicherweise erst in Monaten erfolgt? Oder ist die Entscheidung bereits formal wegen Überschreitung der Kompetenz des Gerichts unwirksam?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

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Und noch immer ist es mir lieber, in einem Land zu leben, in dem unabhängige Richter bisweilen merkwürdige und schrullige Entscheidungen treffen, als in einem Land zu leben, in dem es keine unabhängige Rechtsprechung gibt.

Gestern kam auf FB schon die erstaunte Frage, warum denn dieser Richter noch im Amt sei.

Das finde ich dann doch eine engagierte Zeitplanung: Am Samstag wird ein PDF im Internetz veröffentlicht und am Sonntag ist der Richter dann schon entlassen.  ???

Ob sich diese Leute klarmachen, was das für ihr eigenes mögliches Verfahren bedeutet?
Ein Richter fällt ein Urteil, A sei dem B zur Zahlung verpflichtet, A veröffentlicht das Urteil als PDF, Folg lehnt ab, Richter noch am gleichen Tag entlassen.

B, der noch vor kurzem gefragt hat, warum der Weimarer Richter noch im Amt ist, kriegt also doch keine Kohle.

Oder wie?

 :facepalm:
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Der Volksverpetzer entäuscht mich immer mehr. Der Artikel besteht nur aus wiedergekäuten Informationen aus anderen eigenen Artikeln und von Anwalt Jun. Anstatt ellenlage Artikel zu verfassen, könnte man sich auf das Darstellen und er eigenen Bewertung der Sachlage beschränken. Auf die eigenen Artikel kann dann gerne verlinkt werden.

Was in den diversen Meldungen noch gar nicht betrachtet wurde, ist die Vollstreckbarkeit des Beschlusses. Auch wenn es gegen den Beschluss selber als Rechtsbehelf nur den Antrag auf mündliche Verhandlung (vor dem gleichen Richter) gibt, eröffnet das Vollstreckungsverfahren eigene Rechmittel. Mit diesen könnte man eine Vollstreckung bequem bis zur mündlichen Verhandlung blockieren.

Hypothetischer Ablauf: Die Schule ignoriert das Urteil. Eltern beantragen die Festsetzung eines Ordnungsmittels (Ordnungsgeld von 5 bis 25.000 EUR oder 1 Tag bis 6 Monate Ordnungshaft). Wegen des unbestimmten Inhaltes des Beschlusses ergibt sich nun das Problem, gegen wen die Ordnungsmittelfestsetzung zu erfolgen hätte. Mal abgesehen davon, dass die betroffene Person durch das Gericht erst einmal auf die Möglichkeit der Festsetzung eines Ordnungsmittels hingewiesen werden muss. Ich habe den Beschluss nur überfolgen, aber dazu ist mir nichts aufgefallen.

Wenn das Gericht (Zustellung im Parteienbetrieb ist in Kindschaftssachen nicht vorgesehen, daher ist es sinnlos, wenn Eltern den Beschluss jetzt an die Schule schicken) jetzt jeden möglichen Adressaten erst einmal das Urteil zustellen muss, dann kann das dauern. Es kommt darauf an, wer in dem Beschluss als Antragsgegner bezeichnet ist. In Frage kämen vermutlich nur die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Schule bzw den Schulträger (eine Ahnung, wie das in Thüringen geregelt ist). Gefolgt von einer Ordnungshaft gegen den Verantwortlichen der Schule oder des Schulträgers.

Selbst wenn also der Beschluss zwischen den Parteien Wirksamkeit entfalten sollte, dann kann seine Wirkung trotzdem verpuffen. Das ist für die Situation gut, verstärkt jedoch den Eindruck, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, wenn Gerichts"urteile" einfach ignoriert werden können. Dabei ist diese Erkenntnis im Verwaltungs- oder Finanzprozess nicht neu.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 

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@Sandmännchen

Die Links zu den Bildern haben nur das Verschieben nicht überlebt.
 
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Das ist für die Situation gut, verstärkt jedoch den Eindruck, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, wenn Gerichts"urteile" einfach ignoriert werden können. Dabei ist diese Erkenntnis im Verwaltungs- oder Finanzprozess nicht neu.

Die Quarkdenker haben das Ignorieren von Urteilen im Versammlungsrecht sogar selber perfektioniert!
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Bei LTO gibt ein noch ein paar neue Aspekte:

Zitat
Wie es jetzt weitergeht

Fest steht: Für die beiden Kinder, deren Mutter das Verfahren angestrengt hat, gilt der Beschluss auch gegenüber der Schule, zumindest sobald er zugestellt wird, was für den heutigen Montag vorgesehen ist. Ein anderes Ergebnis wäre nur über einen sogenannten Nichtbeschluss zu erreichen, etwa bei wesentlichen Mängeln, z.B. wenn die Unterschrift unter einer Entscheidung fehlt. Davon ist hier nicht auszugehen.

Was bleibt? "Um gegen unliebsame Entscheidungen vorzugehen, gibt es grundsätzlich den Rechtsweg", sagt ein hochrangiger Verwaltungsrichter gegenüber LTO, und weiter: "Wenn wir zulassen, dass Urteile nicht mehr befolgt werden müssen und wir sie ignorieren können, haben wir im Rechtsstaat ein grundlegendes Problem." In diesem konkreten Fall allerdings hatte der Familienrichter die Entscheidung für unanfechtbar erklärt – "ein interessanter Zug", attestieren Juristen.

Das AG Weimar allerdings teilte noch mit: "Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden." Die Frage ist nur, wer diesen Antrag stellen soll. Das Rubrum enthält außer den beiden Kindern und der Anwältin nämlich keine weiteren Verfahrensbeteiligten.

Ein Verfassungsrechtler löst es für das Ministerium pragmatisch: "Es gibt kein Normwiederholungsverbot", sagt er. "Das Ministerium kann die Allgemeinverfügung einfach noch einmal erlassen." Bis dahin aber sei sie nichtig.

Derweil sind bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Familienrichter eingegangen. Die Behörde werde einen Prüfvorgang anlegen und prüfen, ob ein Anfangsverdacht wegen Rechtsbeugung besteht, teilte sie mit.

Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-weimar-9f14821-corona-familienrichter-schule-masken-ministerium/

Die Idee des Verfassungsrechtlers finde ich irgendwie genial.
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Offline Grashalm

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Na da bin ich ja mal gespannt, was dabei rauskommt und welche Kreise das zieht.
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