Der Volksverpetzer entäuscht mich immer mehr. Der Artikel besteht nur aus wiedergekäuten Informationen aus anderen eigenen Artikeln und von Anwalt Jun. Anstatt ellenlage Artikel zu verfassen, könnte man sich auf das Darstellen und er eigenen Bewertung der Sachlage beschränken. Auf die eigenen Artikel kann dann gerne verlinkt werden.
Was in den diversen Meldungen noch gar nicht betrachtet wurde, ist die Vollstreckbarkeit des Beschlusses. Auch wenn es gegen den Beschluss selber als Rechtsbehelf nur den Antrag auf mündliche Verhandlung (vor dem gleichen Richter) gibt, eröffnet das Vollstreckungsverfahren eigene Rechmittel. Mit diesen könnte man eine Vollstreckung bequem bis zur mündlichen Verhandlung blockieren.
Hypothetischer Ablauf: Die Schule ignoriert das Urteil. Eltern beantragen die Festsetzung eines Ordnungsmittels (Ordnungsgeld von 5 bis 25.000 EUR oder 1 Tag bis 6 Monate Ordnungshaft). Wegen des unbestimmten Inhaltes des Beschlusses ergibt sich nun das Problem, gegen wen die Ordnungsmittelfestsetzung zu erfolgen hätte. Mal abgesehen davon, dass die betroffene Person durch das Gericht erst einmal auf die Möglichkeit der Festsetzung eines Ordnungsmittels hingewiesen werden muss. Ich habe den Beschluss nur überfolgen, aber dazu ist mir nichts aufgefallen.
Wenn das Gericht (Zustellung im Parteienbetrieb ist in Kindschaftssachen nicht vorgesehen, daher ist es sinnlos, wenn Eltern den Beschluss jetzt an die Schule schicken) jetzt jeden möglichen Adressaten erst einmal das Urteil zustellen muss, dann kann das dauern. Es kommt darauf an, wer in dem Beschluss als Antragsgegner bezeichnet ist. In Frage kämen vermutlich nur die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Schule bzw den Schulträger (eine Ahnung, wie das in Thüringen geregelt ist). Gefolgt von einer Ordnungshaft gegen den Verantwortlichen der Schule oder des Schulträgers.
Selbst wenn also der Beschluss zwischen den Parteien Wirksamkeit entfalten sollte, dann kann seine Wirkung trotzdem verpuffen. Das ist für die Situation gut, verstärkt jedoch den Eindruck, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben, wenn Gerichts"urteile" einfach ignoriert werden können. Dabei ist diese Erkenntnis im Verwaltungs- oder Finanzprozess nicht neu.