Grundsätzlich gelten zivilrechtliche Entscheidungen nur zwischen denen im Rubrum bezeichneten Personen. In Kindschaftssachen können die Entscheidungen im Ausnahmefall auch gegenüber Dritten gelten (Beispiel Jugendamt). Damit Entscheidungen gegenüber Dritten vollstreckbar sind, wird allerdings eine Vollstreckungsklausel benötigt (fehlt in dem Beschluss), außer die Dritten sind im Beschluss bezeichnet. Diese müssen aber zumindest über die Möglichkeit der Festsetzung von Ordnungsmitteln informiert werden.
Das Problem bei diesem Beschluss ist nun, ob die beteiligten Lehrer und Schulleiter ausreichend bezeichnet sind.
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Guckst Du, hier:
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Die 192 Seiten umfassende Entscheidung des Einzelrichters weist als Verfahrensbeteiligte zwei minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, sowie den durch den Einzelrichter bestellten Verfahrensbeistand auf.
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Quelle:
https://gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-erfurt/amtsgericht-weimar(aber das hatten wir hier schon irgendwo)
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Das nächste Problem ist, ob ein Gericht einen Menschen zu einem Normverstoß zwingen kann. In dem Beschluss wird den Lehrern immerhin untersagt, die Corona-Verordnung nicht anzuwenden.
Wie bei Verwaltungsakten gilt bei Gerichtsbeschlüssen aber auch, dass Rechtswidrigkeit nicht zur Nichtigkeit führt.
Erstens gibt es die Loyalitätspflicht gegenüber Dienstherrn bzw. Arbeitgeber. Zweitens sind Verstöße gegen die CoronaschutzVO unmittelbar bußgeldbewehrt, wogegen das Amtsgericht erstmal mit dem Fuß aufstampfen muß. Drittens stellt sich die Frage, wer eher die Autorität der Justiz untergräbt: Ein Richter, der sie mit "verrückten" Beschlüssen der Lächerlichkeit preisgibt oder ein Lehrer, der auch auf Geheiß nicht aus dem Fenster springt?
Laut Beschluss wurden nur der Freistaat Thüringen und die Schule hinzugezogen, haben aber keine Stellungnahme abgegeben (Seite 20).
Die Frage ist nun, wer berechtigt gewesen wäre, die Schulen und den Freistaat zu vertreten und wer als Verantwortlicher dafür zu sorgen hätte, daß die CoronaschutzVO des Freistaats in diesen beiden Schulen mißachtet werde.
Im Klartext: Der Richter behauptet zwar in seinem Beschluß, "die Schulen" und "den Freistaat" beigezogen zu haben. Man darf getrost fragen, ob das auch stimmt? Es gab keine mündliche Verhandlung, folglich hat auch niemand den Richter dabei beobachtet, wie er verzweifelt in den Akten nach den Zustellungsurkunden sucht ...
Nach Angaben der OTZ laufen noch 10! weitere Klagen bei dem gleichen Richter
Halte ich für ein Gerücht. Den zuständigen Richter kann man sich nicht aussuchen. Das klappt nur bei fliegendem Gerichtsstand, den wir im Familienrecht nicht haben.
An manchen Gerichten gibt es Richter, die nur oder vor allem bestimmte Spezialgebiete bearbeiten (bspw. Wohnungseigentums- oder Reiserecht), so daß mitunter vorhersehbar ist, wer etwas zugewiesen bekommt.