Aber erst, wenn mir jemand von Euch den Bankerspruch "Bürgen muss man würgen!" erläutert hat!
Da gibt es mehrere Theorien. Je nachdem, von wo Du guckst.
Zwei, die ich kenne gehen von dem Ausgangspunkt aus, dass Bürgschaften selbstständige Forderungen sind. Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, gegen wen er vorgeht, um seine Forderung einzutreiben. Da der Hauptschuldner in der Regel nichts hat (sonst bräuchte er ja keinen Bürgen) und der Bürge viel, lohnt es sich häufig, gleich gegen den Bürgen vorzugehen, wenn der Hauptschuldner zickt. Durch Bürgschaft setzt man sich einer immensen Gefahr aus und sollte die Höhe der Bürgschaft vorsorglich abschreiben.
Die eine Legende sagt nun, dass der Spruch daher kommt, dass man Bürgen eben würgen (und ein bisschen schütteln) solle, damit sie zu Verstand kommen und so einen Unsinn lassen.
Die andere Legende guckt auf den selben Sachverhalt aus Sicht des Gläubigers. Für den ist es häufig klüger, direkt dem Bürgen an den Kragen zu gehen, als dem Hauptschuldner. Weil der ja in der Regel eh nichts hat.
Ergänzung: Rechtshistorisch ist es wohl aus dem Strafrecht entstanden,
wie die verlinkte seminararbeit zeigt (S. 12 f.). Der Herr, der im Hintergrund freundlich winkt, ist Friedrich Schiller.