Och...
da war der Schreck wohl so groß, dass Hildmann sich erst einmal fassen musste, um zu seiner üblichen Schimpf- und Hetztirade auszuholen. So ganz textsicher ist seine Erzählung aber noch nicht wenn er die Untermenschen-Schlange vom Mossad, die er an seinem Busen genährt hat, mit seiner Menschenkenntnis als Helden für die Wahrheitsbewegung beschreibt und großspurig mit allem angibt, was er (spätestens jetzt) verloren hat. Schöner Freudscher Versprecher dabei: "Was mir passiert ist... ist eine Dolchstosslegende."
Zu den Straftatbeständen bzgl. Datenschutz meinerseits der Hinweis, dass in den meisten Fällen kein unbefugter Zugang mit Überwindung der Zugangssicherung stattgefunden hat. Der Leaker hatte schließlich hochoffiziell den Zugang und ist in den Fällen der Domains sogar der Inhaber bzw. Vertragspartner der Infrastrukturanbieter. Da wurde nicht gehackt, sondern hereinspaziert. Eine Berechtigung jedwegen Schriftverkehr, der auf dem Server stattgefunden hat, zu veröffentlichen, ergibt sich aus dem Zugang natürlich nicht. Aber da müsste man wohl eher an anderen Stellen des Strafgesetzbuchs suchen.