Wäre es strafwürdig, Rüdi als geisteskrank zu bezeichnen?
Ich würde es juristisch sicher formulieren: "Nach meiner Meinung halte ich Rüdiger für einen geistesgestörten, rechtspolitischen Reichsbürger und Klug♥♥♥r, der sich bewusst davor drückt Steuern und Abgaben zu zahlen, sowie jegliche Gesetzgebung zu akzeptieren, die ihm im negativen Sinne affektiert."
Seine Ansichten und Argumentationen sind in so vielen Art und Weisen fehlerhaft, dass er natürlich vor Gericht immer wieder eins auf den Deckel bekommt und dies natürlich als "Rechtsbankrott" deklariert, aber - ich schrieb es schon mal - natürlich Nutzniesser sein möchte bei allem, was ihn nützt (da ist dann plötzlich kein Rechtsbankrott mehr).
Schönes Beispiel: Erst vor kurzem gab es eine Gerichtsverhandlung wo Rüdi, mit seinem sonnenbebrillten Wackeldackel vor dem Gebäude eines Gerichtes war. Er wurde gefragt, ob der Richter, der Vorsitz bei der Verhandlung hatte, ein gesetzlicher Richter ist.
Seine Antwort: "Das wird man sehen." - Übersetzt: Ist das Urteil gegen die Truppe ergangen, ist es natürlich KEIN gesetzlicher Richter und alles in ungültig. Wäre das Urteil zugunsten der braunen Schlümpfe ergangen, wäre es plötzlich ein gesetzlicher Richter gewesen. - Ist doch immer wieder toll, wenn man flexibel ist
Ob es wirklich ratsam ist (wegen Klarnamen und Adressen) Rüdiger und Co. schriftlich abmahnen sei dahingestellt, statt dessen empfehle ich Dir bei deinem eMail-Anbieter die Blacklist-Funktion zu nutzen, damit wird die eMail gleich geblockt und der Spam bleibt draussen.