Wie kommen die auf die Idee unser Wahlgesetz wäre ungültig? Wegen dem Verfassungsgerichtsurteil zur Änderung von 2011? Schon 2013 waren die Änderungen doch wieder geschleift.
Peinlich 😳
Ich habe es nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema schon lange aufgegeben, mir über die Hintergründe und Erklärungen solcher Falschinformationen bzw. Wahnvorstellungen Gedanken zu machen. In Betracht kommen jedoch in der Regel vor allem folgende Erklärungen:
1) Die Entscheidung oder gesetzliche Regelung wird tatsächlich falsch verstanden (bei der szenetypisch fehlenden juristischen Fachausbildung ist das keine Überraschung).
2) Die Entscheidung oder gesetzliche Regelung wird richtig verstanden, aber bewusst in einem der eigenen Position dienenden Sinne fehlinterpretiert.
3) Es wird einfach ohne Nachdenken kopiert bzw. nachgeplappert, was man irgendwo in der weit gestreuten Szene aufgeschnappt hat.
Heute dürfte in den meisten Fällen Möglichkeit 3) einschlägig sein. Die
Theorie Wahnvorstellung mit dem seit 1956 völlig unwirksamen Wahlrecht (und damit kein wirksam bestellter Gesetzgeber und damit keine wirksamen Gesetze) wird in der Tat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25.07.2012 - Az.: 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 und 2 BvE 9/11 - zur Verfassungswidrigkeit der Regelung zu den Überhangmandaten abgeleitet und ist sicher eine der "Lieblingstheorien" der Szene. Daneben gehören für mich die folgenden Irrlehren zum "Best of" der RD-Szene:
1. Jedes Gesetz muss eine ausdrückliche Regelung zu seinem Geltungsbereich haben.
2. Wird das Einführungsgesetz zu einem Gesetz aufgehoben, fällt damit das (vermeintlich) eingeführte Gesetz weg.
3. Die Aufhebung eines Aufhebungsgesetzes führt dazu, dass das durch das Aufhebungsgesetz aufgehobene Gesetz wieder in Kraft tritt.
4. Seit dem 08.05.1945 gibt es in Deutschland keine Beamten mehr (abgeleitet aus dem
Kaffeesatz und der Stellung des Kometen Bölkmöller 3 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.1953 - Az.: 1 BvR 147/52 -).
5. Jede gerichtliche Ladung und Entscheidung, die einer Partei, einem Angeschuldigten oder einem Angeklagten zugeht, muss vom Richter persönlich mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein.
6. Verwaltungsakte, die keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, sind unwirksam.