naja - ob das i.A. funktioniert, wenn der Inhalt offensichtlich nicht von einer dritten Person stammt wage ich mal hier anzuzweifeln. Das ist mal wieder der übliche wort- und formalitätsklauberische Unfug den diese Mischpoken von Reichsbürgern abgeben!
Für üblich nutzt man das ja wenn man "im Auftrag" des Chefs ein Schreiben verschickt in dem z.B. etwas zugesagt wird um klarzustellen, dass man nur der Bote im Sinne des BGB ist. Wir hatten da erst neulich einen Fall wo sich ein Bote in einer EMail den Vorbehalt vergessen hat zu erwähnen und auch nicht klargestellt hat, dass er nur ein Bote ist - sehr spannende Sache. Am Ende ging das zugunsten des Boten und seiner Organisation aus, da erkennbar war, dass diese erkennbar nur eine zeichnungsberechtigte Person hat.
Rüdi ist aber "Präsident" von Staatenlos.Info e.V. als solcher ist er die Person die am Ende zeichnungsbereichtig ist und zumindest exekutive Entscheidungen für den Verein treffen kann. Bei ihm dürfte klar sein, dass er kein reiner Bote ist und das i.A. daher (wie mMn auch bei von Privatpersonen verfassten Schreiben) extrem nutzlos sein.
Ich selbst nutzte das i.A. z.B. wenn ich Päckchen für Dritte annehme, wurde mir von einem befreundeten Juristen vor einigen Jahren empfohlen - keine Ahnung ob das im Zweifel wirklich was bringt aber schaden kann es nicht - das hat sich Rüdilein hier wohl auch gedacht.
