Welchen Tatbestand hat er bei seinen Demonstrationen konkret erfüllt? ....
Zu prüfen, ob erfüllt, wären z.B folgende:
§ 80a StGB
Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression
§ 81 StGB
Hochverrat gegen den Bund
§ 89StGB
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
§ 89b StGB
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
§ 90 StGB
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
§ 90aStGB
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
§ 90bStGB
Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
§ 100 StGB
Friedensgefährdende Beziehungen
Soweit Straftatbestände sich als zeitlich ausserhalb angemeldeter Demonstrationen erfüllt erweisen sollten, wäre zu prüfen, inwieweit mittels der Aktivität während solcher Demonstrationen eine Fortführung erfolgt sein könnte. Die Inhalte der aufgestellten Tafeln und verteilten Flyer mit Aufrufen, die Internetseite samt den dortigen Inhalten zu verinnerlichen, sind fester Bestandteil des Demogeschehens.
Du wirst hoffentlich nicht von mir erwarten, hier ein Aktenkompendium zu starten, für das die SSL-Staatsführung ein so großes Regal bewilligen müßte, dass selbst die legendären Mittel aus der Multimillionensaga knapp werden könnten.
Es ist nach vielen Jahren voller Handlungen mit Niederschlag u.a. in mehr als 1000 (in Worten: TAUSEND) Videos, zumal bei typischen Längen von 30 bis 50 Minuten, nicht mal eben per Einzeiler darzulegen, wonach du fragst. Es ist auch jeweils der Zeitpunkt jeder Facette zu beachten und mit etwaigen Gesetzesänderungen und deren Zeitpunkten abzugleichen.
Die Arbeit, die Videoinhalte im Detail zu analysieren, mußt du schon persönlich leisten. Staatsanwaltschaften werden mit gutem Grund hochbezahlt, um solches zu leisten. Das Forum ist nicht das Parkett, um dasselbe kostenlos zu erbringen, und ein raumfüllendes Seminar der Jurisprudenz wäre hier ebenso fehlplatziert und ausufernd.
@Tonto Was Bedenken hinsichtlich subjektiver Tatbestandserfüllung angeht, genügt es nicht, dass ein Täter diese oder jene Wahnvorstellung vorträgt und behauptet, dass er dieselbe für die Realität halte. So kann ein Rüdiger nicht tragfähig für sich reklamieren, Deutschland befände sich nach wie vor im 2. Weltkrieg, mit der Folge, dass der von ihm verlangte Angriff Russlands gegen die Regierung in Berlin mit dem Ziel ihrer Beseitigung und das von ihm verlangte Zwingen zur bedingungslosen Kapitulation gar nicht kriegstiftend sei, weil ja sowieso schon Krieg herrsche. Dann könnte auch jeder Raubüberfalltäter erzählen, er sei davon ausgegangen, dass das Raubgut ihm gehöre und der Beraubte es ihm habe rauben wollen. Irgendwo hat jede Perversion des Denkens auch ihre Grenze, und wenn Rüdiger verficht, der abnorme Spuk sei seine Realität, dann bitteschön auch die Konsequenz tragen und sich solches z.B. durch den sogenannten "Jagdschein" attestieren lassen mit allen für ihn nachteiligen Folgen.
P.S:
Was droht ihm eigentlich innerhalb seiner Darstellung der Dinge, also er als Deutscher inmitten des tobenden Weltkrieges, der den Kriegsgegner anruft, Deutschland zur bedingungslosen Kapitulation zu zwingen? Gibt's da was von Ratio-Darm, oder wäre gar eine standrechtliche Erschießung kontextkonform?