Das Deutschlandlied ist seit 1952 unsere Nationalhymne allerdings soll bei staatlichen Veranstalltungen nur die 3. Strophe gesungen werden. Ob es nun besonders sinnvoll ist die erste Strophe, insbesondere wenn man deren Sinn nicht verstanden hat, abzuspielen ist natürlich eine andere Frage. Verboten ist allerdings, im Gegensatz zu vielen anderen Lieder, keine der Strophen.
So wurde das 1952 zwischen Theodor Heuß und Konrad Adenauer vereinbart. 1990 allerdings wurde festgelegt, dass die 3. Strophe die deutsche Nationalhymne ist, basta. Damit sind die beiden ersten natürlich weiterhin nicht verboten.
Das Problem ist allerdings, dass die meisten Leute, erst recht die Reichsfuzzis, den Text überhaupt nicht kapieren. Bei der zweiten Strophe ist das auch nicht weiter schlimm, die kann man ohnehin nur im Vollrausch ertragen, aber bei der ersten fehlt ihnen gewöhnlich der historische Hintergrund.
Wenn es da heißt: Deutschland über alles, dann hieß das damals (1840) nicht etwa, Deutschland steht über Frankreich oder über Russland oder über England. Es ging um deutsche Einheit. Deutschland sollte wichtiger sein als Preußen, Sachsen, Bayern, Österreich, Württemberg, Hamburg usw. usw. Verständlich, dass das in Preußen, Sachsen, Bayern, Österreich, Württemberg, Hamburg usw. usw. höheren Ortes gar nicht gern gehört wurde, wie auch die schwarz-rot-goldene Flagge Probleme auslösen konnte. Immerhin umrissen die im Text genannten Grenzen (Maas - Memel - Etsch - Belt) tatsächlich einigermaßen korrekt den geographischen Bereich des Deutschen Bundes.