Ich habe noch mal etwas genauer reingehört:
Der Landkreis will 20.-€ dafür, "dass er "willkürlich" die Versammlung der Staatendoofen verhindern wollte, und verlangt nun Telefon- und Portokosten nach §162 VwGO von Rüdi
Das Gesetz haben sie sich natürlich nur mal eben so ausgedacht, um Rüdi zu schaden. Sowas geht natürlich nur in einer Firma. Sein Vorschlag: Einfach gar nichts mehr ans System bezahlen.
Dann hat der Landkreis Rüdi eine "Abgabemitteilung ans Amtsgericht" wegen seiner OWi (Blitzer) geschickt. Rüdi, als erfahrener und juristisch ausgebuffter Präsident, ist der Meinung, dass jeder seine eigenen Rechtsmittel nach Belieben gestalten könne. Er meint, das OwiG habe keinen Geltungsbereich für den Boden und gelte daher nur auf Schiffen und Flugzeugen.
Außerdem hat er denen was von "Annahme unter Bedingungen" geschrieben, aber die sagen jetzt einfach, dass sie das nicht als Rechtsmittel anerkennen
Dann müsse das eben vor Gericht geklärt werden. Jedenfalls kann es für ihn nur noch teurer werden
Rüdi sagt bei 12:48 wörtlich
"...weil, der Holocaust selber ist bis heute nicht komplett geklärt, das wissen wir selber, aber nicht auf eurer Ebene, sondern auf der Ebene, wo die Kohle geblieben ist..."Oijoijoi, ich frage mich gerade, ob Rüdi sich schon mal klar zu dem Thema "Holocaust
selber" geäußert hat (ich weiß es jetzt wirklich nicht), aber wenn es um Kohle geht, dann kann mal schon mal darüber sprechen
Mich würde mal interessieren was Rüdi unter dem "Holocaust
selber" versteht. Der ja nicht komplett geklärt sei.