Ich finde es ja ohnehin immer wieder faszinierend (i*rre oder total durchgeknallt wäre das richtigere Wort
) wenn Beamte zwar gerne das Geld vom Staat nehmen und auf ihre "Beamtenpension" bestehen, gleichzeitig aber behaupten es gäbe eben keinen einzigen Beamten in der "BRD GmbH" der irgendwelche Rechte oder Befugnisse hätte. Das ist so durch, da gibt es eigentlich gar keinen Ausdruck dafür.
Die Dame scheint ja auch wirklich bei allen Reichsbürgergruppierungen hausieren gegangen zu sein, in ihren "Schriftsätzen" findet sich ja wirklich absolut alles: Enten- und Sürmeli-Wahn, "Gelber-Schein"-I*rrsinn, Pöters Blödsinn und Frühwald bzw. OPPT-Schwachfug.
Den Absatz darf der Obererpel auf jeden Fall nicht lesen (na ja, er würde ihn ohnehin inhaltlich nicht verstehen), schließlich ist er ja der Einzige weltweit, der alle "weit über universitärem Niveau" und "höchst wissenschaftlich" auf seiner Staatendoofen "Wissenschaftsseite" aufgearbeitet hat, oder?
Die Äußerungen der Beklagten gingen über eine Kritik an bestehenden Zuständen hinaus. Die Grenzen einer sich im Rahmen der Verfassung haltenden Kritik würden überschritten, wenn bei der Beschreibung der Verfassungswirklichkeit sowie der wirklichen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung trete, die im Einzelnen kritikwürdige Zustände bewusst entstelle, so dass der Eindruck entstehe, die „Missstände“ hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst (Zängl, a.a.O., MatR/II, Rn. 108). Bei der Reichsbürgerideologie, welche auch die Beklagte vertrete, handele es sich nicht um eine punktuelle Kritik an politischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern um die Leugnung der Legitimität des Staates und seiner Organe schlechthin (vgl. VG München, B.v. 20.6.2016 - 5 S 16.1250 -: Verhalten nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt). Zudem basiere die Reichsbürgerideologie auf objektiv nicht nachvollziehbaren bzw. erwiesenermaßen falschen Behauptungen, die keinerlei rationalen Zugang etwa für eine Diskussion eröffneten. Es handele sich daher nicht um Kritik an Staat oder Gesellschaft, sondern schlicht um (bewusste) Leugnung unter Zugrundelegung falscher Behauptungen. Insofern liege auch keine „kritische“ Hinterfragung des zeitgenössischen Geschichtsverständnisses vor, über die (wissenschaftlich) diskutiert werden könnte, da sich die entsprechenden „Argumentationsstränge“ der Reichsbürgerbewegung von den Grundsätzen der Logik, Dogmatik und der intersubjektiven Nachprüfbarkeit verabschiedet hätten.
(Hervorhebung/fett durch mich)