Autor Thema: VG Ansbach, AN 13b D 18.00259 Aberkennung Ruhestandsgehalt wegen Reichsbürgerei  (Gelesen 2000 mal)

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Offline Mr. Devious

Bayern greift auch bei Ruhestandsbeamten durch. Wegen des Umfangs der Entscheidung nur verlinkt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-29392?hl=true
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline kairo

Junge, Junge, die gute Frau hat wirklich alle Register gezogen, aber auch alle. Besonders niedlich ist die Sache mit den erschossenen Beamten.
 
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Offline Gutemine

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Ich finde es ja ohnehin immer wieder faszinierend (i*rre oder total durchgeknallt wäre das richtigere Wort  :D ) wenn Beamte zwar gerne das Geld vom Staat nehmen und auf ihre "Beamtenpension" bestehen, gleichzeitig aber behaupten es gäbe eben keinen einzigen Beamten in der "BRD GmbH" der irgendwelche Rechte oder Befugnisse hätte. Das ist so durch, da gibt es eigentlich gar keinen Ausdruck dafür.

Die Dame scheint ja auch wirklich bei allen Reichsbürgergruppierungen hausieren gegangen zu sein, in ihren "Schriftsätzen" findet sich ja wirklich absolut alles: Enten- und Sürmeli-Wahn, "Gelber-Schein"-I*rrsinn, Pöters Blödsinn und Frühwald bzw. OPPT-Schwachfug.

Den Absatz darf der Obererpel auf jeden Fall nicht lesen (na ja, er würde ihn ohnehin inhaltlich nicht verstehen), schließlich ist er ja der Einzige weltweit, der alle "weit über universitärem Niveau" und "höchst wissenschaftlich" auf seiner Staatendoofen "Wissenschaftsseite" aufgearbeitet hat, oder?   :scratch: ;D :scratch: :o
Zitat
Die Äußerungen der Beklagten gingen über eine Kritik an bestehenden Zuständen hinaus. Die Grenzen einer sich im Rahmen der Verfassung haltenden Kritik würden überschritten, wenn bei der Beschreibung der Verfassungswirklichkeit sowie der wirklichen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung trete, die im Einzelnen kritikwürdige Zustände bewusst entstelle, so dass der Eindruck entstehe, die „Missstände“ hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst (Zängl, a.a.O., MatR/II, Rn. 108). Bei der Reichsbürgerideologie, welche auch die Beklagte vertrete, handele es sich nicht um eine punktuelle Kritik an politischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern um die Leugnung der Legitimität des Staates und seiner Organe schlechthin (vgl. VG München, B.v. 20.6.2016 - 5 S 16.1250 -: Verhalten nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt). Zudem basiere die Reichsbürgerideologie auf objektiv nicht nachvollziehbaren bzw. erwiesenermaßen falschen Behauptungen, die keinerlei rationalen Zugang etwa für eine Diskussion eröffneten. Es handele sich daher nicht um Kritik an Staat oder Gesellschaft, sondern schlicht um (bewusste) Leugnung unter Zugrundelegung falscher Behauptungen. Insofern liege auch keine „kritische“ Hinterfragung des zeitgenössischen Geschichtsverständnisses vor, über die (wissenschaftlich) diskutiert werden könnte, da sich die entsprechenden „Argumentationsstränge“ der Reichsbürgerbewegung von den Grundsätzen der Logik, Dogmatik und der intersubjektiven Nachprüfbarkeit verabschiedet hätten.
(Hervorhebung/fett durch mich)
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dtx

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Zitat
Zudem basiere die Reichsbürgerideologie auf objektiv nicht nachvollziehbaren bzw. erwiesenermaßen falschen Behauptungen, die keinerlei rationalen Zugang etwa für eine Diskussion eröffneten. Es handele sich daher nicht um Kritik an Staat oder Gesellschaft, sondern schlicht um (bewusste) Leugnung unter Zugrundelegung falscher Behauptungen.

Insofern liege auch keine „kritische“ Hinterfragung des zeitgenössischen Geschichtsverständnisses vor, über die (wissenschaftlich) diskutiert werden könnte, da sich die entsprechenden „Argumentationsstränge“ der Reichsbürgerbewegung von den Grundsätzen der Logik, Dogmatik und der intersubjektiven Nachprüfbarkeit verabschiedet hätten.

Die Frage ist nun, inwiefern man psychische Probleme voraussetzen müßte, wenn man die so beschriebenen Ausführungen der Kundschaft noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sehen und für die Grundüberzeugung der betreffenden Personen halten wollte. Denn bei Behauptungen wider besseren Wissens dürfte es sich nicht um "Meinungen" handeln.
 

Offline kairo

Ich finde es ja ohnehin immer wieder faszinierend (i*rre oder total durchgeknallt wäre das richtigere Wort  wenn Beamte zwar gerne das Geld vom Staat nehmen und auf ihre "Beamtenpension" bestehen, gleichzeitig aber behaupten es gäbe eben keinen einzigen Beamten in der "BRD GmbH" der irgendwelche Rechte oder Befugnisse hätte.

Weil die nämlich alle von den Amerikanern erschossen wurden. Aber irgendwann sind die wohl nicht mehr hinterhergekommen mit dem Erschießen.

Mal eine andere Frage: wenn die gute Frau kein Ruhegehalt mehr bekommt, wovon lebt sie dann? Wird sie bei der Rente nachversichert - geht das überhaupt? Oder erzählt sie den Leuten dann Reichsbürgerstuss und kriegt vielleicht einen Groschen, wenn sie damit wieder aufhört?
 
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Re: VG Ansbach, AN 13b D 18.00259 Aberkennung Ruhestandsgehalt
« Antwort #5 am: 6. Dezember 2019, 13:16:34 »
Also alleine mit den Texten der Frau von Randziffer 7 bis 35 könnte man jedes Reichsdeppen-Bullshit-Bingo gewinnen!  ;D

@Gutemine, bei Uwe Knietsch scheint sie auch gewesen zu sein. Zumindest schreibt sie auch mehrfach vom Tillessen-Urteil, ohne zu verstehen, um was es wirklich geht!  ;D
Zitat
Es werde erneut darauf hingewiesen, dass im Tillessen-Urteil festgestellt worden sei, dass die Gesetzgebung in der Zeit vom 5. März 1933 bis 1945 wegen Fehlbesetzung des Parlaments ungültig zustande gekommen sei und diese Gesetzgebung damit endgültig unwiederbringlich aufgehoben worden sei. Dieser Beschluss binde alle Gerichte und Verwaltungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

Mal eine andere Frage: wenn die gute Frau kein Ruhegehalt mehr bekommt, wovon lebt sie dann? Wird sie bei der Rente nachversichert - geht das überhaupt? Oder erzählt sie den Leuten dann Reichsbürgerstuss und kriegt vielleicht einen Groschen, wenn sie damit wieder aufhört?
Sie wird wie alle aufrichtigen toitschen Reichsbürger von Harz 4 leben. Von dem Staat, den sie nicht anerkennt! ;D

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Die ist echt ein Phänomen da schreibt sie bzw. ihr Bevollmächtigter, dass die Schreiben nicht von ihr stammen und dann wir derselbe Unfug wie zuvor nochmal wiederholt... :facepalm:
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Re: VG Ansbach, AN 13b D 18.00259 Aberkennung Ruhestandsgehalt
« Antwort #7 am: 6. Dezember 2019, 13:25:34 »
Zitat
Mit Telefaxschreiben vom 21. März 2019 erteilte die Beklagte Herrn …, Presseagentur und Menschenrechtsorganisationen, Vollmacht, ihr Rechtsbeistand im streitgegenständlichen Verfahren zu sein.

Zitat
In den letzten zehn Jahren sei er bei über 50 Verhandlungen als Journalist am Erfassen von Rechtsbrüchen und Revisionsgründen beteiligt gewesen und im Übrigen beim Erstellen der Schriftsätze
Das würde mich mal schwer interessieren, wer sie da "vertreten" hat! War das etwas Komisar Mimimi Heerlein?
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Offline Mr. Devious


Mal eine andere Frage: wenn die gute Frau kein Ruhegehalt mehr bekommt, wovon lebt sie dann? Wird sie bei der Rente nachversichert - geht das überhaupt? Oder erzählt sie den Leuten dann Reichsbürgerstuss und kriegt vielleicht einen Groschen, wenn sie damit wieder aufhört?

Soviel ich weiß werden auch Ruhestandsbeamte, die ihre Versorgung verlieren, nach § 8 Abs. 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
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Zitat
296
Die Kammer verkennt nicht, dass die Beklagte mit der Aberkennung des Ruhegehalts existentiell betroffen wird. Dies ist jedoch allein die Folge der von ihr begangenen gravierenden Dienstpflichtverletzung im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG. Ihr steht zudem für die Dauer von sechs Monaten ein Unterhaltsbeitrag gemäß Art. 13 Abs. 2 BayDG zu. Auch ist sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm. Abs. 2 SGB VI). Im Übrigen ist die Beklagte ggf. auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu verweisen (vgl. BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 14.1158 -, juris Rn. 68 f.).
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bei Uwe Knietsch scheint sie auch gewesen zu sein. Zumindest schreibt sie auch mehrfach vom Tillessen-Urteil, ohne zu verstehen, um was es wirklich geht!  ;D

Nicht nur der von Dir zitierte Teil scheint von Knietzsch zu stammen. Die Frau scheint zu hoffen als einer der "gewählten Verweser" agieren zu können/dürfen.  :facepalm:

Wobei die Sache mit dem Tillessen-Urteil auch bei den RuStAGlern propagiert wird, das mit dem "Verweser" eher weniger. Das ist primär auf dem Mist von "DPHW" und Knietzsch "gewachsen".

Zitat
Es sei nun einmal das wahlberechtigte Volk allein dafür zuständig, einen Verweser und einer Siegelberechtigten zu wählen, der die Staatsangehörigkeit in seinem Siegelgebiet als Notstandsleiter der höheren Verwaltungsbehörde des RuStAG bestätigen dürfe, da der Freistaat ... dafür kein Siegelrecht besitze.
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Egal ob "Kommissar Mimimi" oder Knietzsch, das dürfte jeden "Anwalt" aus der "Reichsbürgerszene" wirklich hart getroffen haben. Klar ist damit aber auch, dass der "Verteidiger" bei uns einen Eintrag hat.  ;D
Zitat
Mit Beschluss vom 16. Oktober 2019 wurde Herr … gemäß § 67 Abs. 7 Satz 2 VwGO i.V.m. § 67 Abs. 2 VwGO als Beistand zurückgewiesen. Dieser erfülle nicht die rechtlichen Voraussetzungen des § 67 Abs. 2 VwGO. Zudem sei den im Internet unter https://wiki...com/wiki/ … abrufbaren Informationen u.a. zu entnehmen, dass Herr … der Reichsbürgerszene zuzuordnen sein soll.
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Zitat
Zudem sei den im Internet unter https://wiki...com/wiki/ … abrufbaren Informationen

Brilliante Arbeit, aber wenn einer meiner Studenten das als Quelle angeben würde  :scratch:

Es wäre der beste Weg, dem Reichsbürgertum den Gar aus zu machenzu gutbürgerlichem Verhalten zurück zu bringen, sie nicht mehr staatlich zu alimentieren.

Dummheit schützt vor Strafe nicht!

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dtx

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Zitat
Zudem sei den im Internet unter https://wiki...com/wiki/ … abrufbaren Informationen

Brilliante Arbeit, aber wenn einer meiner Studenten das als Quelle angeben würde ...

... sollte Dir das nur ein Schulterzucken abnötigen, weil es, nachdem dieser Herr schon die im Verwaltungsgerichtsgesetz normierten Anforderungen nicht erfüllte, auf weitere Hinderungsgründe ja nicht mehr ankam.
 
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Offline Gelehrsamer

Der Entscheidungstext bei Juris gibt die wiki-Adresse im Übrigen so wieder:

https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/...

(Dort Rn. 235, die Randnummernzählung ist etwas anders).

Wer das ist, steht da allerdings auch nicht.