Disziplinarrechtlich ist Richtern auch kaum beizukommen
Das war auch nur auf die Schnelle.
Es gibt da schon Möglichkeiten.
Jens Maier wurde von seinem Präsidenten zu einer Kammer versetzt, in der er keinen Schaden anrichten kann.
Das Richterdienstgericht BW hat den afd-Abgeordneten Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er seiner Pflicht zur Verfassungstreue nicht nachgekommen ist.
Die Entfernung von Richtern ist bewußt äußerst schwer, um eine Entfernung von missliebigen Richtern, die eigentlich rechtsstaatliche Urteile fällen, bewußt zu verhindern.
Aber wenn ein Richter nicht (mehr) auf dem Boden der FDGO steht, kann man auch ihn entfernen.
Für einen Rechtsreferendar in Sachsen ist der Vorbereitungsdienst vermutlich bald zu Ende, der kommt also gar nicht erst ins Richteramt.
Ansonsten werden rechtsfehlerhafte Urteile durch die höheren Instanzen korrigiert.
In Augsburg gab es eine Strafrichterin, die wohl
kein fehlerfreies Urteil fällen
wollte.
Sie hatte sehr spezielle Auffassungen von der Aufgabe der Justiz.
Mußte man halt bis zur Pensionierung ertragen.