Autor Thema: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"  (Gelesen 4775 mal)

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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #15 am: 2. Dezember 2019, 09:56:18 »
Das Denken wird in den einzelnen Redaktionsstuben zwar nicht direkt verboten sein, aber mitunter (?) ist im Ablauf schon gar niemand mehr vorgesehen, der dazu theoretisch in der Lage wäre.


Erfreulicherweise schafft es die linksgrünversiffte Frankfurter Rundschau heute (wieder mal, die sind mir schon öfter positiv aufgefallen).

Sie titelt nämlich:


Zitat
Hessen: Richter macht sich NPD-Vorurteile zu eigen

von Thomas Stillbauer
Der Jurist erkärt das NPD-Wahlplakat „Migration tötet“ für rechtens. Migration könne „Tod und Verderben“ bringen - und „schleichenden Untergang“ wie im alten Rom.

Im August urteilte das Verwaltungsgericht Gießen, die Wetterau-Gemeinde Ranstadt habe ein Europawahlplakat der NPD nicht entfernen dürfen. Darauf stand: „Migration tötet“. Jetzt ist die Urteilsbegründung des Richters bekanntgeworden.
https://www.fr.de/rhein-main/hessen-richter-macht-sich-npd-vorurteile-eigen-13262381.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Gelehrsamer

Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #16 am: 2. Dezember 2019, 10:31:53 »
Drei Anmerkungen:

1. Es handelt sich um eine Einzelrichterentscheidung. Diese setzt voraus, dass die Kammer die Sache auf den Berichterstatter überträgt (das ist der Unterschied zu den Fällen, in denen - wie beim BGH - einer die Entscheidung schreibt, die anderen sie aber mittragen müssen). Warum in einem solchen Fall die Sache nicht bei der Kammer belassen wurde, erschließt sich nicht. § 6 VwGO: "Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn 1.   die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und 2.   die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat".
Die Voraussetzungen einer Einzelrichterentscheidung liegen danach nicht vor, denn:

2. Abgesehen von der grundsätzlichen Bedeutung ist die Sache rechtlich durchaus schwierig. Denn ob ein solches Plakat als "volksverhetzend" beurteilt werden kann - und nur dann wäre die Verfügung des Abhängens rechtlich möglich - ist durchaus nicht aus dem Handgelenk zu beantworten. Davon unabhängig:

3. Die Entscheidung ist - soweit bekannt - ein abwegiger Besinnungsaufsatz von rechts draußen, aber keine geordnete rechtliche Würdigung: Man kann die Zulässigkeit eines Wahlplakats im Kontext einer Wahl im 21. Jahrhundert nicht ernsthaft mit dem Angriff der Goten auf Rom begründen, ohne sich komplett lächerlich zu machen.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #17 am: 2. Dezember 2019, 11:15:30 »
Trump hat gezeigt, dass Lächerlichkeit für höchste öffentliche Ämter vorteilhaft sein kann. Dem Richter steht eine große Zukunft bevor!
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Mr. Devious

Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #18 am: 2. Dezember 2019, 11:32:40 »
Drei Anmerkungen:

1. Es handelt sich um eine Einzelrichterentscheidung. Diese setzt voraus, dass die Kammer die Sache auf den Berichterstatter überträgt (das ist der Unterschied zu den Fällen, in denen - wie beim BGH - einer die Entscheidung schreibt, die anderen sie aber mittragen müssen). Warum in einem solchen Fall die Sache nicht bei der Kammer belassen wurde, erschließt sich nicht. § 6 VwGO: "Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn 1.   die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und 2.   die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat".

2. ...

3. ...

Das ist die Theorie. In der Praxis werden wegen der Überlastung der Verwaltungsgerichte - übrigens gerade mit Asylverfahren - immer mehr Fälle durch Einzelrichter entschieden. Ich habe schon Einzelrichterentscheidungen gesehen, in denen die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wurde.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline kairo

Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #19 am: 2. Dezember 2019, 12:18:55 »
Trump hat gezeigt, dass Lächerlichkeit für höchste öffentliche Ämter vorteilhaft sein kann. Dem Richter steht eine große Zukunft bevor!

Aber hoffentlich in Amerika.
 

Offline Agrippa

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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #20 am: 2. Dezember 2019, 12:22:02 »
von entsprechen BVfG-Entscheidungen, denn vielfach - so zumindest mein laienhaftern Eindruck - nehmen selbst erste Instanzen Bezug auf die.

Und das mit gutem Grund, denn die Urteile des BVerfG sind Gesetz und binden nicht nur den regulären Gesetzgeber und die Exekutive, sondern auch die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Immer wieder gut und schön zu hören. #BVerfGFan

Spoiler
[...]
Die Durchführung eines Verfahrens mit einem einzelnen Berichterstatter ist zwar schneller, aber die Entscheidung dann ohne Sichtung durchzulassen ist "interessant".

Macht auch keiner. Es gibt aber das sogenannte "Beratungsgeheimnis", weshalb in der Regel niemand direkt gesagt bekommt, wie eine Entscheidung zustandekam. Manchmal wird es nur durch die Umstände offensichtlich. Beispielsweise ist eine Berufungskammer in Strafsachen mit einem Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt. Und da kommt es schon vor, daß sich das Urteil, welches der Vorsitzende verkündet, nicht mit seiner vorher angedeuteten Auffassung vom Sachverhalt deckt.
[close]
Also offiziell wird es nicht praktiziert, aber aus praktischen Gründen (Überlastungen) inoffiziell teilweise schon.
Noch eine Lernfrage zum Beispiel Richter plus zwei Schöffen: Wirken die Schöffen bei der Erarbeitung des Entscheidungen mit, also im ganz praktischen Sinne dürfen Schöffen Urteile schreiben?


Spoiler
Drei Anmerkungen:

1. Es handelt sich um eine Einzelrichterentscheidung. Diese setzt voraus, dass die Kammer die Sache auf den Berichterstatter überträgt (das ist der Unterschied zu den Fällen, in denen - wie beim BGH - einer die Entscheidung schreibt, die anderen sie aber mittragen müssen). Warum in einem solchen Fall die Sache nicht bei der Kammer belassen wurde, erschließt sich nicht. § 6 VwGO: "Die Kammer soll in der Regel den Rechtsstreit einem ihrer Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, wenn 1.   die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und 2.   die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat".
Die Voraussetzungen einer Einzelrichterentscheidung liegen danach nicht vor, denn:

2. Abgesehen von der grundsätzlichen Bedeutung ist die Sache rechtlich durchaus schwierig. Denn ob ein solches Plakat als "volksverhetzend" beurteilt werden kann - und nur dann wäre die Verfügung des Abhängens rechtlich möglich - ist durchaus nicht aus dem Handgelenk zu beantworten. Davon unabhängig:

3. Die Entscheidung ist - soweit bekannt - ein abwegiger Besinnungsaufsatz von rechts draußen, aber keine geordnete rechtliche Würdigung: Man kann die Zulässigkeit eines Wahlplakats im Kontext einer Wahl im 21. Jahrhundert nicht ernsthaft mit dem Angriff der Goten auf Rom begründen, ohne sich komplett lächerlich zu machen.
[...]
Das ist die Theorie. In der Praxis werden wegen der Überlastung der Verwaltungsgerichte - übrigens gerade mit Asylverfahren - immer mehr Fälle durch Einzelrichter entschieden. Ich habe schon Einzelrichterentscheidungen gesehen, in denen die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen wurde.
[close]
Das kollidiert aber schon, wenn der § 6 VwGO das Einzelrichterprozedere an die zwei geschilderten Bedingungen knüpft und dann in der Praxis "Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen" zugelassen wird.
Macht dies die Entscheidungen nicht angreifbar, gar fehlerhaft aufgrund von formalen Mängel (ich hoffe, dass dies die korrekte Bezeichnung ist?!?)? Und wenn es das ist, müssten doch höhere Instanzen solche Entscheidungen nicht mindestens rügen, wenn nicht gar einkassieren?

Tertius gaudens!
 

Offline Mr. Devious

Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #21 am: 2. Dezember 2019, 12:49:19 »
Das kollidiert aber schon, wenn der § 6 VwGO das Einzelrichterprozedere an die zwei geschilderten Bedingungen knüpft und dann in der Praxis "Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen" zugelassen wird.
Macht dies die Entscheidungen nicht angreifbar, gar fehlerhaft aufgrund von formalen Mängel (ich hoffe, dass dies die korrekte Bezeichnung ist?!?)? Und wenn es das ist, müssten doch höhere Instanzen solche Entscheidungen nicht mindestens rügen, wenn nicht gar einkassieren?

Jein. Es kann z.B. sein, dass die Kammer, die zunächst über die Übertragung auf den Einzelrichter entscheidet, der Sache keine grundsätzliche Bedeutung beimisst, der Einzelrichter aber schon. Eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wird so weit ich das sehe von den Revisionsinstanzen nur angenommen, wenn der Übertragungsbeschluss "greifbar gesetzwidrig" ist, was in dem von mir genannten Beispiel nicht der Fall sein dürfte.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #22 am: 2. Dezember 2019, 18:02:48 »
Zitat
Aufgefallen war der Richter auch schon 2014, als er in einem Rechtsstreit gegen das Jobcenter Gießen in der Urteilsbegründung zweifelte „ob eine unter dem Begriff ,Jobcenter‘ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann“. Derartige Anglizismen hätten weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz.

Haben wir da einen RD im Richteramt?
Denkbar ist ja alles ...



Zitat
GIESSENER NPD-URTEIL:
Ein Richter radikalisiert sich

VON JULIAN STAIB, WIESBADEN-AKTUALISIERT AM 02.12.2019-15:52

Wer ist eigentlich der Richter, der das Gießener NPD-Urteil fällte? Auffällig geworden ist er nicht zum ersten Mal.

Richter Andreas Höfer am Gießener Verwaltungsgericht hätte es sich einfach machen und das Urteil allein formell begründen können. Immerhin war die NPD nicht angehört worden, bevor die Stadt Ranstadt die Plakate für die Europawahl abhängen ließ. Stattdessen entschied Höfer den Fall auch inhaltlich und führte ausführlich auf, warum aus seiner Sicht die Sprüche „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ und „Widerstand jetzt“ auf einem Plakat nicht volksverhetzend sind. Höfer ging so weit, sogar ausführlich Beispiele dafür zu bringen, warum die NPD teilweise recht habe.

Offenkundig ging es dem Richter dabei um das große Ganze. So ging er grundsätzlich auf die Situation in der Bundesrepublik nach der Flüchtlingseinwanderung ab 2014 ein, die zu Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt habe, die „auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ führen könnten. Auch warnte Höfer: „Lässt man jedem Geschehen freien Lauf, wird dies über kurz oder lang zu chaotischen Verhältnissen führen.“ Nicht nur an dieser Stelle stellt sich beim Lesen des Urteils der Eindruck ein, Höfer könnte nach dem Motto gehandelt haben: Man wird ja noch richten dürfen. Bezug auf Urteile anderer Instanzen, die den Sachverhalt anders werteten, nahm er keinen.
Spoiler
Nun ist Höfer kein Anfänger. Am Verwaltungsgericht Gießen ist er einer Sprecherin des Gerichts zufolge seit Mitte der neunziger Jahre tätig. Zu lesen war, er sei zuständig für Asylsachen. Das ist nicht falsch, doch gilt das am Gießener Verwaltungsgericht aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen von Asylklagen für alle Richter. Nicht alle aber haben schon überregional mit umstrittenen Entscheidungen für Aufmerksamkeit gesorgt.

Breitseite gegen das Bundesverfassungsgericht
Höfer tat das nun bereits zum dritten Mal. Im vergangenen Jahr rüffelte er erstaunlich selbstbewusst das Bundesverfassungsgericht. Dabei ging es um den Fall eines in Deutschland geborenen Türken, der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden war und ausreisen musste, sich dagegen aber juristisch wehrte bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses gab ihm teilweise Recht, auch mit Bezug auf die Situation in der Türkei. Höfer rüffelte das Gericht, warf ihm vor, Angaben zur Situation in der Türkei „vom Hörensagen“ bloß wiederzugeben. Er urteilte, das Bundesverfassungsgericht „überdehne“, „überspanne“, ja es „verkenne“ und schrieb, der Begründung der Karlruher Richter scheine „die Phrase ,am deutschen Wesen soll die Welt genesen‘ zugrunde zu liegen“, was aber „verfehlt“ sei. Schließlich geht Höfer so weit, dem wegen Terrorismus Verurteilten in seinem Urteil Grundrechte abzusprechen: Bei Terrorhandlungen gebe es Anlass für die Annahme, dass es einem „Terroristen verwehrt ist, sich zu seinem Schutz gerade auf diese Rechtsordnung, die er an anderer Stelle vehement bekämpft, zu berufen“.

Aufgefallen war der Richter auch schon 2014, als er in einem Rechtsstreit gegen das Jobcenter Gießen in der Urteilsbegründung zweifelte „ob eine unter dem Begriff ,Jobcenter‘ firmierende Einrichtung eine deutsche Verwaltungsbehörde sein kann“. Derartige Anglizismen hätten weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz. Durch den hohen Rang der richterlichen Unabhängigkeit sind Richter in der Begründung ihrer Urteile praktisch völlig frei, solange sie nicht in den strafbaren Bereich der Rechtsbeugung kommen, was eigentlich nie der Fall ist. Den Vorgesetzten bleibt im Umgang mit allzu eigensinnigen Richtern allein das Mittel, sie bei Beförderungen nicht zu berücksichtigen.

Den Fall der NPD-Plakate entschied der Richter Anfang August alleine. Er tat das nicht als Einzelrichter, sondern als Berichterstatter – also federführender Richter – der Kammer des Gerichts. Dem zugestimmt hatten die Prozessbeteiligten, also der NPD-Landesverband und die Stadt Ranstadt. Die Bürgermeisterin des 5000-Einwohner-Örtchens nordöstlich von Frankfurt, Cäcilia Reichert-Dietzel, äußert sich nun empört über das Urteil. „Wenn ein Richter zu solch einem Urteil kommt, dann sind wir schon sehr weit in diesem Land. Da nutzt einem auch der Rechtsweg nichts mehr“, sagt sie. Im Kreis hat der Fall eine besondere Note, hier ist die NPD traditionell stark und im Kreistag mit zwei Abgeordneten vertreten. Einer davon ist Stefan Jagsch, der unlängst als kurzzeitiger Ortsvorsteher in Altenstadt für Aufsehen gesorgt hatte.

Reichert-Dietzel ging nach Absprache mit dem Gemeinderat sowie dem Städte- und Gemeindebund nicht in Berufung. Sie schätzte die Erfolgsaussichten als gering ein. Aufgrund der fehlenden Anhörung und da das Bundesverfassungsgericht zuvor geurteilt hatte, Verwaltungsgerichte hätten nicht überzeugend dargelegt, dass der Spruch „Migration tötet“ volksverhetzend sei. Nun hat der Kreis als Kommunalaufsicht Berufung eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof wird über den Fall befinden.
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nch-dem-giessener-npd-urteil-von-andreas-hoefer-ein-richter-radikalisiert-sich-16515239.html
« Letzte Änderung: 2. Dezember 2019, 18:12:29 von Reichsschlafschaf »
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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #23 am: 3. Dezember 2019, 15:31:30 »
Ich vermute immer mehr, dass es sich bei dem Richter um ein (wohlverdientes?) AfD-Mitglied handelt, zumindest hätte man ihn gern.

So berichtet die "Stürmer-Presse" der Störchin und ist empört, dass die Presse die "4. Gewalt" ist. So was geht mal gar nicht und wenn, dann darf diese "Gewalt" natürlich nur von der AfD-Stürmerpresse ausgeübt werden (Bild 1)

Auf Facebook wird auch entsprechend "mobil gemacht", angefangen beim Superoberedel-Spitzenpolitiker Oehme (das ist der erfolglose Ex-Versicherungsvertreter mit dem Professoren-Titel aus einer nicht existenten russ. Universität/Titelmühle).

Gibt es eigentlich belastbare Beweise, dass die Störchin oder irgendjemand aus ihrer Partei jemals über die "Volks-/Grundschule" hinaus Bildung erworben haben? So etwas wie fehlende/absolut nicht vorhandene Allgemeinbildung scheint wirklich zu den Kernkompetenzen der AfD-Spitzenpolitiker zu gehören, wahrscheinlich ist es sogar die Voraussetzung überhaupt in dieser Partei aktiv zu sein.  ;)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vierte_Gewalt
« Letzte Änderung: 3. Dezember 2019, 15:41:59 von Gutemine »
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Offline Seb

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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #25 am: 4. Dezember 2019, 17:36:44 »
Der Vollständigkeit halber die kurze Zusammenfassung der NRV bei Beck-online:

https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/neue-richtervereinigung-distanziert-sich-von-urteil-zu-nicht-volksverhetzendem-charakter-eines-npd-wahlplakats

Spoiler
Neue Richtervereinigung distanziert sich von Urteil zu nicht volksverhetzendem Charakter eines NPD-Wahlplakats
Im August 2019 hatte das Verwaltungsgericht Gießen entschieden, dass das Wahlplakat der NPD zur Europawahl 2019 mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet! – Widerstand jetzt" nicht volksverhetzend sei (BeckRS 2019, 23522). Die Neue Richtervereinigung (NRV) – Landesverband Hessen – hat sich jetzt in einer Presseerklärung nachdrücklich von den Ausführungen in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil distanziert. Die Begründung der Entscheidung, warum der Slogan nicht volksverhetzend sei, leide an groben handwerklichen juristischen Mängeln und sei "mit den Werten unserer Verfassung" nicht zu vereinbaren, ohne dass der Fall zu solchen Ausführungen überhaupt Veranlassung geboten hätte, so der NRV-Landesverband.

NRV: Berichterstatter verdreht Tatsachen

Der Berichterstatter verdrehe Tatsachen, stelle krude historische Vergleiche her und gehe absichtlich selektiv mit etymologischen Herleitungen um, heißt es in der Presseerklärung. Der Entscheidung lägen eine bewusst künstlich aufgespaltene Betrachtung und eine sinnentstellende Verdrehung der von der NPD auf dem Plakat benutzten Wörter zugrunde, so die Richtervereinigung.

NPD-Terminologie benutzt

Dabei mache sich der Berichterstatter sowohl Terminologie als auch Botschaft der verfassungsfeindlichen NPD zu eigen und führe mit juristisch unhaltbarer Argumentation aus, dass der Slogan eine teilweise Beschreibung der Realität sei, weil es sich im Jahr 2015 in gewissem Sinn um eine Invasion gehandelt habe und eine "übermäßige Migration" zu Tötungsdelikten und auch zum "Tod der deutschen Kultur" führen könne. Durch ein Zitat aus dem Latein-Wörterbuch Stowasser werde zudem suggeriert, so die NRV, dass die im Jahr 2015 in die Bundesrepublik gekommenen Schutzsuchenden Deutschland wie eine Seuche befallen hätten.

Großer Schaden für Justiz und Gesellschaft

Man zeige sich fassungslos, dass sich ein Richter der hessischen Justiz in einer Zeit, in der vermeintliche rechtsstaatliche Gewissheiten ohnehin zu wanken beginnen, hinreißen lasse, ein Urteil mit rassistischem Gedankengut und menschenverachtenden Positionen zu begründen, heißt es in der Presseerklärung weiter. Der Berichterstatter am VG Gießen habe nicht nur seinem Ansehen und dem der hessischen Justiz großen Schaden zugefügt, sondern auch den Zusammenhalt der Gesellschaft in Deutschland gefährdet, so die NRV abschließend.

Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Gießen, "Wahlplakat versus Ordnungsbehörde", BeckRS 2019, 23522
AG Linz am Rhein, Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Plakate, NStZ-RR 1996, 358

Aus dem Nachrichtenarchiv
VG München: NPD-Plakat zu Sinti und Roma ist keine Volksverhetzung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.09.2019, becklink 2014189
BVerfG, NPD und "Der III. Weg" mit Eilanträgen gegen Entfernung von Wahlplakaten gescheitert, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.05.2019, becklink 2013231
VG Berlin: Wahlplakate der NPD in Berlin sind nicht volksverhetzend, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.09.2011, becklink 1015970
OVG Greifswald: NPD-Wahlplakate sind volksverhetzend, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.09.2009, becklink 289619
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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #26 am: 4. Dezember 2019, 18:14:46 »
Wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Richter offenkundig in den braunen Sumpf hinabgleitet? Unser Rechtssystem billigt den Richtern ja nicht ohne Grund einen großen Ermessensspielraum zu und stellt sie unabhängig von Weisungen. Wo findet diese Unabhängigkeit eine Grenze?
Ein Urteil, welches sich stellenweise wie eine NPD-Broschüre liest, da kommt Angst auf.
 
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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #27 am: 4. Dezember 2019, 18:22:13 »
Wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Richter offenkundig in den braunen Sumpf hinabgleitet?

Nun, es gibt ja den Tatbestand der Rechtsbeugung und Richterdienstgerichte gibt es ja auch.
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Re: VG Gießen - 4 K 2279/19.GI - NPD-Plakat "Migration tötet"
« Antwort #28 am: 5. Dezember 2019, 06:14:32 »
Rechtsbeugung ist ein stumpfes Schwert: nach ständiger Rechtsprechung des BGH muß der Amtsträger sich bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen.

Nur in seltenen Fällen nachzuweisen.

Disziplinarrechtlich ist Richtern auch kaum beizukommen (richterliche Unabhängigkeit!).
« Letzte Änderung: 5. Dezember 2019, 06:16:05 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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« Antwort #29 am: 5. Dezember 2019, 07:37:48 »
Disziplinarrechtlich ist Richtern auch kaum beizukommen


Das war auch nur auf die Schnelle.

Es gibt da schon Möglichkeiten.
Jens Maier wurde von seinem Präsidenten zu einer Kammer versetzt, in der er keinen Schaden anrichten kann.
Das Richterdienstgericht BW hat den afd-Abgeordneten Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt, weil er seiner Pflicht zur Verfassungstreue nicht nachgekommen ist.

Die Entfernung von Richtern ist bewußt äußerst schwer, um eine Entfernung von missliebigen Richtern, die eigentlich rechtsstaatliche Urteile fällen, bewußt zu verhindern.

Aber wenn ein Richter nicht (mehr) auf dem Boden der FDGO steht, kann man auch ihn entfernen.

Für einen Rechtsreferendar in Sachsen ist der Vorbereitungsdienst vermutlich bald zu Ende, der kommt also gar nicht erst ins Richteramt.

Ansonsten werden rechtsfehlerhafte Urteile durch die höheren Instanzen korrigiert.

In Augsburg gab es eine Strafrichterin, die wohl kein fehlerfreies Urteil fällen wollte.
Sie hatte sehr spezielle Auffassungen von der Aufgabe der Justiz.
Mußte man halt bis zur Pensionierung ertragen.
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