OK, verhaftet wurde er noch nicht, aber er bekam (mit einem Schreiben von Mitte September) eine Aufforderung,
bis heute bei der Kripo Fürstenfeldbruck zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zu erscheinen.
Anderenfalls folgt unmittelbarer Zwang.
Auch wenn man amtliche Dokumente zu Gerichtsverfahren usw. nicht im Wortlaut mitteilen darf, so darf man doch den Sinn wiedergeben.
Der Herr Müller wird darin zur Abgabe von Fingerabdrücken aufgefordert und das ganze mit Zwangsgeld und Drohung von Anwendung unmittelbaren Zwangs aufgefordert, das alles aufgrund § 81b Alt. 2 StPO. Begründet wird das mit mehreren gegen ihn laufenden Verfahren, zum einen weil er Polizeibeamten der Polizei FFB als Nazis bezeichnet habe, was den Verdachts der Volksverhetzung begründe, am 7.8.22 per Telegram.
Spoiler
Dieser Inhalt kann nur von registrierten Benutzern gesehen werden. Bitte
anmelden oder
registrieren.
Desweiteren soll er am darauffolgenden Tag eine Klinik für Psychatrie mit einem KZ verglichen haben, was vom Autor ähnlich bewertet wird. Das Hakenkreuz habe er am 20.7. mal auf Telegram zusammen mit Hitler gezeigt. Die Verfahren seien alle nicht abgeschlossen
Daneben gäbe es noch sehr viel mehr an Ermittlungen, und insgesamt sieht man deswegen Wiederholungsgefahr.
Spoiler
Dieser Inhalt kann nur von registrierten Benutzern gesehen werden. Bitte
anmelden oder
registrieren.