Autor Thema: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt  (Gelesen 17561 mal)

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #180 am: 30. Juli 2020, 10:20:25 »
Schade:


Zitat
HAMBURG
STUTTHOF-PROZESS IN HAMBURG
Urteil gegen Ex-KZ-Wachmann – Nebenklage legt Revision ein

Stand: 29.07.2020 | Lesedauer: 2 Minuten
Von Stephanie Lettgen

Nach einem monatelangen Prozess ist ein ehemaliger KZ-Wachmann vom Hamburger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese wird jedoch erst mal nicht rechtskräftig. Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt.
Spoiler
Nach dem Hamburger Urteil gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof haben zwei Nebenklagevertreter Revision eingelegt. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage. Zuvor hatte die Verteidigung erklärt, der Angeklagte wäre bereit, das Urteil zu akzeptieren, um einen Abschluss zu finden.

„Die Verteidigung wird nur dann Revision einlegen, wenn die Staatsanwaltschaft oder Nebenklagevertretende dieses ihrerseits ankündigen“, hatte Verteidiger Stefan Waterkamp gesagt. Nach der Mitteilung der Nebenklage erklärte Waterkamp, nun werde auch die Verteidigung Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin auf Revision verzichten.

Sollten die Revisionen der Nebenklage durchgeführt werden, würde der Bundesgerichtshof eine auf den Schuldspruch beschränkte Überprüfung des Urteils vornehmen, teilte Waterkamp weiter mit. „Das Verfahren fände über weitere Monate keinen Abschluss, und es wäre auch keine Änderung des Urteils zugunsten des Angeklagten in der Revision möglich. Aus diesen Gründen habe ich für den Fall von Nebenklagerevisionen eine Revisionseinlegung der Verteidigung angekündigt.“ Diese ermögliche eine umfassende Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof.

„Sollten die Nebenklagerevisionen allerdings wieder zurückgenommen werden, würde auch die Revision der Verteidigung nicht durchgeführt und das Urteil könnte in Rechtskraft erwachsen“, erklärte Waterkamp weiter.

Die Frist für einen Antrag auf Revision läuft noch bis Donnerstag. Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.
[close]
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article212488385/Stutthof-Prozess-in-Hamburg-Urteil-gegen-Ex-KZ-Wachmann-Nebenklage-legt-Revision-ein.html


Dauert also noch ca. 13 Monate.
Bis dahin ist der Angeklagte verstorben.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #181 am: 30. Juli 2020, 10:36:04 »
Nebenklägerrevisionen scheitern nicht selten an hohen Hürden. Hier geht es wohl vorrangig darum, ein höheres Strafmaß zu erreichen. Eine Strafmaßrevision steht dem Nebenkläger aber nicht offen. Die Beihilfe zum Mord wurde schon vom Tatgericht festgestellt. Man müsste also einen Grund zur Urteilsaufhebung in Gänze finden.

Aber ich halte schon die Klappe, weil wir die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht kennen (weil es sie wahrscheinlich noch gar nicht gibt).
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #182 am: 30. Juli 2020, 16:26:43 »
Die Verteidigung hat jetzt wohl auch Revision eingelegt.
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Offline Sandmännchen

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #183 am: 30. Juli 2020, 17:42:14 »
Unter "friedlichem Lebensabend" stellt man sich was anderes vor. Tja.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #184 am: 30. Juli 2020, 19:43:20 »
Unter "friedlichem Lebensabend" stellt man sich was anderes vor. Tja.


Jedenfalls wünsche ich ihm noch ein langes Leben!

Auf daß er die Abweisung der Revision durch den BGH noch erleben möge!
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #185 am: 10. August 2020, 19:12:35 »
Ich weiss nicht, ob dies gut oder schlecht ist. Aber es scheint nun Fakt zu sein. Die Verurteilung ist rechtskräftig geworden.

Zitat
Hamburger Landgericht : Urteil gegen früheren KZ-Wachmann rechtskräftig

    Aktualisiert am 10.08.2020-15:35

Ein 93 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig wird im Landgericht in einem Gerichtssaal geschoben.
Bildbeschreibung einblenden

Das Strafmaß für den 93 Jahre alten früheren SS-Mann im KZ Stutthof bleibt: Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und Beihilfe zu versuchtem Mord.

Das Urteil des Hamburger Landgerichts gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Stutthof ist rechtskräftig. Die für drei der Nebenkläger und für den Angeklagten eingelegten Rechtsmittel der Revision seien zurückgenommen worden, teilte das Gericht am Montag mit.

Eine Jugendstrafkammer am Landgericht hatte den 93 Jahre alten Angeklagten am 23. Juli wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen und wegen Beihilfe zu einem versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Der Prozess fand nach Jugendstrafrecht statt, weil der Mann zu Beginn der Tatzeit im Jahr 1944 erst 17 Jahre alt war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren Haft beantragt, die Verteidigung Freispruch gefordert.
https://www.faz.net/aktuell/politik/hamburg-urteil-gegen-frueheren-kz-wachmann-rechtskraeftig-16898591.html
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #186 am: 10. August 2020, 19:18:35 »
Ich weiss nicht, ob dies gut oder schlecht ist.

Ich auch nicht. Aber was soll man in einem freiheitlichen Rechtsstaat sonst noch mit solch Greisen anfangen?

Die Strafjustiz hat die Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen - Aufarbeitung der Geschichte zählt nicht zu ihren Aufgaben. Nur - was für ein Strafanspruch wird da noch durchgesetzt?
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #187 am: 10. August 2020, 19:21:31 »
Dazu kann ich nur sagen, ich für mein Teil bin froh, dass es wieder ein rechtskräftiges Urteil gibt.

Vor Gericht gibt's eh keine Gerechtigkeit, da gibt's nur ein Urteil.

Gerechtigkeit gibt's hienieden nirgends.

Wenn man 2010 im Demjanjuk-Verfahren erkannt hat, daß die bisherige Rechtsprechung falsch war, dann muß dem enstprochen werden.

Der Bundestag wollte keine Verjährung bei diesen Nazi-Verbrechen, das Urteil entspricht also dem Willen des Gesetzgebers.

Wenn man einen Fehler der Rechtsprechung erkannt hat, dann kann man nicht einfach weitermachen wie bisher.

Dem Verurteilten sind alle Segnungen des Rechtsstaates zuteil geworden. Untersuchung auf Verhandlungsfähigkeit, Jugendstrafkammer, Verhandlung nur zweimal in der Woche je zwei Stunden, Bewährung.

Da hält sich mein Mitleid in Grenzen.

Und wenn Urteile zu "Zeichen" (Generalprävention) taugen, dann haben die Kommentare gezeigt, wie notwendig das ist: Denn viele - gerade in Ostdeutschland - wehren sich gegen die Erkenntnis, daß man auch auf Befehl nicht dazu beihelfen darf, andere Menschen zu ermorden.

Ein Kommentar ist mir besonders in Erinnerung: "Das war sein Job! Man darf ihn nicht bestrafen!"

Nachgedacht hat dieser Kommentator nicht.
« Letzte Änderung: 10. August 2020, 19:57:18 von Reichsschlafschaf »
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #188 am: 10. August 2020, 19:39:17 »
Ich weiss nicht, ob dies gut oder schlecht ist.

Ich auch nicht. Aber was soll man in einem freiheitlichen Rechtsstaat sonst noch mit solch Greisen anfangen?

Die Strafjustiz hat die Aufgabe, den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen - Aufarbeitung der Geschichte zählt nicht zu ihren Aufgaben. Nur - was für ein Strafanspruch wird da noch durchgesetzt?
Du sagst es! Auf der einen Seite dies, auf der anderen Seite das... mehr als 75 Jahre zwischen den Taten und der Verhandlung bzw. dem Urteil. Gerechtigkeit?!? Opfer? Täter? Strafe? Alter? Ethik?
Ein Promotionsthema mehr für Historiker, Rechtswissenschaftler und andere.
Tertius gaudens!
 

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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #189 am: 11. August 2020, 07:26:51 »
Verurteilung und Rechtskraft des Urteils sind für einige Leute immerhin so interessant, dass beides mal im Wikipedia-Eintrag zum KZ Stutthof eingestellt und dann wieder gelöscht wird.

Über das Motiv läßt sich spekulieren, aber wer als Benutzer zum falschen Zeitpunkt draufschaut, bekommt eventuell aus der WP nicht die volle Information.

Die Sache hat für so einige Leute also immer noch eine gewisse Brisanz.
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Re: Prozess gegen Aufseher im KZ Stutthof beginnt
« Antwort #190 am: 13. August 2020, 19:34:25 »
Man sollte auch mal die alten Versionen anschauen, wenn die letzten Änderungen noch frisch sind.
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