WEGEN ANTISEMITISMUS VOR GERICHT
„Druide“ in Merseburg droht Haftstrafe
Beleidigungen, Gewaltfantasien und Aufrufe zu Straftaten: Ein selbsternannter Druide soll im Netz seinem Antisemitismus freien Lauf gelassen haben. Auch Gewalt gegen Politiker, Juristen und Journalisten soll der Vorbestrafte gefordert haben. Nun droht ihm eine Haftstrafe.
Merseburg/Schmon/MZ. - Der Staatsanwalt könne zur Verlesung ruhig sitzen bleiben, bietet der Richter an. Doch der Vertreter der Anklage wählt den traditionellen Weg: 25 Minuten liest er stehend vor, was er dem älteren Herrn im dunkelroten Pullover mit schulterlangem, weißem Haar und farblich passendem Rauschebart auf der Anklagebank des Amtsgerichtes Merseburg vorhält.
43 Taten, vorwiegend Volksverhetzung, darunter Leugnung von NS-Verbrechen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Billigung von und der Aufruf zu Straftaten.
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Der Angeklagte ist ein bekannter Antisemit und Angehöriger der rechtsextremen Prepperszene. Bekanntheit erlangte er als selbst ernannter Druide unter dem Namen „Burgos von Buchonia“.
Bekannter Antisemit in Merseburg war im sozialen Netzwerk unterwegs
Unter diesem und anderen Pseudonymen war der 73-Jährige, der bis zu seiner Inhaftierung im Herbst in Schmon im Saalekreis lebte, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im sozialen Netzwerk vk.com unterwegs – einem bei Rechten beliebten russischen Pendant zu Facebook.
aktuellen Verfahren nicht weiterverfolgt, für die übrigen würde das Schöffengericht in Merseburg maximal zwei Jahre und drei Monate zusätzlich zu der bestehenden Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängen.
Voraussetzung: ein Geständnis. Das legt der „Druide“ in äußerst kurzer Form via Anwalt ab. Der räumt lediglich die Taten laut Anklage ein. Eine Begründung, ein Motiv oder Hinweise auf ein schlechtes Gewissen gibt es nicht.
Der Verteidiger erklärt allerdings, dass sein Mandat bei allen Taten betrunken gewesen sei. Er regt deshalb an, dass das Gericht einen Gutachter bestellt, der die Schuldfähigkeit des 73-Jährigen klären soll und die Frage, ob er statt in einem Gefängnis im Maßregelvollzug untergebracht werden soll.
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