Autor Thema: Urteilsanmerkung VG Gießen  (Gelesen 4958 mal)

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Offline Das Chaos

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #15 am: 26. Juni 2014, 06:01:09 »
Oder wäre es besser ein thema zu eröffnen wo ich das immer reinposte?
Ja.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Noldor

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #16 am: 26. Juni 2014, 06:25:23 »
Oder wäre es besser ein thema zu eröffnen wo ich das immer reinposte?
Ja.

Auch ja.
 

Offline vollstrecker

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #17 am: 26. Juni 2014, 06:33:54 »
Im Unterforum "Verbündete" vielleicht ... da könnte ich eigentlich auch mal nen Thread aufmachen...
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #18 am: 26. Juni 2014, 06:45:05 »
Selbstverständlich hat Schumacher das Thema behandelt, nämlich ab Seite 117, Vorwärts in die Vergangenheit. Aber - ausnahmsweise - eben falsch. Er geht von einer Weitergeltung aus.

Dann ist es bei Wikipedia auch falsch.

Zitat
Im Zuge des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23. November 2007 wurden die 1955 im Überleitungsvertrag definierten Rechtsvorschriften der Besatzungsbehörden aufgehoben, sofern sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt sind. Lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 bzw. 9. Februar 1950 bleibt gültig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollratsgesetz
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
Maik S., Hobbyjurist
 

Offline Das Chaos

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #19 am: 26. Juni 2014, 08:59:44 »
....
...
Dann ist es bei Wikipedia auch falsch.
...

.. oder Das Chaos irrt wie so oft.

Zwar finden sich in den Veröffentlichungen des BAG keinerlei Hinweise, dass das Gesetz irgendwo angewendet würde, rein formal aber gilt es  noch, denn:
Zitat
§ 1 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (= Art. 4 BMJBBG, gültig ab  2007)
Aufhebung von Besatzungsrecht



(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.

(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103).
http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm

...kurz:
Schumacher hat Recht
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Mad Dog

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #20 am: 26. Juni 2014, 10:21:08 »
Hi.

Diskussionswürdiges zu Nr. 35 findet man (neben dem Volltext) als Anmerkung auf www.verfassungen.de:

Zitat
Das vorstehende Gesetz ist weder in der Systematische Übersicht des Bundesrechts nach dem Stande vom 1. Januar 1951, noch im Fundestellennachweis zum Bundesrecht nach dem Stande vom 1. Januar 2002 zu finden, da es wohl infolge des Artikels 123 Abs. 1 in Verbindung  mit Artikel 9 Abs. 3 (Tarifautonomie) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) als staatliches Gesetz ungültig wurde. Die Schlichtungsordnung wird jedoch von vielen Tarifparteien noch anerkannt bzw. in abgewandelter, durch übereinstimmende Vereinbarung geänderter Form weiter angewandt. Für das ehemalige Land (Süd-)Baden ist ein gesondertes Landesgesetz, für Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachse (1959 aufgehoben) und Nordrhein-Westfalen sowie Berlin sind Durchführungsverordnungen zum Kontrollratsgesetz Nr. 35 erlassen, die jedoch wohl ebenso an der Unvereinbarkeit mit Artikel 9 Abs. 3 aufgehoben bzw. als staatliche Gesetze nicht mehr anwendbar sind. Trotzdem ist das Gesetz in der aktuellen Sammlung "Nipperdey, Arbeitsrecht des Verlags C.H. Beck München" weiterhin als Nr. 520ff. enthalten.

Habe aber keinen Nerv, die Gültigkeit/Aufhebung näher zu prüfen.

Greetz
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"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Das Chaos

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #21 am: 26. Juni 2014, 10:45:56 »
Hi.

Diskussionswürdiges zu Nr. 35 findet man (neben dem Volltext) als Anmerkung auf www.verfassungen.de:

....

Habe aber keinen Nerv, die Gültigkeit/Aufhebung näher zu prüfen.

Greetz
Mad Dog

Schonschon, da hatte ich auch meine Zweifel her aber schaut man mal nach, wer der Betreiber der Seite ist, dann kommt man drauf, dass das auch nicht unbedingt ein Fachmann (auf dem Gebiet des Rechts und der Jounalistik) ist.
Fazit:
Da wir keine Reichsdeppen sind sollten wir nicht alles ungeprüft glauben, was wir so im Netz finden.
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Offline Mad Dog

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #22 am: 26. Juni 2014, 14:31:34 »
Hi.

Zitat
Fazit:
Da wir keine Reichsdeppen sind sollten wir nicht alles ungeprüft glauben, was wir so im Netz finden.

Habe ich das behauptet?

Greetz
Andreas
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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #23 am: 26. Juni 2014, 14:50:58 »
Hi.

Zitat
Fazit:
Da wir keine Reichsdeppen sind sollten wir nicht alles ungeprüft glauben, was wir so im Netz finden.

Habe ich das behauptet?

Greetz
Andreas

Nein, aber ich.
(...und ich habe das durchaus als Kritik meiner eigenen Dummheit gemeint, mit der auch ich das Zitat für bare Münze genommen habe).
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Offline Peter von Löwenstein

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #24 am: 26. Juni 2014, 16:20:26 »
Also das Urteil finde ich lustig. Übrigens, @Norman : Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Gericht unter Hinweis auf § 184 GVG einen Rechtsanwalt aufgefordert hat, seine lateinischen Ausführungen zu übersetzen. Findet sich irgendwo in den Sammlungen juristischer Stilblüten von Winfried Schwabe.
« Letzte Änderung: 26. Juni 2014, 16:57:32 von Peter von Löwenstein »
Franzosen und Russen gehört das Land
Das Meer gehört den Briten,
Wir aber besitzen im Luftreich des Traums
Die Herrschaft unbestritten.
-Heinrich Heine, Deutschland. Ein Wintermärchen, 1844

Dieser Forenbeitrag wurde mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt und ist daher nicht unterschrieben.
 

Norman

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #25 am: 26. Juni 2014, 20:08:13 »
Ja, das finde ich auch richtig, damit auch zB jemand ohne Anwalt eine Chance hat seine Rechte wahrzunehmen. Aber bei "Jobcenter"...Naja :-).
 

Offline Mad Dog

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #26 am: 27. Juni 2014, 13:00:11 »
Hi.

Gerade bei 08/15-Prozessen gegen die Jobcenter kommt man i.d.R. auch ohne Anwalt klar, da sorgen die Sozialgerichte schon für.
Für Grundsatzentscheidungen empfiehlt sich aber auch dort die Einschaltung eines Fachanwaltes.

Greetz
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