Autor Thema: Urteilsanmerkung VG Gießen  (Gelesen 4959 mal)

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Norman

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Urteilsanmerkung VG Gießen
« am: 25. Juni 2014, 09:13:06 »
Hallo Zusammen,

Ich bin hier neu und hoffe, dass das hier die richtige Stelle ist das folgende zu posten. Jedenfalls wurde es mir vom FB Admin eurer Seite so gesagt :-)

Ich habe mich hier kritisch mit einem Urteil des VG Gießen auseinandergesetzt, welches in Reichsbürgerkreisen sehr beliebt ist. Vielleicht interessiert es euch ja:

http://normankontrollverfahren.wordpress.com/2014/06/24/herausgabe-einer-diensttelefonliste-feuchte-augen-fur-reichsburger-und-staatenlose-anmerkung-zu-vg-giesen-urt-v-24-02-2014-4-k-291113-gi/

Ich habe auch vor weitere Urteile die gern von Reichsbürgern benutzt werden zu kommentieren und andere juristischen Mumpitz aufzuklären. Ich freue mich daher wenn ihr vorbeischaut.

Viele Grüße
Norman
 

Offline Ferkel

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #1 am: 25. Juni 2014, 09:30:14 »
Ein Richter nimmt im Urteil bezug auf die Bibel? Hab ich irgendwas verpasst?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline Das Chaos

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #2 am: 25. Juni 2014, 09:41:12 »
Hallo Norman,
Klasse Seite Dein "Normankontrollverfahren". Vielleicht könntest Du hier eine eigene Rubrik aufmachen, in der Du passende Urteile - nicht ganz so ausführlich - vorstellst und kurz besprichst anstatt sie nur zu verlinken.
Auch im Wiki des Sonnenstaatlandes hat einer mal eine Urteilssammlung angelegt. Die könnte man verbreitern.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Mad Dog

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #3 am: 25. Juni 2014, 09:54:26 »
Hi.

Das Urteil ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie selektiv der Reichsdeppenverstand arbeitet.
Da ja bekanntlich Deutschland eine nichtsouveräne Firmen-NGO ist und alle Gerichte (ausser den Arbeitsgerichten, warum auch immer) demzufolge Firmenschiedsstellen sind, wird da auch schonmal die Feststellung eines VG, dass die Jobcenter eine Behörde sind,  bejubelt.
Logik geht anders.

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Müllmann

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #4 am: 25. Juni 2014, 11:10:12 »
Das mit den Arbeitsgerichten stammt von Frühwald, weil die Allierten (meines Wissens nach zitiert er aber immer nur die Franzosen) die deutschen Gerichte, ausset den Arbeitsgerichten, nach dem Krieg abgeschafft hatten. Müsste auch bei VidV zu finden sein.
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #5 am: 25. Juni 2014, 11:47:21 »
Ich denke eher, dass Frühwald das daraus schließt, dass das einzige Kontrollratsgesetz, das bis heute in Kraft ist, das Kontrollratsgesetz Nr. 35 ist, und dass dieses Gesetz "Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten" regelt. Daraus leitet er wohl in seiner unfassbaren Logik ab, dass nur Arbeitsgerichte ordentliche Gerichte sind.

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz35.htm
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Mad Dog

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #6 am: 25. Juni 2014, 11:49:18 »
Hi.

Zitat
Müsste auch bei VidV zu finden sein.

Muss ich bislang überlesen habe, Danke für den Hinweis.

Greetz
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Müllmann

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #7 am: 25. Juni 2014, 14:53:12 »
Ich denke eher, dass Frühwald das daraus schließt, dass das einzige Kontrollratsgesetz, das bis heute in Kraft ist, das Kontrollratsgesetz Nr. 35 ist, und dass dieses Gesetz "Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten" regelt. Daraus leitet er wohl in seiner unfassbaren Logik ab, dass nur Arbeitsgerichte ordentliche Gerichte sind.

http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz35.htm

Also das mit dem noch Heute in Kraft lese ich auf der von Dir angegebenen Seite etwas anders:

Zitat
Kontrollratsgesetz Nr. 35
Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten

vom 20. August 1946

in Kraft getreten am 26. August 1946

für das Land Baden außer Wirkung gesetzt durch
Artikel 2 des Gesetzes Nr. A-1 der Alliierten Hohen Kommission vom 9. Februar 1949 (ABl. AHK S. 103); siehe für Baden das die Landesschlichtungsordnung vom 19. Oktober 1949 (GVBl. S. 1950 S. 60).
für das Land Berlin außer Wirkung gesetzt durch
Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 11. September 1958 (Berl. GVBl. S. 866);
siehe aber die Berliner Verfahrensregeln über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 28. Juni 1949 (VOBl. S. 213)

als staatliches Gesetz infolge des Art. 123 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) aufgehoben. (?)

für die DDR außer Wirkung gesetzt durch
Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955
 

Müllmann

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #8 am: 25. Juni 2014, 15:12:51 »
Hi.

Zitat
Müsste auch bei VidV zu finden sein.

Muss ich bislang überlesen habe, Danke für den Hinweis.

Greetz
Mad Dog

Da muss ich zurückrudern. Auch ich habe nichts zu dem Thema gefunden. Insgesamt ist das Gebiet Handelsrecht, Seerecht und auch unser Thema Arbeitsgerichte noch schwach vertreten. Dies ist eine Anregung für den unbekannten Autor, dies in einer der nächsten Ausgaben zu berücksichtigen.

Das soll keine Kritik sein, ich finde das Buch großartig und bedanke mich für die geleistete Arbeit, uns allen das Argumentieren mit den Reichis zu erleichtern.
 

Offline Mad Dog

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #9 am: 25. Juni 2014, 15:42:39 »
Hi.

Full ak......besonders wenn auf eine deppsche c/p-Offensive sofort die c/p-Gegenoffensive gestartet werden kann, kommen die Deppen ab und zu schonmal in´s Schwitzen. :P
Daher auch von meiner Seite ein "Herzliches Dankeschön" an G. Schumacher (wer auch immer sich dahinter verbergen mag).

Greetz
Mad Dog
« Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 15:44:22 von Mad Dog »
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
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Offline Das Chaos

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #10 am: 25. Juni 2014, 15:53:03 »
Hi.

Zitat
Müsste auch bei VidV zu finden sein.

Muss ich bislang überlesen habe, Danke für den Hinweis.

Greetz
Mad Dog

Da muss ich zurückrudern. Auch ich habe nichts zu dem Thema gefunden. Insgesamt ist das Gebiet Handelsrecht, Seerecht und auch unser Thema Arbeitsgerichte noch schwach vertreten. Dies ist eine Anregung für den unbekannten Autor, dies in einer der nächsten Ausgaben zu berücksichtigen.

Das soll keine Kritik sein, ich finde das Buch großartig und bedanke mich für die geleistete Arbeit, uns allen das Argumentieren mit den Reichis zu erleichtern.

So manches Ding wird oft vermisst,
Wenn man es sucht, wo es nicht ist.

Selbstverständlich hat Schumacher das Thema behandelt, nämlich ab Seite 117, Vorwärts in die Vergangenheit. Aber - ausnahmsweise - eben falsch. Er geht von einer Weitergeltung aus.
Jedoch:
Zitat
Das vorstehende Gesetz ist weder in der Systematische Übersicht des Bundesrechts nach dem Stande vom 1. Januar 1951, noch im Fundestellennachweis zum Bundesrecht nach dem Stande vom 1. Januar 2002 zu finden, da es wohl infolge des Artikels 123 Abs. 1 in Verbindung  mit Artikel 9 Abs. 3 (Tarifautonomie) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) als staatliches Gesetz ungültig wurde. Die Schlichtungsordnung wird jedoch von vielen Tarifparteien noch anerkannt bzw. in abgewandelter, durch übereinstimmende Vereinbarung geänderter Form weiter angewandt. Für das ehemalige Land (Süd-)Baden ist ein gesondertes Landesgesetz, für Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachse (1959 aufgehoben) und Nordrhein-Westfalen sowie Berlin sind Durchführungsverordnungen zum Kontrollratsgesetz Nr. 35 erlassen, die jedoch wohl ebenso an der Unvereinbarkeit mit Artikel 9 Abs. 3 aufgehoben bzw. als staatliche Gesetze nicht mehr anwendbar sind. Trotzdem ist das Gesetz in der aktuellen Sammlung "Nipperdey, Arbeitsrecht des Verlags C.H. Beck München" weiterhin als Nr. 520ff. enthalten.
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz35.htm

Wenn es auch schwer fällt, es lohnt sich oft eine Seite bis zum Ende zu lesen.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Müllmann

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #11 am: 25. Juni 2014, 16:33:51 »
Ok, danke. Mir war doch so, als ob ich es irgendwo in dem Buch gelesen hätte. Bin ich also doch noch nicht so verkalkt, habe aber zugegebenermaßen nur im Kapitel über die Gerichte gesucht.
 

Offline kairo

Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #12 am: 25. Juni 2014, 18:02:27 »
Es steht in Abschnitt 7.7.3 "Der wirklich letzte Mohikaner: Gesetz Nr. 35". Dieses Gesetz wurde in den Bundesbereinigungsgesetzen für den Bereich des Bundesjustizministeriums ausdrücklich als einziges von der Aufhebung ausgenommen, weil danach immer noch verfahren wurde, so die Begründung der Bundesregierung.

Das hindert freilich die Länder nicht, es außer Wirkung zu setzen. Auch ist niemand verpflichtet, danach vorzugehen. Aber als Bundesrecht ist es meines Wissens nach wie vor formal gültig. Wie oft danach verfahren wird, kann ich nicht sagen.
 

Norman

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #13 am: 26. Juni 2014, 02:10:51 »
Vielen dank, dass ihr euch meine anmerkung angeschaut habt. Ich schreibe gerade an einer weiteren anmerkung zu einem urteil mit reichsbürgerbezug. Soll ich das dann wieder irgendwo hier hin posten oder ist das eher störend?  Oder wäre es besser ein thema zu eröffnen wo ich das immer reinposte? Vielen dank norman
 

Offline hair mess

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Re: Urteilsanmerkung VG Gießen
« Antwort #14 am: 26. Juni 2014, 05:38:24 »
Hauptsache Du informierst. Ich lese in diesem Forum eh fast Alles. Und so kann ich Neues von Dir nicht übersehen. Und das, was ich von Dir bisher gesehen habe, gefällt mir außer dem Gedicht extrem. Da möchte ich jetzt erst mal nichts verpassen.
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