Ich möchte mich hier noch einmal kurz einbringen, weil ich denke, dass die (grob gesehen zwei) Fraktionen hier ein wenig aneinander vorbeireden.
Die eine Fraktion sagt: Der deutsche Rechtsstaat ist gut, weil er auch Fitzek wie einen ganz normalen Straftäter behandelt, auch wenn das bedeutet, dass er nach meinem persönlichen Empfinden insgesamt zu milde bestraft wurde.
Die andere Fraktion sagt: Die verantwortlichen Teile der Justiz sind zu kritisieren, weil sie durch ihre Fehler zugelassen haben, dass Fitzek insgesamt zu milde bestraft wurde.
Ich bin der Ansicht: Beide Seiten haben Recht, weil sich die beiden Aussagen ja auch logisch gesehen nicht widersprechen.
Daher gebe ich Wittenberger auch völlig Recht, wenn er schreibt, dass man "den Rechtsstaat auch kritisieren" dürfe. Selbstverständlich darf man die Funktionsweise des Rechtsstaates kritisieren, besonders wenn in der Justiz Fehler gemacht werden und Recht eben nicht so effektiv oder gleichförmig angewendet wird, wie es sollte. Das "darf" man als mündiger Bürger nicht nur kritisieren, das sollte man sogar. Ebenso gebe ich allen anderen Userinnen Recht, die hier Schwächen der deutschen Justiz erblickt haben: Das habe ich auch.
Mein Ansatz war bloß, eben mehr auf die positive Seite der ganzen Sache herauszustreichen: Zumindest ist die BRD ein Rechtsstaat und das (berechtigte - und wohl auch notwendige) Jammern immer noch ein "Jammern auf hohem Niveau".
Im Übrigen möchte ich nur sagen, dass die Strafhaft m.E. sehr wohl deutliche Auswirkungen auf Fitzek gehabt hat: Nicht nur hat er keine frohlockenden und triumphierenden Aussagen über seinen "Sieg über die BRD" veröffentlicht, es gab sogar ein offizielles Statement vom KRD, dass er "keine Verantwortung mehr übernehmen" wolle und sich "keiner Strafgefahr" mehr aussetzen wolle.
Das ist für ein "Staatsoberhaupt", das früher große Töne über die "Abwicklung der BRD" durch ihn und das KRD gespuckt hat, eine ziemliche Läuterung. Klar, vermutlich wegen Bewährung und Angst vor erneuter Haft: Aber genau das ist ja der (spezialpräventive) Zweck der Strafhaft. Und den sehe ich hier (zumindest temporär) erfüllt.
Über eventuelle negative Wirkungen in Bezug auf die Generalprävention durch die insgesamt doch recht kurze Haftdauer, mag man trefflich streiten können, ich verweise allerdings auf die bekannten einschlägigen Studien, die besagen, dass längere Haftstrafen empirisch gesehen keine sinkende Kriminalität zur Folge haben. Ob das in diesem speziellen Milieu auch gilt, müsste wohl wissenschaftlich erforscht werden.