Autor Thema: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel  (Gelesen 77278 mal)

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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #690 am: 20. November 2018, 17:23:56 »
Beinstampf hat Alice Weidel schon gepachtet...

War das nicht die Beatrix?
 

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #691 am: 20. November 2018, 17:27:49 »
vielleicht schreibt der König ja nun endlich sein lange ersehntes Werk. Zur Auswahl stehen als Titel:

Mein Krampf
Mein Mampf
Mein Dampf
Kein Hanf
Beinstampf
Beinstampf hat Alice Weidel schon gepachtet und Mein Mampf wird das erste Kochbuch von Majo Heinz K.
wenn der schreibt wie er spricht, wird das verdammt schwere Kost.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #692 am: 20. November 2018, 17:39:45 »
Ohne die Feierlichkeiten unterbrechen zu wollen, aber noch sind die Pudel nicht ausgezogen. Gut, da Fitzek zu Sitzek mutiert ist, ist das größte Hindernis für eine Räumung aus dem Weg geräumt.

Die Freiherren sind zu keinem anhaltenden Widerstand fähig.

Trotzdem warte ich mit dem Feiern, bis die Pudel Rheinsdorf geräumt haben ( oder eher geräumt wurden).

Die Staatsflotte hat vermutlich in weiser Voraussicht die Schlösser ihrer Wohnung ausgetauscht und die Klingel abmontiert.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #693 am: 20. November 2018, 17:42:48 »
vielleicht schreibt der König ja nun endlich sein lange ersehntes Werk. Zur Auswahl stehen als Titel:

Mein Krampf
Mein Mampf
Mein Dampf
Kein Hanf
Beinstampf
Beinstampf hat Alice Weidel schon gepachtet und Mein Mampf wird das erste Kochbuch von Majo Heinz K.

Off-Topic:
Weinkrampf wird dann die Biographie von Henryk Stöckl. :crybaby2:
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #694 am: 20. November 2018, 18:17:20 »
Zitat
Der Fitzek-Vertraute Martin Schulz sieht die ganze Angelegenheit relativ gelassen. „Das ist ja die erste Instanz. Außerdem hat sich der Grund für die Veräußerung ja erledigt“, erklärt er am Dienstag gegenüber der MZ.
Was meint Unfreiherr Martin da?
Die Frage ist nicht, ob der Grund der Veräußerung sich "erledigt" haben mag, sondern ob der Verkauf rechtsgültig ist. Wenn ich etwas verkaufe und später merke, dass ich es nicht hätte verkaufen müssen oder wollen, kann ich das Verkaufte nicht zurück fordern. Also fragt sich nur, ob der Kauf tatsächlich zustande kam oder nicht. Verkauft ist und bleibt verkauft.

Nebenbei bemerkt: Wer hätte gedacht, dass der November nochmals so viel Spannendes aus dem bzw. über das KRD bringen würde?  ;D
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Offline Anti Reisdepp

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #695 am: 20. November 2018, 18:58:15 »
@Pantotheus
Ich denke, die Pudel interpretieren ihren/ Fitzeks "Erfolg" vorm BGH in der Untreue- und Bankgeschäftssache als Freispruch. Die Pudel denken tatsächlich, die Bankgeschäfte sind jetzt rückwirkend alle legal gewesen und das Vorgehen der Bafin war illegal. Damit wären ihrer Meinung nach dann auch alle Handlungen der Bafin daraus illegal (gewesen), also die Abwicklung der Geschäfte. Somit müsste alles rückgängig gemacht werden. Das meint Martin mit "Grund der Veräußerung", die illegalen Bankgeschäfte, die nun durch das BGH-Urteil legal sein sollen. :facepalm:
Die wissen einfach nicht/wollen es nicht wahrhaben, dass die Bescheide rechtsgültig geworden sind und das Kind in der Sache in den Brunnen gefallen ist. Man hätte vielleicht nicht immer alle Briefe als "Entwurf" der Bafin werten sollen...
« Letzte Änderung: 20. November 2018, 19:08:17 von Anti Reisdepp »
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #696 am: 20. November 2018, 19:22:43 »
Hmja, den Unterschied zwischen Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Strafjustiz und Privatrecht kennen die KRDler offenbar nicht.
Die BaFin ist eine Verwaltungsbehörde. Sie handelt nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, soweit nicht die Spezialgesetze für ihre Aufgabengebiete (Kreditwesengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz usw.) gelten. Da ist nun mal die Regel, dass ein von einer Verwaltungsbehörde erlassener Bescheid in Rechtskraft erwächst, wenn er nicht binnen Frist angefochten wird. Da hatte sich Fatzke mit seinen "Ich wohne hier nicht"- bzw. "falscher Name"-Spielchen selbst ein Ei gelegt.
Wenn der verwaltungsinterne Weg ausgeschöpft ist, kann ggf. ein Verwaltungsgericht angerufen werden. Auch dieser Rechtsweg ist ausgeschöpft bzw. wurde von Fatzke und seinen "Amtmännern" selbst verpatzt.
Somit sind die Bescheide der BaFin rechts- und bestandskräftig und inzwischen auch unanfechtbar.
Die Strafjustiz ist von der Verwaltungsgerichtsbarkeit unabhängig. D. h. sie kann ggf. zu anderen Ergebnissen kommen als die Verwaltung oder die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Zudem gibt es einen feinen Unterschied zwischen "unerlaubt" und "verboten" auf der einen Seite und "strafbar" auf der anderen Seite. Nicht alles, was nicht erlaubt oder verboten ist, ist auch schon strafbar. Neben der Strafe kennt das Recht auch andere Möglichkeiten, ein unerwünschtes Handeln zu ahnden. Dazu gehört z. B. die Nichtigkeit einer Handlung, die finanzielle Haftung u. a. m.
Das bedeutet in diesem Fall, dass ein Freispruch im Strafverfahren keinerlei Änderung im verwaltungsrechtlichen Bereich bewirkt (davon abgesehen, dass ein Freispruch gar nicht erfolgt ist, sondern nur das Urteil zur Neubeurteilung zurückgewiesen wurde). Auch die Zwangsgelder, die von der BaFin verhängt wurden, bleiben bestehen. Es handelt sich dabei nicht um Strafen, sondern um verwaltungsrechtliche Mittel der Rechtsdurchsetzung. Daher hat ein Strafverfahren darauf keine Auswirkung.

Nun spielt aber noch das Privatrecht hinein: Der Verkauf des Grundstücks erfolgte "freihändig". Abwickler und Erwerber handelten frei, ohne Zwang und in gutem Glauben. Nun stellt sich die Frage, was geschieht, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass der Abwickler zum Verkauf gar nicht berechtigt gewesen wäre. Sowohl der Abwickler als auch der Erwerber durften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in gutem Glauben davon ausgehen, dass der Abwickler zum Verkauf berechtigt war.
Somit stellt sich die Frage, wie der gutgläubige Erwerber zu schützen sei. Das KRD stellt sich offenbar vor, der Kauf sei nichtig oder der Erwerber müsse das Grundstück hergeben, ggf. gegen Erstattung des bezahlten Kaufpreises. Doch das könnte ggf. auch anders beurteilt werden, falls der unwahrscheinliche Fall einträte, dass tatsächlich ein Gericht die Berechtigung des Abwicklers zum Verkauf verneinen sollte.
Da mir Einzelheiten des Kaufvertrags nicht bekannt sind, kann ich hier nur sehr allgemein und vage sagen, dass sich eben diese Frage, welche Ansprüche der gutgläubige Erwerber in einem solchen Fall hätte, stellen würde.

Kurz gesagt: So, wie der Unfreiherr Martin sich das vorstellt, ist es mit Sicherheit nicht.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #697 am: 20. November 2018, 19:41:17 »
So, wie der Unfreiherr Martin sich das vorstellt, ist es mit Sicherheit nicht.

Nein, denn die Sache ist noch viel komplizierter als von Dir geschildert. Der von Dir erwähnte gutgläubige Erwerb setzt den guten Glauben an die Eigentümerschaft voraus. Bei Immobilien gilt hier der Grundsatz des Glaubens an das öffentliche Register. Wenn ich also von dem erwerbe, der im Grundbuch eingetragen ist, dann kann ich den als Eigentümer und somit verfügungsberechtigt ansehen, selbst wenn der Grundbucheintrag falsch sein sollte. Zu unterscheiden ist aber zwischen der Gültigkeit des Kaufvertrags und der Bestandskraft der Eigentumsübertragung, bei Immobilien bestehend aus Einigung und Auflassung. Die Eigentumsübertragung bleibt auch dann wirksam, wenn der Kaufvertrag aus irgend einem Grund untergehen sollte. Erwerb ist das sachenrechtliche Geschäft und der Kauf das schuldrechtliche Geschäft. Das nennt sich Abstraktionsprinzip.

Einen guten Glauben an die EIgentümerstellung gibt es somit, aber einen guten Glauben an die Verfügungsberechtigung gibt es nur in den Fällen des § 366 HGB, der hier nicht einschlägig ist.

Da gibt es so viele Varianten, dass wir das unmöglich aufklären können, ohne nähere Einblicke zu haben.

 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #698 am: 20. November 2018, 20:12:35 »
Ihr macht das doch viel zu kompliziert, das verstehen die doch nie!

Verwaltungsrecht, Strafrecht, Privatrecht! Das braucht man doch alles nicht weil Oberst Fuselbart in einer Nacht was "besseres" aus dem Knast channeln kann!
Grundsatz von Treu und Glauben! Das kann für ein Pudelhirn nur Treue zu Herrchen Kenich bedeuten und der sagt auch, was man zu glauben hat. Mehr muss ein Pudel dazu nicht wissen! Fall erledigt!

In der Pudelwelt ist jeder, der etwas macht, was sie nicht wollen im Unrecht und ein Verbrecher und kann daher "bestraft" werden.

Die Gerichte sind Verbrecher, weil sie Oberst Fuselbart verurteilen, obwohl er doch nur Angebote macht, eigentlich gar nicht Peter sondern ein "Staat" ist und außerdem ja nur eine
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ausschließlich für ihn
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bessere Welt erschaffen will. Daraus kann nur "Nürnberg 2.0" folgen!
Die Bafin ist ein Verbrecher, weil sie die planmässige Ausbeutung der Opfer pardon "Anhänger" unter dem Deckmantel einer "Bank" nicht zulassen wollte.  Daraus kann nur "Nürnberg 2.0" folgen!
Der Abwickler ist ein Verbrecher, weil er verkauft hat, was sie meinten, gekauft zu haben, und was sie meinten dass es ihnen auch ohne vollständige Bezahlung gehören muss weil es ja ihr "Königreich ist.  Daraus kann nur "Nürnberg 2.0" folgen!
Und natürlich ist auch der Käufer ein Verbrecher, denn er hat ja einfach gekauft, was "ihnen gehört" und nutzt es nun einfach. Daraus kann nur "Nürnberg 2.0" folgen!

Und nach dem "Endsieg" aka "jetzt werden wir noch krasser" wird die Bestrafung schon kommen!  ;)

Das ist eine Welt, in der der Pudel noch von einem herausgehobenen weichen und warmen Plätzchen auf einem Kissen zu Füssen seines "Herrchens" äääh Kenichs träumen kann auch wenn er ab und zu noch "Stöckchen holen" muss. Diese Welt MUSS also "RICHTIG" sein.

In der "Welt", die Ihr beschreibt muss der Pudel sich "unter einer Brücke" in den Schlaf weinen! Diese Welt kann also nur "FALSCH" sein.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #699 am: 20. November 2018, 20:32:43 »
@Evil Dude Dass die KRDler das nicht verstehen und dass es ihr geistiges Fassungsvermögen übersteigt, mag ich gerne zugestehen. Allerdings hat @Anti Reisdepp einen guten Hinweis auf die krude Denkweise des KRD gegeben: Der vermeintliche "Sieg" vor dem BGH wird so gedeutet, als ob dieser alle anderen, zu Ungunsten von Peterleang bzw. des KRD ausgefallenen Urteile aufhebe.
Ich gehe aber davon aus, dass hier schon auch Leute mitlesen, die sich dafür interessieren, wie die Dinge wirklich liegen. Daher halte ich es nicht für falsch, auch mal ein paar Punkte klarzustellen. Unser Publikum sind ja nicht die RD, sondern all jene, die mit RD zu tun haben und ggf. Informationen suchen oder die aus anderen Gründen am Thema interessiert sind.
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #700 am: 20. November 2018, 20:40:03 »
War das nicht die Beatrix?

Na! Bitte nicht zu plebejisch, die Dame ist doch von edlem Geblüt. Einigen wir uns auf: Beatrix von Strolch
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #701 am: 20. November 2018, 20:42:30 »
War das nicht die Beatrix?

Na! Bitte nicht zu plebejisch, die Dame ist doch von edlem Geblüt. Einigen wir uns auf: Beatrix von Strolch
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #702 am: 20. November 2018, 20:43:51 »
Unser Publikum sind ja nicht die RD
Zustimmung.

Aber für den Fall, dass trotzdem ein paar Pudel oder sonstige Deppen mitlesen:

Abwickler und Erwerber handelten frei, ohne Zwang und in gutem Glauben.

Der @Pantotheus meint damit: Abwickler und Erwerber handelten in Wahrheit, Licht und Liebe. Und deshalb habt Ihr dagegen ganz einfach keine Chance.

Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #703 am: 20. November 2018, 21:10:31 »
Der vermeintliche "Sieg" vor dem BGH wird so gedeutet, als ob dieser alle anderen, zu Ungunsten von Peterleang bzw. des KRD ausgefallenen Urteile aufhebe.

Das ist ja immer so. Wenn es, was ich zwar noch hoffe, aber leider nicht mehr so recht glaube, auch in der Revision wieder zu einer Verurteilung kommen sollte, dann wird eben eine eingebildete "Verletzung der Grundrechte" herbeiphantasiert und vermutlich über mehr als 100 Seiten darüber geschwurbelt, da der Kenich ja nun seine Zeit nicht mehr mit Ohrenlangziehen verplempern muss.

Mit meinem Beitrag wollte ich keinesfalls Deine, wie üblich überaus eloquente  ;) , Darstellung der Fakten bemängeln sonden nur auf die imho vorhandene Diskrepanz zwischen des Pudels Kern äääh Wahn und der "harten" Realität hinweisen.

Die "Verletzung der Grundrechte" bei "Le Fitz" und seiner Pudelschar besteht ja nicht darin, dass es kein rechtliches Gehör gab, denn eigentlich könnte die Justiz bereits für ihn alleine eine Drehtüre einbauen lassen, sonder darin, dass das Gericht es "wagte", den Horstsohn der Erika für seine Wahnideen zu verurteilen, dass also das "rechtliche Gehör" einfach nur zum "falschen Ergebnis" führte!  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 11/2018 - die Extraausgabe mit Systemwechsel
« Antwort #704 am: 20. November 2018, 21:46:35 »
Der Lauf der Ereignisse kann nur zum Erfolg der Pudel führen.
Ok, Stadt der Reformation fällt flach. Aber; Die Stadt der Regierung rückt näher! Die Berliner Verkehrsbetriebe öffnen ihre U-Bahnpforten wohl wieder für Obdachlose. Vielleicht haben sie dort sogar Wifi. Die optimale Basis um die Regierungsgeschäfte an sich zu reißen. Alles geplant. Es geschieht großes im Hintergrund. Natürlich absolut transparent.  :salut:
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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