Autor Thema: Haftbefehle und Haftantritt  (Gelesen 5827 mal)

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #15 am: 27. November 2020, 15:52:09 »
Aus der Schilderung ergibt sich, dass es zwei Angriffe gegeben hat. Einen wegen nicht Wegfahrens und dann noch einmal einen wegen Fotos machen. Von daher kann das schon passen, wenn das Bild ohne Pflaster nach dem ersten Angriff aufgenommen wurde.

Aber dem Heiopei sollte man trotzdem nicht über den Weg trauen.
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Offline Chemtrail-Fan

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #16 am: 27. November 2020, 16:31:37 »
Aber dem Heiopei sollte man trotzdem nicht über den Weg trauen.

Zumindest fand ich die Formulierung der "gegenseitigen Körperverletzung" im Artikel interessant. Entweder hat sich Hannig massiv gewehrt oder da war noch mehr im Spiel, wovon er uns nichts berichten möchte.
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Tuska

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #17 am: 27. November 2020, 17:00:15 »
Off-Topic:
Unnützes Wissen: Im Strafrecht heißt es nicht nur oft "er hat aber angefangen", sondern mitunter auch "er hat aber vergessen, rechtzeitig zu petzen". ;D

Zitat
§ 77c StGB – Wechselseitig begangene Taten

Hat bei wechselseitig begangenen Taten, die miteinander zusammenhängen und nur auf Antrag verfolgbar sind, ein Berechtigter die Strafverfolgung des anderen beantragt, so erlischt das Antragsrecht des anderen, wenn er es nicht bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug ausübt. Er kann den Antrag auch dann noch stellen, wenn für ihn die Antragsfrist schon verstrichen ist.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline califix

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #18 am: 27. November 2020, 17:30:35 »
Da scheinen sich zwei Brüder im Geiste begegnet zu sein, die nur nicht bemerkt hatten, wie sehr das Gegenüber die gleiche Weltanschauung hat. Nachdem sie sich jeweils gegenseitig ihre moralischen (Un-)Werte vermittelt haben, soll es jetzt der Staatsanwalt richten?
 
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Offline Mr. Devious

Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #19 am: 27. November 2020, 17:38:43 »
Um zum Beginn dieses Fadens zurückzukommen: Der von Hannig vertretene Justizbeamte, der den Chemnitzer Haftbefehl geleakt hatte, wird jetzt von Hannig beschäftigt (ob´s da eine Nebentätigkeitsgenehmigung gibt?) und hat am Tatort des Lübckemords herumgeschnüffelt.

Spoiler
Prozess im Mordfall Walter Lübcke
»Der Ernst sagt, er war nicht alleine am Tatort«

Für den mutmaßlichen Mörder Walter Lübckes wird es eng: Seine Version, nicht allein am Tatort gewesen zu sein, hat das Gericht bislang nicht überzeugt. Sein Verteidiger setzte nun auf die Befragung eines Privatermittlers.

Walter Lübcke hatte keine Angst. Am späten Abend des 1. Juni 2019 saß er auf der Terrasse seines Hauses im hessischen Wolfhagen-Istha, ungeschützt, aus der Ferne sichtbar. Er saß auf seinem Lieblingsplatz, in einem Gartenstuhl, eine Zigarette in der einen, sein Smartphone in der anderen Hand auf der Suche nach einem Ziel für einen Kurztrip mit seiner Frau. Bis sich Stephan Ernst über die angrenzende Pferdekoppel heranpirschte und dem Kasseler Regierungspräsidenten in den Kopf schoss.



Nach 33 Verhandlungstagen im Prozess gegen Stephan Ernst sind das die Fakten, die sich bestätigt haben. Ungeklärt ist noch immer: War Markus H. mit am Tatort, wie Ernst behauptet? Was genau spielte sich auf der Terrasse ab: Gab es ein Gespräch zwischen den Männern? Wehrte sich Walter Lübcke? Erhob er sich aus dem Sessel?

Die Familie des Politikers hofft, durch Antworten auf diese Fragen zurück ins Leben zu finden, auch wenn es ohne den Ehemann, ohne den Vater, ohne den Großvater ein anderes sein wird.

Die Wahrheit, sagen die Angehörigen, sei für sie lebenswichtig.

Die Wahrheit, sagt Stephan Ernst, sei, dass er an jenem Abend nicht allein war; dass Markus H. an der Tat beteiligt war; dass es einen kurzen Wortwechsel gab und Walter Lübcke vor seinem Tod zu H. blickte, während Ernst mit dem Rossi-Revolver Kaliber .38 auf ihn zielte und abdrückte. Doch für diese Version gibt es keine Indizien.



Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan hat deshalb beantragt, Daniel Zabel als Zeugen zu laden. Er soll die Version des Mittäters bestätigen. Zabel arbeitet für Frank Hannig, Ernsts ehemaligen Anwalt: Zabel kennt die Ermittlungsakte, und er kennt die Aussagen, die Ernst Hannig gegenüber machte. In Hannigs Auftrag spionierte und schnüffelte Zabel am Tatort herum, rekonstruierte Ernsts Angaben zum Tatablauf und verglich sie mit der Spurenlage.
Wer brachte Markus H. ins Gespräch?

Ein drahtiger Mann, 41 Jahre alt, mit dunklen Haaren, im dunklen Anzug und hellblauer Krawatte betritt den Gerichtssaal. Noch ist Zabel Justizbeamter, allerdings suspendiert, weil er nach dem Tod des Daniel Hillig in Chemnitz den Haftbefehl eines vorläufig festgenommenen Irakers verbreitete. Bei der Kommunalwahl im Frühjahr ließ er sich in Dresden für die AfD aufstellen, inzwischen ist er Mitglied im sächsischen Landesvorstand.



Ernst hat Hannig in bestimmten Punkten von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Dies gilt nun auch für Zabel, Fragen zum Tathergang auf der Terrasse darf er beantworten. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel nennt ihn einen »Gehilfen von Herrn Hannig« und fragt: Was hat Ernst seinem ehemaligen Anwalt erzählt? Wer brachte Markus H. ins Gespräch? Von wem stammt die Geschichte, dass H. sogar geschossen habe?

Zabel behält die Ruhe. Er habe Hannig zur Justizvollzugsanstalt chauffiert und im Wagen gewartet, während dieser mit dem inhaftierten Ernst gesprochen habe. Nach dem dritten oder vierten Besuch dort sei Hannig ins Auto gestiegen: »Das glaubste nicht: Der Ernst sagt, er war nicht alleine am Tatort!« Das sei im August gewesen.



Rechtsanwalt Hannig habe ein »persönliches Tagebuch« geführt: Nach den Gesprächen mit Ernst im Gefängnis habe er auf der Autofahrt seine Eindrücke dokumentiert, aufgezeichnet und mit Zabel erörtert. Dabei sei es auch darum gegangen, dass sich Ernst »in Widersprüche verstrickt« habe.

Ernst habe ein Interesse daran gehabt, dass H.s Tatbeteiligung öffentlich bekannt werde; deshalb habe Hannig Anfang Januar eine Pressekonferenz organisiert. Dort hatte der Anwalt damals erklärt, Ernst habe gestanden, gemeinsam mit Markus H. auf der Terrasse des Regierungspräsidenten gewesen zu sein. Man habe dem CDU-Politiker eine »Abreibung« verpassen wollen. Versehentlich habe Markus H. Walter Lübcke erschossen. »Da gingen bei mir die Alarmglocken an«, räumt Zabel ein.

Im Gericht hat Ernst ausgesagt, Hannig habe sich diese Variante ausgedacht. Zabel widerspricht. Die Version stamme von Ernst, so habe es Hannig ihm geschildert und ihn beauftragt zu überprüfen, ob seine Angaben stimmen könnten. »Wir hatten den Eindruck, dass Ernst mit uns spielt.« Der Name Markus H. sei immer mehr in den Fokus gerückt, sagt Zabel. »So habe ich dann auch ermittelt.«

Nachdem Zabel den Saal verlassen hat, gibt Björn Clemens, der Markus H. verteidigt, eine Erklärung ab. Zabels Aussagen hätten widerlegt, was Kaplan mit dessen Befragung habe beweisen wollen: nämlich dass Ernst Hannig bereits zu Beginn des Mandats Markus H. als Mittäter genannt hatte. Zudem habe sich mit Zabels Aussage einmal mehr bestätigt, dass Ernst sein Aussageverhalten anpasse.

Kaplan kommentierte die Erklärung im Gericht nicht. Dem SPIEGEL sagt er: »Herrn Ernst geht es im Prozess zur Tötung von Dr. Lübcke darum, für Aufklärung zu sorgen. Mit der partiellen Entbindung von der Schweigepflicht von Rechtsanwalt Hannig und dessen Gehilfen Zabel hat mein Mandant die Familie Lübcke, den Senat, aber auch die Bundesanwaltschaft in die Lage versetzt, die Tötung des Dr. Lübcke weiter aufzuklären.« Dadurch habe Ernst sein Versprechen eingelöst, dazu beizutragen, dass die Fragen der Familie Lübcke »umfassend beantwortet werden. Er wird diesen Weg konsequent weitergehen.«

Am nächsten Donnerstag wolle sein Mandant die vielen Fragen, die Walter Lübckes Frau bei ihrer Befragung im Gericht an ihn gestellt habe, »abarbeiten«. Auch wolle sich Ernst zu seinen Plänen, aus der rechten Szene auszusteigen, äußern.
»Schwerer Rückschlag für die Familie«

Der 5. Strafsenat lehnt an diesem Tag die Anträge der Nebenklage, wie beispielsweise die Beschlagnahme der Dokumente aus dem Besitz des ehemaligen Verteidigers – trotz Rückendeckung der Vertreter der Bundesanwaltschaft und Ernsts Verteidgung – ab. »Vollkommen überraschend, überhaupt nicht nachvollziehbar und für die Familie ein ganz schwerer Rückschlag«, kommentiert Dirk Metz, Sprecher der Familie, die Entscheidung des Gerichts im Gespräch mit dem SPIEGEL.

Kein Thema an diesem Verhandlungstag ist der Überfall auf Frank Hannig am Abend zuvor.

Der Dresdner Rechtsanwalt war nach Informationen des SPIEGEL mit seinem Wagen unterwegs. Als das Fahrzeug Kühlmittel verlor, hielt Hannig an einer Tankstelle in Döbeln in Mittelsachsen. Ein Unbekannter schlug Hannig dort krankenhausreif. Die Polizei schließt einen gezielten Angriff nicht aus, das Auto wurde sichergestellt und auf Manipulationen untersucht. Eigentlich hatte Zabel damit nach Frankfurt zum Gericht fahren wollen.
[close]

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/walter-luebcke-prozess-privatermittler-sagt-als-zeuge-aus-a-718a6bb9-4443-4e12-84f2-75ed18e7c7a8
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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #20 am: 27. November 2020, 17:57:10 »
Von den Rechtsextremisten ist Hannig nur einen Steinwurf entfernt. Wenn Hannig den Mörder nicht nur dazu gebracht hat, vor Gericht zu "singen", sondern darüber hinaus noch den Mitangeklagten (möglicherweise zu Unrecht) zu bezichtigen, kommt das in der Szene vielleicht nicht so gut an.


(Ich weiß, das es klischeehaft klingt, aber bei den Abgründen, die sich bei Hannig auftun, würde es mich nicht mehr wundern).
« Letzte Änderung: 27. November 2020, 17:59:28 von Fragender »
 
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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #21 am: 27. November 2020, 17:59:24 »
Zumindest fand ich die Formulierung der "gegenseitigen Körperverletzung" im Artikel interessant.

Hannig vor Gericht: "Die Schlägerei hat damit begonnen, dass der Täter anfing sich zu wehren."
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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #22 am: 28. November 2020, 01:47:17 »
Hannig vor Gericht: "Die Schlägerei hat damit begonnen, dass der Täter anfing sich zu wehren."
Es gibt Situationen, in denen das eine vollständig valide und (auch aus Sicht des Äußernden) zielführende Sachverhaltsbeschreibung ist... Ja, ich bin ja schon ruhig.

Off-Topic:
@Tuska Ich lese in § 77c StGB ja vorwiegend eine Verlängerung der Strafantragsfrist. Also, jedenfalls faktisch, heutzutage. Spannend bei Verkürzung fände ich jetzt, ob es da eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis vom Verfahren... ich bin ja schon ruhig.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Herr Dr. Maiklokjes

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #23 am: 29. November 2020, 02:48:07 »
Also ich verstehe das nicht. Der Kerl hat doch recht, ich kann es gut nachvollziehen. Meine Gedanken sind mit ihm.

Mein Range Rover verliert auch ständig Kühlwasser. Permanent, und mit einer ekelhaften Penetranz.
Kennt man doch bei so teuren Autos.
Und ich muss ständig immer mal wieder von der Autobahn abfahren um mir, beziehungsweise meinem Auto ‚ne Flasche Sprudel zu kaufen um dann den Kühler aufzufüllen. Es ist ein ewiges Leiden.

Jedenfalls, jedes Mal, ich wiederhole, jedes Mal, sowie ich da parke, reisst mir doch so ein Dahergelaufener die Fahrertür auf, brüllt mich voll "ich mach dich patt" und haut mir eine auf die Nuss. Ich weiss nicht wieso, will ich doch nur etwas Wasser für mein liebes Auto.
Und jedes Mal, ich wiederhole, jedes Mal, also eigentlich immer schleppe ich mich dann bis zur Tankstelle rein um eine Wasserflasche für mich, achne, die für mein Auto, zu kaufen...
Und der Angreifer lässt ja einfach nicht locker. Er schlägt auf mich ein bis ich die Wortmarke hole, und selbst dann entfernt der Typ sich nicht.

Er gönnt mir die Wasserflache für mein Kühler einfach nicht.
Und das passiert mir jedes mal. Wirklich jedes mal.

Es muss am Auto liegen.


 
« Letzte Änderung: 29. November 2020, 02:52:25 von Herr Dr. Maiklokjes »
 
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Offline Brüllaffe

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #24 am: 29. November 2020, 13:46:08 »
Ja der Hannig ist schon zu bemitleiden. Da ist man schon ein aufmerksamsgeiler Szeneanwalt für rechte Einzeilfälle und da trifft man zufällig, an einer einsamen Tankstelle, den einen Wutbürger der grade so geladen ist, dass er sich am Gesicht des Anwalts ausleben muss. Es gibt halt Typen, da schlägt der Blitz regelmäßig einmal pro Woche an der selben Stelle ein.   :o
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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #25 am: 29. November 2020, 18:15:38 »
Da isses, das Video und die Bilder, natürlich mit dem entsprechenden Mimimi des "todesmutigen Herrenmenschen"



Zitat
HANNIG. the view
Am 25.11.2020 wurde ich ohne Vorwarnung angegriffen! Der Täter konnte gefasst werden und ich kuriere meine Verletzungen aus. Was bleibt sind viele Fragen: woher kommt solche Aggressivität? Wie verhalte ich mich richtig? Und was muss ich als Opfer von Straftaten beachten?

Im Video seht ihr einen Teil des Vorfalls, meine Gedanken dazu und im Gespräch mit meiner Frau geben wir euch Tipps und Wissen an die Hand, falls euch so etwas mal passieren sollte. Passt auf euch auf!

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Offline Noldor

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #26 am: 29. November 2020, 18:51:21 »
Zitat
und ich kuriere meine Verletzungen aus.

Die Verletzungen sehen auch arg schlimm aus. Wie wenn er sich beim Kochen die Suppenkelle auf die Schnauze gehauen hätte. :)
 
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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #27 am: 29. November 2020, 19:38:01 »
Wenn Hannig so verteidigt wie unstrukturiert seine Version des Vorfalls darlegt, dann wäre er für mich dritte Wahl als Verteidiger. Ich habe noch immer nicht genau verstanden, was eigentlich in welcher Reihenfolge mit welchem Bildmaterial belegt vorgefallen ist.
Habe aber auch nach ca. sechs Minuten nur noch durchgezappt.
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Offline hair mess

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #28 am: 29. November 2020, 21:57:04 »
Er ist ein Teil des Hasses, den er beklagt, indem er jene Träger des Hasses verteidigt, sobald sie angeklagt werden.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline dieda

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Re: Haftbefehle und Haftantritt
« Antwort #29 am: 30. November 2020, 07:34:46 »
Höre ich das ganz am Anfang eigentlich richtig? Zuerst brüllt doch einer, der sich in der Nähe der Kamera befindet und offensichtlich nur Hannig selbst sein kann wörtlich:
Zitat
"Du Ar**loch!"
Und dann erst geht "es" los.  :scratch:

War es also vielleicht Hannig selbst, der die grüne Jacke, die am Anfang ja noch ca. 10m entfernt steht und scheinbar allein mit seinem Tankstutzen aber nicht mit Hannig beschäftigt ist, derartig mit "Du Ar**loch!" beleidigt und provoziert, dass sie in Rage gerät, angehechtet kommt und worauf man dann ein gewisses "Plopp" hört?

Was soll also der ganze Film über Internethass hier eigentlich, verbunden mit der scheinheiligen Belehrung des Hannig, dass "Menschen unterschiedlicher Meinung" doch bitteschön immer zuerst "miteinander reden müssten", weil sonst angeblich die ganze Gesellschaft auseinanderfällt und so?

Meint er vielleicht so friedlich und so vorbildlich wie genau diese "Du Ar**loch!" ganz am Anfang? :facepalm: War das nur diese so genannte "freie Meinungsäußerung" nach Hannig und wer ist hier eigentlich wirklich das Opfer und wer der Täter?

Wie passt das dazu, dass nun der lädierte Herr "Jurist und Strafverteidiger Frank Hannig" mit seine Frau  :facepalm: (also die Dame mit den strafrechtlich bedenklichen FB- Posts auf dem Kanzleiaccount) im stillen (Dach-)Kämmerlein hocken und vor der Kamera lang und breit dem verdutzen Volk irgendwas vom Pferd von "notwendiger gesitteter Kommunikation" zwischen Menschen "unterschiedlicher Meinung" und von "gesellschaftlichen Werten" erzählen wollen? :facepalm:

Versucht sich Hannig da lediglich mit schlechtem Framing oder sind das schon versteckte Handlungsanleitungen für seine treuen Fans und alle sonstigen "Freunde der etwas robusteren Kommunikation bei Meinungsverschiedenheiten"?  :facepalm:
Ich frage ja nur.

Ähäm, kann das mal bitte einer sichern, damit Hannig nicht noch den wirklich hochinteressanten Anfang wegschnippelt?
« Letzte Änderung: 30. November 2020, 07:39:39 von dieda »
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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