@Anmaron Nun, Schweizer Ausweise und Pässe werden aber auch ein wenig anders ausgestellt als deutsche. Fast jeder erwachsene Schweizer hat nämlich einen Heimatschein. Dieser Heimatschein wird vom Heimatort, dessen Bürgerrecht der Betreffende besitzt, bzw. vom örtlich zuständigen Zivilstandsamt (entspricht ugf. dem deutschen Standesamt) ausgestellt und weist das Bürgerrecht des Heimatorts aus. Wer Bürger einer Schweizer Gemeinde ist, ist zugleich auch Bürger des Kantons, dem die Gemeinde angehört, und der Schweiz. (Ähnlich dem Zustand in Deutschland vor 1934.)
Dieser Heimatschein ist nun nicht für die Katz, sondern muss bei der Anmeldung in einer Gemeinde vorgelegt werden. Da es diesen Schein pro Person immer nur ein Mal gibt, wird so sichergestellt, dass jemand immer nur einen einzigen rechtlichen Wohnsitz hat. Zugleich verfügt die Gemeinde aber auch über den Nachweis, dass es sich um einen Schweizer handelt. Der Heimatschein verbleibt während der Dauer des Wohnsitzes bei der Gemeinde, diese gibt dem Betreffenden eine Quittung heraus, die als Wohnsitznachweis verwendet werden kann.
Wer einen Ausweis oder Reisepass beantragt, tut dies bei der Wohnsitzgemeinde. Diese hat dann auch die Garantie, dass es sich um einen Schweizer handelt, denn sie hat ja seinen Heimatschein in Verwahrung.
Das System ist also deutlich anders als das deutsche. Eine deutsche Gemeinde verfügt eben nur über die Angaben des Melderegisters, die bei der Anmeldung mittels Ausweis der anmeldenden Person erhoben werden. Beantragt jemand bei der Gemeinde einen neuen Ausweis oder Reisepass, schreibt diese einfach die bekannten Angaben fort.