Autor Thema: Der "gelbe Schein" - wozu?  (Gelesen 7274 mal)

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Müll Mann

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #15 am: 27. Juli 2018, 22:06:14 »
Die Probleme gibt es aber auch bei der Erstellung eines gelben Scheins. Woher soll die ausstellende Behörde wissen, ob nicht in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen wurde?

Das wir über den Antrag gelöst. Da müssen ja zahlreiche Fragen beantwortet und Unterlagen beigebracht werden. Eine der Fragen betrifft die Annahme anderer Staatsbürgerschaften. Hier kann der Antragsteller falsche Angaben machen. Dies führt aber dazu, dass der Verwaltungsakt (also das Ausstellen des gelben Zettels) jederzeit widerrufen werden kann. Auch greift die 12 Jahres Regel nicht, da ja falsche Angaben gemacht wurden.
Im Extremfall kann das auch dazu führen, dass der Verwaltungsakt, für den der gelbe Zettel vorgelegt werden musste, nichtig ist. Je nach Art des Verwaltungsaktes kann das weite Kreise ziehen. Wenn sich zum Beispiel bei einem Richter später rausstellt, dass der nicht Deutscher ist, dann kann das Folgen für die Rechtskraft seiner Urteile haben, bei einem Abgeordneten kann das sogar zur Verfassungswidrigkeit von Gesetzen führen.

Ich werde Dich nicht von der Sinnhaftigkeit des Gelben Scheins überzeugt kriegen, muss ich auch nicht. Aber ich habe uahc nicht die Zeit, diese Diskussion endlos zu führen. Meine Punkte habe ich gebracht.
 

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #16 am: 27. Juli 2018, 22:10:57 »
Also meine bucklige Verwandtschaft hat das Teil seinerzeit gebraucht, als sie Deutschland verlassen und die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Bei der Verwandtschaft die nach USA ging war das ebenfalls der Fall.

Ich fand das ziemlich irre: Einen Staatsangehörigkeitsnachweis um eine andere Staatsbürgerschaft annehmen zu können.  ;)
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #17 am: 27. Juli 2018, 22:17:01 »
Also meine bucklige Verwandtschaft hat das Teil seinerzeit gebraucht, als sie Deutschland verlassen und die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Bei der Verwandtschaft die nach USA ging war das ebenfalls der Fall.

Ich fand das ziemlich irre: Einen Staatsangehörigkeitsnachweis um eine andere Staatsbürgerschaft annehmen zu können.  ;)

Da würde ich einfach mal vermuten, dass die Erlangung der kanadischen/US-Staatsbürgerschaft vom Besitz der deutschen abhing, dann ergibt das schon Sinn.
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #18 am: 27. Juli 2018, 22:24:17 »
Heute ziehe ich denselben Schluss. Damals fand ich es einfach nur kurios.  ;)

Es macht aber ja auch Sinn, dass ein Staat, der einem Menschen seine Staatsangehörigkeit verleiht wissen will wer das ist bzw. welche Staatsangehörigkeit er wirklich hat.
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #19 am: 27. Juli 2018, 22:29:41 »
Ich bilde mir ein, dass es in den USA so was wie "Kontingente" gab oder vielleicht noch gibt.
xxx Green-Cards für Toitsche
xxx für Polen, ...

Da müsste man dann sicher die Staatsangehörigkeit nachweisen. Und ich bilde mir ein, dasselbe schon mal von Kanada gehört zu haben.

Ob das ein gutes System ist, kann ich nicht sagen. Kommt wahrscheinlich auch auf den "Standpunkt" an.
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #20 am: 27. Juli 2018, 22:38:12 »
Nun ja, USA weiß ich nicht mehr, das ist zu lange her, aber, die hatten glaube ich keine Green-Card, die haben ihr Unternehmen dorthin verlegt.

Kanada war: September Urlaub machen, April im Jahr darauf auswandern und die kanadische Staatsangehörigkeit annehmen. Die hatten dort ordentlich Grund und Boden gekauft....zwischenzeitlich gehören sie zu den Hauptarbeitgebern des Districts. Wie man sieht, eine sehr kluge Entscheidung.
Hier wäre das wohl nicht so möglich gewesen. Wobei, selbst wenn dort alles pleite gehen würde...von dem Geld, welches ihre Immobilien hier einbringen könnten sie dort immer noch bequem leben.  ;)
Wer so kommt darf dann auch gleich Kanadier werden. Mit der ganzen Familie.
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #21 am: 28. Juli 2018, 09:03:18 »
Die schweizerischen Ausweise gelten als Nachweis, nicht als die rechtliche Vermutung wie bei den deutschen Ausweisen. Kann das noch ein Nachkriegsverwaltungsrelikt sein, dass man dort die deutschen Ausweise der Situation halber ohne so auswendige Prüfung wie beim gelben Schein verteilte? Da die Schweiz in der Zeit seit es Ausweise gibt keine nennenswerte Unterbrechung der Verwaltungsordnung hatte, kann da die Prüfung viel einfacher erfolgen.

Oder gibts andere Gründe für die "Vermutungslösung"?
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Müll Mann

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #22 am: 28. Juli 2018, 09:09:19 »
Oder gibts andere Gründe für die "Vermutungslösung"?
Die Regelungen in der Schweiz, wer die Staatsbürgerschaft erhält, sind sehr übersichtlich. Zwar gilt für die Schweiz auch das Abstammungsprinzip, aber bei Doppelstaatsbürgerschaften kann eine Verwirkung eintreten, wenn man sich nicht aktiv kümmert.
 

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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #23 am: 28. Juli 2018, 10:20:50 »
@Anmaron Nun, Schweizer Ausweise und Pässe werden aber auch ein wenig anders ausgestellt als deutsche. Fast jeder erwachsene Schweizer hat nämlich einen Heimatschein. Dieser Heimatschein wird vom Heimatort, dessen Bürgerrecht der Betreffende besitzt, bzw. vom örtlich zuständigen Zivilstandsamt (entspricht ugf. dem deutschen Standesamt) ausgestellt und weist das Bürgerrecht des Heimatorts aus. Wer Bürger einer Schweizer Gemeinde ist, ist zugleich auch Bürger des Kantons, dem die Gemeinde angehört, und der Schweiz. (Ähnlich dem Zustand in Deutschland vor 1934.)
Dieser Heimatschein ist nun nicht für die Katz, sondern muss bei der Anmeldung in einer Gemeinde vorgelegt werden. Da es diesen Schein pro Person immer nur ein Mal gibt, wird so sichergestellt, dass jemand immer nur einen einzigen rechtlichen Wohnsitz hat. Zugleich verfügt die Gemeinde aber auch über den Nachweis, dass es sich um einen Schweizer handelt. Der Heimatschein verbleibt während der Dauer des Wohnsitzes bei der Gemeinde, diese gibt dem Betreffenden eine Quittung heraus, die als Wohnsitznachweis verwendet werden kann.
Wer einen Ausweis oder Reisepass beantragt, tut dies bei der Wohnsitzgemeinde. Diese hat dann auch die Garantie, dass es sich um einen Schweizer handelt, denn sie hat ja seinen Heimatschein in Verwahrung.
Das System ist also deutlich anders als das deutsche. Eine deutsche Gemeinde verfügt eben nur über die Angaben des Melderegisters, die bei der Anmeldung mittels Ausweis der anmeldenden Person erhoben werden. Beantragt jemand bei der Gemeinde einen neuen Ausweis oder Reisepass, schreibt diese einfach die bekannten Angaben fort.
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #24 am: 28. Juli 2018, 10:27:37 »
Der gelbe Schein wurde vom Staat sehr voraussehend eingeführt, um Reichis zu ermitteln. Nur dadurch kann jetzt gegen deren Waffenbesitz vorgegangen werden.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2018, 12:11:47 von echt? »
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #25 am: 28. Juli 2018, 11:02:01 »
@Pantotheus

Ach ja, Heimatschein...habe schon vergessen, das es so etwas gibt da mein Heimatschein schon seit 35 Jahren bei meiner Wohngemeinde liegt.

 
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #26 am: 28. Juli 2018, 11:09:19 »
Heimatschein gibt's bei Seehofer.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #27 am: 28. Juli 2018, 11:26:05 »
Ach ja, Heimatschein...habe schon vergessen, das es so etwas gibt da mein Heimatschein schon seit 35 Jahren bei meiner Wohngemeinde liegt.
Da müsstest Du vielleicht mal hingehen und fragen, ob er noch da ist. Aber sie müssen ihn Dir auch wirklich zeigen. Zeugen brauchst Du natürlich auch. Sonst ist Dein Heimatschein vielleicht auch weg wie das Zentralbankgold.
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #28 am: 28. Juli 2018, 12:18:13 »
Der Punkt am "gelben Schein" ist mMn, dass er inzwischen tatsächlich großteils obsolet geworden ist. Bei vielen Themen wo man die Staatsbürgerschaft nachweisen muss können, sieht man inzwischen u.a. die Geburtsurkunde ebenfalls als ausreichendes Dokument an.
Das gilt auch für die Beamtenlaufbahn, ich habe hier eine Freundin mal gefragt was sie vorlegen musste - es war die Geburtsurkunde. Ähnliches gilt inzwischen auch für den Rechtsverkehr im Ausland, den gelben Schein braucht man selten oder nur bei einem sehr konservativen Gegenüber.

Der Witz an der Sache ist, dass dieses "einzige die Staatsangehörigkeit nachweisende Dokument" relativ zum Personalausweis oder Reisepass quasi keine Sicherheitsmerkmale hat, es ist einfach ein Vordruck auf gelbem Papier, welches mit dem Stempel der austellenden Behörde gestempelt und von einem Sachbearbeiter unterschrieben wird.
Darüber lacht sich ja jeder Fälscher schlapp!
Deshalb werden an einigen stellen auch eher "Indizen" für die Staatangehörigkeit mit höherem Sicherheitslevel gefordert als der "Nachweis".

In der Praxis könnte man das Staatsangehörigkeitsgesetzt auch einfach mal auf das was gelebt wird anpassen und wäre das ganze Drama um den gelben Schein los.
Aber es hat durchaus etwas "Gutes", es gibt fast keinen Grund den gelben Schein zu beantragen und so kann das bei einem fehlenden und nachweisbaren Grund als Indiz für die Gesinnung des Beantragenden gewertet werden.
Zumal dank vielen reichsbürgerlichen Schulungsangeboten die Antragsteller mit dieser Gesinnung oft auch verdächtige Fakten eingetragen werden.
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*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Der "gelbe Schein" - wozu?
« Antwort #29 am: 28. Juli 2018, 12:41:54 »
Bei vielen Themen wo man die Staatsbürgerschaft nachweisen muss können, sieht man inzwischen u.a. die Geburtsurkunde ebenfalls als ausreichendes Dokument an.
Das gilt auch für die Beamtenlaufbahn, ich habe hier eine Freundin mal gefragt was sie vorlegen musste - es war die Geburtsurkunde.

Verstehe ich nicht ganz, weder auf meiner Geburts- noch auf meiner Abstammungsurkunde steht, dass ich Deutscher bin. Bei meiner Frau auch nicht. Da sind unsere Eltern vermerkt, die haben recht deutsch klingende Namen, aber damit hat es sich.

Im Auszug aus dem Familienbuch gibt es ein Feld, in dem etwas über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten vermerkt werden kann, aber das ist leer.

Beweisen könnte ich damit im Bedarfsfalle wohl nichts.