Autor Thema: Gute Frage  (Gelesen 55439 mal)

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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #15 am: 18. September 2013, 21:55:23 »
Irgendwie ist dieser Mensch faszinierend in seinem naiven Glauben an You-Tube-Videos und Andreas Clauss.
Das folgende schrieb er auf gutefrage.net:

Zitat
Ich war bei ihm auch skeptisch, doch habe ich mit ihm telefoniert und er hat meine Fragen zufriedenstellend beantwortet. Seine Argumente haben mit denen der Reichsideologen nichts zu tun.

Und das hier steht in seinem Blog:

Zitat
Andreas Clauss   beschäftigt sich nicht nur mit wirtschaftlichen Themen, sondern auch mit dem juristischen Stand der BRD. Laut ihm ist diese kein Staat. Dafür liefert er in seinen Vorträgen auf YouTube auch diverse Beweise. Zudem möchte er einen Ausweg aus dem wirtschaftlichen Konstrukt — dieses ist es laut ihm — aufzeigen. Wirtschaftlich erklärt er ähnliches, wie auch Andreas Popp. Wenn mehrere Personen unabhängig voneinander gleiches erklären, lässt es die Information glaubwürdiger erscheinen. Dieses zusammen Passen einiger Personen findet sich auch im Thema der BRD wieder.

http://www.theuser1992.de/Blog/Verschwoerungstheoretiker
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #16 am: 26. September 2013, 19:02:22 »
Ein alter Bekannter unter neuem Namen und der alte Hut mit den nicht unterschriebenen Urteilen usw.. Früher nannte er sich u.a. Premiumrat, Profijurist, Superjurist usw., jetzt nennt er sich 'Juristgold':

Zitat
Damit ein Gerichtsvollzieher bei dir vollstrecken kann, braucht er sowohl einen RICHTERLICH unterschriebenen Volstreckungsauftrag, als auch einen RICHTERLICH unterschriebenen Durchsuchungsbeschluss! Also KEINE Unterschriften von Urkundsbeamten oder Justizangestellten!

Und hier die übliche Begründung:
Zitat
Ausfertigungen werden nur wegen der fehlenden Staatshaftung gefertigt. Sonst könnte man die angeblich richterlich unterschriebenen Originale kopieren!!!
http://www.gutefrage.net/frage/mahnung-gerichtsvollzieher#answer101908400

Sein Profil: http://www.gutefrage.net/nutzer/juristgold
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #17 am: 27. September 2013, 14:28:41 »
Der Nebenkläger mal wieder - 'Die Wiedervereinigung war ungültig':

Zitat
Kürzlich bin ich auf eine interessante Entscheidung des BvG gelangt, wo die Wiedervereinigung als unvereinbar und nichtig erklärt wurde. (11. Juni 1991)
Urteil BvG vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90
Die “Wiedervereinigung” fand jedoch bereits am 03.10.1990 statt.
Demnach müssten beide Länder BRD / DDR fortbestehen.
Ist das Gerichtsurteil vom 11. Juni 1991 aufgehoben worden? Wenn ja, wo kann ich eine rechtsverbindliche Quelle finden?

http://www.gutefrage.net/frage/deutsche-wiedervereinigung-nichtig

PS: Die Frage wurde vom Support gelöscht und in derselben Form noch einmal gestellt. Mal gespannt, ob sie jetzt stehen bleibt.
« Letzte Änderung: 27. September 2013, 14:34:39 von Richard Sharpe »
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Offline Das Chaos

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Re: Gute Frage
« Antwort #18 am: 29. September 2013, 01:03:34 »
Der "Nebenkläger" aka Mike Heerlein wird nie und nie ein Urteli des BVerfG (= Bundesverfassungsgericht) verstehen. Das geht schon damit los, dass er das Gericht mit BvG abkürzt.
Unter dem genannten Aktenzeichen (das selbszverständlich dem BVerfG zuzuordnen ist) steht natürlich nicht, dass dass die Wiedervereinigung als unvereinbar (mit was?) und nichtig erklärt wurde.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv084133.html

Er ist ein Schwachkopf und er bleibt auch einer.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #19 am: 29. September 2013, 11:36:44 »
BVG ist  die bei diesen Leuten gebräuchliche Abkürzung , daran kann man sie leicht erkennen.  :)
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Offline Mad Dog

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Re: Gute Frage
« Antwort #20 am: 29. September 2013, 13:56:14 »
Hi.

Achsooooo, jetzt verstehe ich.  :o
Wenn die immer von nichtstaatlichen Gerichten faseln.......Urteile der Berliner Verkehrsbetriebe sind natürlich rein privater Natur.

Da haben die Deppen tatsächlich Recht.  ;D ;D ;D

sichtausendmalentschuldigentu
Mad Dog
"Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist."
(Beschluss AG Duisburg 46 K 361/04 vom 26.01.2006)
 

Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #21 am: 30. September 2013, 19:19:01 »
Bisschen älter, aber ich bin erst gestern darüber gestolpert:

Zitat
Sag mir einfach mal ob Du eine beglaubigte Ausfertigung erhalten hast, oder ein Urteil ?! Wie Du das herausfindest ? Eine beglaubigte Ausfertigung erkennst Du daran das dies von einem Rechtspfleger unterschrieben ist. Ein Urteil erkennt man daran das es vom Richter unterschrieben ist.

§ 315 ZPO (1) : Das Urteil muss eigenhändig von allen beisitzenden Richtern die am Urteil mitgewirkt haben unterschrieben sein.

§ 317 (1) : Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei zugestellt.

Solltest Du, wie erwartet eine Ausfertigung, die im übrigen nur auf Verlangen ausgestellt werden darf nach § 317 (2) ZPO erhalten haben, so ist das nicht zulässig. dann hast Du kein Urteil erhalten, und es ist somit nicht rechtsgültig.
http://www.gutefrage.net/frage/wer-kenn-einen-rechtsanwlt-der-gegen-einen-richter-und-einen-anwalt-vorgehen-kann#answer47844482

Vom selben User gibt es hier http://www.gutefrage.net/frage/zahlungsaufforderung-durch-die-staatsanwaltschaft#answer50971663 noch eine besonders wegen des Zusatz  interessante Antwort:

Zitat
natürliche Person nach § 1 BGB
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Offline Richard Sharpe

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Re: Gute Frage
« Antwort #22 am: 1. Oktober 2013, 12:13:32 »
Der hier ist dafür neu (allerdings sind die Behauptungen nicht neu):
Zitat
Staatsstreich vom 08.10.2010.(Bei Google keine Infos)
FRAGE VON  Ahnungslos83 Ahnungslos83AHNUNGSLOS83 vor 1 Min.
Sind wir dadurch alle staatenlos?

Wer sich mit dem Grundgesetz § 146 beschäftigt, weiß, worum es geht.

Deutschland ist nicht souverän und nach wie vor von den USA besetzt.

Also wer kann mir Infos geben, die ich ja leider bei Google nicht gefunden habe....

http://www.gutefrage.net/frage/staatsstreich-vom-08102010bei-google-keine-infos

PS: Schon weg. So schnell hat der Support selten mal etwas gelöscht. Eigentlich schade.

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Re: Gute Frage
« Antwort #23 am: 1. Oktober 2013, 13:06:08 »
Der Ahnungslose  kann's nicht lassen:

Zitat
Welche Staatsangehörigkeit haben wir?
FRAGE VON  Ahnungslos83 Ahnungslos83AHNUNGSLOS83 vor ca. 1 Std.
Da wir laut unserem Grundgesetzt §146 nicht souverän, sondern nach wie vor ein besetztes Land sind, frage ich mich, welche Staatsangehörigkeit wir haben.

Es ist eine ganz normal Frage, die sich auf das deutsche Grundgesetz bezieht und ich möchte gerne antworten haben, da mir Google keine liefert.

http://www.gutefrage.net/frage/welche-staatsangehoerigkeit-haben-wir
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Re: Gute Frage
« Antwort #24 am: 1. Oktober 2013, 16:56:46 »
Ich habe mir mal die anderen Fragen des 'Ahnungslosen' angesehen. Eine davon war diese:
Zitat
Gibt es nach dem 2. Weltkrieg einen Friedenvertrag zwischen den alliierten und dem deutschen Reich, bzw. der dann entstandenen BRD?
http://www.gutefrage.net/frage/friedensvertrag-nach-dem-2-weltkrieg

Wenn man sich die Antworten ansieht, dann sollten sie eigentlich ausreichen. Es erstaunt mich dann, dass bei seiner Frage zur Staatsangehörigkeit folgender Kommentar von ihm zu lesen ist:
Zitat
Mir ging es eher darum, dass es keinen Friedensvertrag mit dem deutschen Reich gibt.

Lernfähigkeit sieht anders aus.
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Re: Gute Frage
« Antwort #25 am: 1. Oktober 2013, 17:52:40 »
Scheint ein guter Tag für Reichsdeppen zu sein. Nebenkläger 2 aka Maik aus dem Haus Heerlein hat sich auch mal wieder zu Wort gemeldet. Schön, wenn man mal wieder ein altes Märchen liest:
Zitat
Danke, ich habe die richtige Antwort gefunden.Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab. Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F - alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.

http://www.gutefrage.net/frage/deutsche-wiedervereinigung-nichtig#answer102112352

Vielleicht hätte er sich den Einigungsvertrag mal ansehen sollen.
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Re: Gute Frage
« Antwort #26 am: 4. Oktober 2013, 15:04:14 »
Undank ist der Welt Lohn. :)
 Da versucht man nun, Missverständnisse aufzuklären und dann bekommt man solch ein 'Kompliment':
Zitat
Ist schon witzig wie du bei jeder Fragen, bei der es um die BRD und deren Souveränität geht "intelligente" Wortmeldungen abgibst.

Einfach mal selber probieren rate ich Dir. Zum Beispiel vor Gericht: Da wirst du, wenn du die richtigen Fragen stellst, um einiges Schlauer...Des-informiere bitte nicht die Menschen.

http://www.gutefrage.net/nutzer/PatrickLassan/komplimente/1

Schon merkwürdig. Gerichte sind eigentlich dazu da, Recht zu sprechen und nicht dazu da, Fragen zu beantworten (zumindest nicht so, wie der User das anscheinend meint).
 Dass er 'intelligent' in Anführungsstrichen schreibt, könnte daran liegen, dass er wohl eher der 'Theorie' vom 'Intelligent Design' zuneigt und die Evolutionstheorie ablehnt - zumindest könnte man das aus seiner einzigen Antwort ableiten:

Zitat
Mutationen kann man als "zufällig" beschreiben, sind aber immer Folgen von äußeren Umweltbedingungen (elektromagnetische oder radioaktive Strahlung, etc.). Durch Mutation wiederum ist es nicht wissenschaftlich bekannt, dass dadurch jemals ein "neues" Lebewesen entstanden ist.
Es ist kein Fall bekannt und damit nur eine Behauptung, dass aus Reptilien Säugetiere entstanden sind.
Wenn es zu einer Mutation kommt (was natürlich möglich ist), ist es zu 99,99 % der Fälle so, dass sich diese Mutation nachteilig auf das Lebewesen auswirkt und somit natürlich selektiert wird.
http://www.gutefrage.net/nutzer/gustel343/antworten/neue/1
« Letzte Änderung: 4. Oktober 2013, 15:06:02 von Richard Sharpe »
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Re: Gute Frage
« Antwort #27 am: 8. Oktober 2013, 18:41:39 »
Ein alter Bekannter unter neuem Namen (früher unterwegs als Super- und Profijurist oder als Premiumrat oder zuletzt als Juristgold). aber mit der alten Leier:
Thema 'Nicht unterschriebene Urteile':

Zitat
Überprüfen ob das Urteil in der Akte von diesem Richter unterschrieben wurde. Gemäß § 475 StPO . Ist es das nicht, so gilt das Urteil als NICHT ergangen!

http://www.gutefrage.net/frage/was-macht-man-wenn-ein-richter-nachweislich-falsche-tatsachenbehauptungen-aufstellt#answer102891888

Thema 'Gerichtsvollzieher sind keine Beamten':

Zitat
Hoheitlich handeln dürfen aber nur Beamte. Ein Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson mit Dienstausweis und zumeist OHNE richterlich unterschriebenen Aufträgen.

http://www.gutefrage.net/frage/ich-hoffe-sie-verrecken-dran#answer103055364
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Re: Gute Frage
« Antwort #28 am: 10. Oktober 2013, 09:40:49 »
Langsam kommt er in Form:

Zitat
KEIN Gerichtsvollzieher hat richterlich unterschriebene Aufträge. Also bleibe ich bei meiner Meinung. Vollstreckungsbescheide werden von "Menschen" mit Zunamen unterschrieben. Nein, der Zuname steht gedruckt da und es ist noch ein Stempel vorhanden. Mehr nicht!

Auf die Frage, wo denn das genau steht, kam das hier:

Zitat

Wo steht das ein Dienstempel eines Gerichts jemanden zu hoheitlichen Handeln ermächtigt, wie du es hier suggerierst???!!!
Die Vorurteile sind mir Latte!!!!
Zwecks Wohnungsdurchsuchungen eines Gerichtsvollziehers beziehe ich mich hierauf:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html
Es muss eine RICHTERLICHE Anordnung vorhanden sein!!!

http://www.gutefrage.net/frage/ich-hoffe-sie-verrecken-dran
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Re: Gute Frage
« Antwort #29 am: 10. Oktober 2013, 11:37:29 »
Kommissar Mimi auch bei Gute Frage:
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3