Aus seinem Gefasel habe ich an Tatsachen etwa folgende herauslesen können:
Marcel fuhr letztens durch die Stadt Zürich, über die Hardbrücke. Sein Navi zeigte eine "Richtgeschwindigkeit" von 60 km/h an, erlaubt waren aber (wie erstaunlich! Mitten in der Stadt) nur 50 km/h. Es war Mitternacht und dunkel (was um diese Zeit normal ist), als das Blitzgerät blitzte. Marcel hat von der Stadtpolizei Zürich später eine Ordnungsbusse wegen Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 120 CHF erhalten.
Schaut man in die bereits im Hegeler-Faden erwähnte Ordnungsbussenliste, findet sich dort folgender Eintrag:
303.1. Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signali sierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts (Art. 27 Abs. 1 SVG; Art. 4a Abs. 1 und Art. 5 VRV; Art. 22 Abs. 1, 22a, 22b Abs. 2 und 22c Abs. 1 SSV)
b. um 6-10 km/h 120 [CHF]
Die Sache ist also rechtlich in Ordnung.
Nun macht Marcel einige geistige Überschläge:
Er wird Strafanzeigen gegen die Polizei erheben - wegen Verkehrsgefährdung, wegen Gefährdung seines Lebens, da er durch den Blitz erschreckt wurde und ja hätte die Spur verlieren könne (zumindest geistig hatte er diese vorher schon verloren).
Er zitiert Peter Metzger: "Schweizerisches juristisches Wörterbuch". Darin stehe unter "Polizeiaktion" die Definition: Krieg.
Er kommt dann mit HLKO, Genver Konventionen, Wohn-Haft, damit, dass wir alle Unterhalt vom Staat beanspruchen dürften, dass uns der Boden gehöre usw. usf. Ein wenig Fremdenfeindlichkeit muss sein, denn Marcel behauptet, Ausländern, die in die Schweiz käme, würde alles bezahlt, Strom, Wasser, Lebensunterhalt, Wohnung usw., nur den Schweizern nicht. #mussmanwissen
Irgendwie kommt er dann auch auf fehlende Friedensverträge zu sprechen und darauf, dass der erste Weltkrieg nie aufgehört habe. (Meines Wissens war die Schweiz aber seit 1848 an keinem Krieg mehr beteiligt, und der damalige Krieg war sogar ein Bürgerkrieg, also ohne Beteiligung eines anderen Staates.)
Diagnose: total plemplem.
Zum weiteren Verfahren: Wenn er der Polizei rechtzeitig binnen Frist irgendetwas schickt, was eindeutig ausdrückt, dass er die Ordnungsbusse nicht annehmen will, muss sein Fall vor Gericht verhandelt werden. Das Gericht wird er mit seinem konfusen Gefasel sicher nicht beeindrucken (abgesehen davon vielleicht, dass man eine Prüfung seiner Fahreignung veranlasst). Zu den 120 CHF Strafe werden dann sicher noch Gerichtskosten hinzukommen. Ist er mit dem Urteil nicht einverstanden, kann er es ein Mal an die obere kantonale Instanz weiterziehen. Natürlich kann er sich dann gegen dieses Urteil noch beim Bundesgericht beschweren, muss aber eine Verletzung von Grundrechten rügen, die hier eindeutig nicht gegeben ist (so ähnlich wie eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland, aber nicht 1:1 entsprechend). Gegen das Urteil des Bundesgerichts, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen ihn ausfallen wird, kann er dann noch vor den EGMR ziehen. Dort dürfte seine Beschwerde aber schon im Vorverfahren scheitern und materiell gar nicht behandelt werden.