Autor Thema: Gutefrage 2018  (Gelesen 50622 mal)

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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #15 am: 22. Januar 2018, 12:00:33 »
Zitat
Vielleicht kennt hier jemand die 4 Ecken Regel bei Verträgen und Co. ... Wer kann mir eine Buchempfehlung aussprechen wo ich noch mehr über UCC und Handelsverträge, Positionen der Unterschrift (links, rechts, mitte), etc…. erlernen

https://www.gutefrage.net/frage/vertrag-4-ecken-regel#answer-270359072

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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #16 am: 22. Januar 2018, 16:35:00 »
Zitat
Eine Kreditkarte besteht aus 4 Ecken, schneidet man eine Ecke ab wird daraus ein 5-Eck = Verträge werden ungültig.
Hierzu wollte ich mal schnell googlen, ob unsere UCC'ler den Tipp geben, einfach eine abgeschnittene Kreditkarte zu nutzen, um damit dann Sachen einzukaufen ohne Zahlen zu müssen. Frei getreu dem Motto: Wenn du mir ohne Vertrag Wahren schickst bist du ja schließlich selber Schuld.

Hierbei bin ich dann auf einen Artikel bei Mimikama gestoßen, der fast wortgleich mit der Frage von "Bregaran" ist
Spoiler
Zitat
    Handelsrecht

    1. Jeder Vertrag MUSS 4. Ecken haben
    2. Ein Rechteck im 4. Ecken Vertrag gilt als extra Vertrag
    3. Leistet man wie im unten stehenden Foto eine Unterschrift in dem
    eingekasteten Rechteck gilt das als BLANKOVOLLMACHT welche mit
    dem ursprünglichen Vertrag nichts zu tun hat und für jeden anderen
    Vertrag im System in eurem Namen geschlossen wird.
    Vorsicht!!!
    4. Wenn Ihr einen ROTEN EU Reisepass beantragen müsst weil Ihr
    beruflich viel verreisen müsst könnt Ihr die Blankovollmacht mit
    2. Quer-Strichen siehe Foto ungültig machen.

    Frage: Wer kann mir eine Buchempfehlung aussprechen wo ich noch mehr über UCC und Handelsverträge, Positionen der Unterschrift (links, rechts, mitte), etc…. erlernen kann?

    Eine Kreditkarte besteht aus 4 Ecken, schneidet man eine Ecke ab wird daraus ein 5-Eck = Verträge werden ungültig.
[close]


"Bregaran" hat also eine bereits irgendwo gestellte Frage kopiert, die um einen Satz ergänzt, und dann wieder einmal gestellt.
Die genaue Herkunft der Frage konnte ich jetzt noch nicht finden. Habe mal den Satz mit der Buchempfehlung gesucht und bin dabei nur auf Gutefrage und Mimikama gestoßen. Mimi
Mal sehen, ob ich dazu in nächster Zeit mehr rausfinden kann.
"Bregaran" selber scheint aus Österreich und ein mäßig erfolgreicher Let's-Player zu sein. Eine von ihm gestellte Frage war unter anderem, wie man seine Klickzahlen bei Youtube puschen kann. Unter dem Namen habe ich dann auch einen entsprechenden Kanal gefunden. Anderen Fragen zur Folge hat er wohl 2014 seinen Zivildienst geleistet und hat sich 2015 arbeitslos melden müssen.
Ansonsten habe ich bei der schnellen Durchsicht seiner Fragen und Antworten keine großen Auffälligkeiten gefunden. Allerdings finde ich es nicht beruhigend, dass er eigenen Angaben zufolge mehrere Schwerter, sowie eine Armbrust besitzt, von der er nicht einmal weiß, wie er die Lagern muss...  :think:
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #17 am: 22. Januar 2018, 17:16:58 »
"Four corners rule" ist eine Metapher, d. h. ein bildhafter Ausdruck des Rechtsenglischen. Bildhafte Ausdrücke sind keine Besonderheit der englischen Rechtssprache, sondern sind auch im Deutschen durchaus üblich. So spricht man z. B. vom rechtlichen Gehör, obwohl dieses außerhalb des Strafverfahrens weitgehend schriftlich gewährt wird, oder auch von der "Waffengleichheit" der Parteien in einem Prozess, sogar von "gleich langen Spießen" für diese u. dgl. mehr.
Gerade im angelsächsischen Rechtskreis umfassen Verträge oft mehrere Seiten bzw. Blätter, somit kann streng genommen nicht von den vier Ecken eines Papiers gesprochen werden. Der Sinn ist einfach der, dass eben ein Vertrag (oder eine andere Rechtsschrift) nach ihrem Wortlaut verstanden und ausgelegt werden muss, nicht nach irgendwelchen nicht vorliegenden oder nicht schriftlich festgehaltenen Abreden.
Hintergrund dieser Doktrin ist, dass im angelsächsischen Rechtskreis die Rolle des geschriebenen Rechts, aber etwa auch von AGB eine andere ist als im europäischen Rechtsleben.
Durch Abschneiden einer Ecke gewinnt man allerdings nichts und fügt auch nichts hinzu. Es gilt der Wortlaut eines Vertrages oder sonstigen Rechtsdokuments. Das wird auch bei einer Kreditkarte so sein, denn wenn man z. B. mit den auf einer Kreditkarte enthaltenen Angaben eine Bestellung im Internet aufgibt, gilt nach dem Kreditkartenvertrag die Bestellung als rechtskräftig, ebenso die Ermächtigung zur Zahlung mittels Belastung auf die Kreditkartenrechnung als erteilt. Dass die Karte eine Ecke ab hat, bekommt weder der Transaktionspartner noch das Kreditkartenunternehmen mit.

Die Sache ist aber aus einem anderen Grund bescheuert. Durch abschneiden einer Ecke kann man eine Kreditkarte u. U. unbrauchbar machen. Fehlt eine Ecke, ist es ggf. nicht mehr möglich, diese an einem Automaten, einem Kassenterminal o. dgl. einzusetzen. Aber schlimmer noch: Es gilt als anerkannt und ist zumindest teilweise ausdrücklich in einschlägigen Verträgen, AGB oder sogar in Gesetzen geregelt, dass man Kreditkarten, Schecks, Wechsel, Ausweise und Papiergeld durch Zerschneiden, Zerteilen oder Lochen ungültig macht. Die Kreditkartenverträge fordern zum Teil sogar ausdrücklich dazu auf, eine Karte in gewissen Fällen unbrauchbar zu machen und zu diesem Zweck zu zerschneiden. Das Abschneiden einer Ecke könnte dafür schon genügen.
Dies ist nun in der Tat kein RD-Mythos, sondern ein täglich geübter Rechtsbrauch, der auch durch Verträge, Gesetze und Rechtsprechung anerkannt wird.
Mit einer ungültig gemachten Kreditkarte kann auch ein RD keine Transaktionen mehr abwickeln. Ecke abschneiden, um nicht zahlen zu müssen, kann also, um es mit einer Metapher auszudrücken, nach hinten losgehen.
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #18 am: 22. Januar 2018, 17:46:55 »
"Bregaran" hat also eine bereits irgendwo gestellte Frage kopiert, die um einen Satz ergänzt, und dann wieder einmal gestellt.
Die genaue Herkunft der Frage konnte ich jetzt noch nicht finden. Habe mal den Satz mit der Buchempfehlung gesucht und bin dabei nur auf Gutefrage und Mimikama gestoßen. Mimi

In einem archivierten Reddit (ich glaube es gehört zu Aluhüte für Deutschland, ich kenne mich mit dem Zeug nicht aus) findet sich ein Screenshot eines Facebook Post von einer gewissen Tanja, die genau diese Frage stellt. Von Klang her würde ich annehmen, dass der Post ursprüngliche in einer der einschlägigen OPPT/UCC Gruppen gepostet wurde. Ich würde mal spekulieren das dieser Post bzw. Screenshot der Ursprung der Frage wie sie sich bei Bregaran und Mimikama findet ist.

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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #19 am: 22. Januar 2018, 18:50:36 »
Danke, @GeneralKapitalo
Genau das müsste der Post sein, der bei Mimikama angesprochen wurde.



Dass das abschneiden der Kreditkarte diese ungültig macht, ist mir schon bewusst.
Daher wollte ich ja mal rausfinden, ob\wie unsere Freunde da versuchen ihren Vorteil rauszuziehen. Ich ziehe da einfach mal frechweg den Vergleich mit dem Tipp, die Militärpolizei gegen Gerichtsvollzieher zu rufen. Nicht rechtmäßig, funktioniert nicht, wurde aber propagiert.
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #20 am: 22. Januar 2018, 19:01:46 »
Wer eine Ecke von einer Kreditkarte abschneidet und danach versucht, Waren oder Dienstleistungen zu beziehen, mit der Kreditkarte zu begleichen, aber die eigentliche Bezahlung gegenüber dem Kreditkartenherausgeber unter Berufung auf angebliche Ungültigkeit o. dgl. zu verweigern, kann sich strafbar machen.

Zitat
§ 266b StGB Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, mißbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Je nach den Umständen ist auch Betrug denkbar.
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Offline John

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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #21 am: 22. Januar 2018, 20:15:18 »
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei, Pantotheus...

Der Rechtslage bin ich mir vollkommen bewusst und sie ist mir in diesem Kontext auch -man verzeihe mir die Wortwahl- hupe.

Mir geht es alleine darum, was für die UCC'ler in ihrer eigenen Welt, für eine Argumnentation vorbringen um sich mit abgeschnittenen Kreditkarten einen Vorteil zu Verschaffen, bzw. ob es überhaupt solche Vorschläge gibt.
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #22 am: 23. Januar 2018, 07:56:30 »
Du machst den Fehler einen Sinn oder ein schlüssiges Konzept zu suchen wo es beides nicht gibt. "Tue dies um jenes nicht bezahlen zu müssen!" reicht vollkommen aus.
 
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #23 am: 23. Januar 2018, 08:09:25 »
Für diejenigen, die es interessiert: Die eigentliche Regel, die besagt, dass für die Interpretation des Inhalts schriftlicher Verträge keine extrinsischen Beweise benutzt werden dürfen, nennt sich im anglo-amerikanischen Bereich eigentlich "parol evidence rule". Allerdings gibt es in den meisten Jurisdiktionen Ausnahmen von der Regel.

Die "Four Corners Rule" ist eine besonders starke Form der "parol evidence rule", die es nur noch in einigen wenigen US-Bundesstaaten gibt. In einer Jurisdiktion in der die "parol evidence rule" in der Form der "Four Corners Rule" vorliegt, werden extrinsische Beweise für den Inhalt schriftlicher Verträge nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen.
 
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #24 am: 23. Januar 2018, 12:41:12 »
Dann werde ich zukünftig meine Biere auch nicht mehr zahlen,
die von der Resi auf einem runden Bierdeckel gestrichelt werden.
Mal schaun, wie oft ich da noch was bekomm.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #25 am: 24. Januar 2018, 20:46:42 »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #26 am: 27. Januar 2018, 11:50:49 »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #27 am: 29. Januar 2018, 13:04:59 »
Noch eine Frage zu Artikel 146 GG, bisher ohne Reichsdeppen-Beteiligung:

https://www.gutefrage.net/frage/welche-absichten-verbergen-sich-hinter-gg-artikel-146
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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #28 am: 29. Januar 2018, 17:11:38 »
Tja, was könnten wohl die "Absichten" hinter GG 146 sein?

Zunächst einmal drückt der Artikel eine Binsenweisheit aus, dass nämlich das Grundgesetz wie jedes andere Recht nicht ewig ist, sondern durch neues Recht abgelöst werden kann. In der Rechtswissenschaft streiten sich zwei Parteien darüber, ob eine Verfassung auf jegliche Regelung zu ihrer Ablösung verzichten könne oder wenigstens minimale Regeln für den Fall der Schaffung einer neuen Verfassung vorsehen müsse. Es gibt gute Argumente für beide Auffassungen. GG 146 geht einen Mittelweg, indem er festhält, dass das Grundgesetz vollständig ersetzt werden kann, also nicht bloß durch Änderungen seines Textes, sondern auch durch Erlass einer völlig neuen Verfassung. Über das genaue Vorgehen schweigt der Artikel sich allerdings aus. Auch dazu gibt es in der Rechtswissenschaft unterschiedliche Meinungen. Von wem die Initiative ausgehen muss, kann oder darf, legt der Artikel nicht fest. Ein Beratungs- oder Beschlussverfahren wird ebenfalls nicht geregelt. Strittig ist, ob das Volk über die neue Verfassung abstimmen müsste oder ob eine indirekte Entscheidung über Bundestag und Bundesrat oder etwa eine verfassunggebende Versammlung genügen würde. Im Blick auf die historische Ausgangslage scheint mir auch z. B. denkbar, dass eine neue Verfassung durch Vereinbarung zwischen den Vertretern verschiedener sich zusammenschließender Gebiete möglich gewesen wäre, also eine Art "runder Tisch". (Ein solches Vorgehen wurde m. W. 1989/1990 in der Tat erwogen, aber schon nur aus Zeitgründen verworfen.)
Der Artikel legt allerdings fest, dass das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt. Damit legt er zugleich fest, dass das GG bis zu diesem Zeitpunkt weitergilt und es somit keine "verfassungslose" Zeit geben kann.
Das sind aber, wie eingangs erwähnt, eigentliche Binsenweisheiten.
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Offline echt?

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Re: Gutefrage 2018
« Antwort #29 am: 29. Januar 2018, 19:04:27 »
Wenn Höcke an die Macht kommt, bekommen wir eine sehr kurze neue Verfassung.

§1 Ausländer raus.

§2 Wer Ausländer ist, bestimmt Bernd Höcke.
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