Autor Thema: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout  (Gelesen 187303 mal)

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Offline Schnabelgroß

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #630 am: 8. Mai 2018, 08:36:39 »
Das ist doch völlig klar (zumindest nach Reichsbürger"logik"): Bundesrecht und Bundesrat. Wer Teil kommt in beiden Worten vor?
Siehste, also müssen die zuständig sein.

Vielleicht kann ihm ja die Bundesliga weiterhelfen  :think:  oder die  Bundesbank  :scratch:
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Offline Neubuerger

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #631 am: 8. Mai 2018, 08:39:35 »
Das ist doch völlig klar (zumindest nach Reichsbürger"logik"): Bundesrecht und Bundesrat. Wer Teil kommt in beiden Worten vor?
Siehste, also müssen die zuständig sein.

Vielleicht kann ihm ja die Bundesliga weiterhelfen  :think:  oder die  Bundesbank  :scratch:

Es könnte auch passieren, das er da demnächst mal nachfragt. Wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #632 am: 8. Mai 2018, 08:44:12 »
Immerhin war er sein großer Meister Sürmeli, der mal was von der Polizei als Schieß- und Ballerverein und dann eine Verbindung zur Fifa herstellte! Da kommt Schröpfer mit seinen Videos bald hin. Ich denke er hat gesehen was für ein "Segen" so ein Jagdschein ist.
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Offline echt?

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #633 am: 8. Mai 2018, 09:18:52 »
Gott hätte Merkel längst durch einen gezielten Blitzschlag auslöschen müssen!
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Offline kairo

Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #634 am: 8. Mai 2018, 12:04:56 »
Vielleicht kann ihm ja die Bundesliga weiterhelfen  oder die  Bundesbank 

Es könnte auch passieren, das er da demnächst mal nachfragt. Wundern würde es mich ehrlich gesagt nicht.

Mit der Bundesliga gibt er sich bestimmt nicht ab, sondern geht gleich nach Zürich zur vorgesetzten Dienststelle. Zur FIFA.
 

Offline Finanzbeamter

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #635 am: 9. Mai 2018, 10:43:33 »
Unter der Überschrift:
Zitat
So einfach akzeptiert der Staat den Willen des Menschen
Postet Schröpfer ein Bild seiner selba gemachten Eheurkunde. Scheinbar hat ein Notar diese Urkunde beglaubigt und er hat jetzt eine sogenannte Apostille.
Vermutlich glaubt er nun, seine Eheurkunde wäre damit amtlich anerkannt. Blöd nur, dass der Notar nur beglaubigt hat, dass die beiden anwesend waren. Das Dokument ist somit das Geld nicht wert, dass es vermutlich gekostet hat.
Man sollte dem zuständigen  Notar und Richter klar machen, was sie mit solchen Beglaubigungen anrichten. Eigentlich dachte ich, dass hätte sich in Notarkreisen inzwischen rumgesprochen.

Warten wir ab, was für weitere Schreiben Schröpfer jetzt noch mit der Apostille vor hat.

https://bewusstscout.wordpress.com/2018/05/08/so-einfach-akzeptiert-der-staat-den-willen-des-menschen-oeffentliche-bekanntmachung/
« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 10:46:53 von Finanzbeamter »
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #636 am: 9. Mai 2018, 10:52:19 »
Schröpfer hat sich durch BPA ausgewiesen?  :o
Skandal!!!!
Ich dachte der wäre FreeLancer und kein Personal.
Kann den bitte dann mal dringend jemand zu der ReptoKäfigReinigung versetzen
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #637 am: 9. Mai 2018, 17:16:27 »
Schröpfer und die "Glaubensgemeinschaft" der Sürmeli-Irren. :D Solange der Staat nicht genau das macht was er will, glaubt er einfach an Sürmeli, dessen Plumpaquatsch und sich selbst. Hat ja auch die letzten Jahre wunderbar funktioniert.

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #638 am: 9. Mai 2018, 18:27:07 »
Off-Topic:
Ich glaube an die Deutsche Bank, denn die zahlt aus in bar ...  :whistle:https://www.youtube.com/watch?v=7rPC1F2DHUY
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #639 am: 9. Mai 2018, 19:20:37 »
Wenn Hatice Schröpfer geschiedene Uyar ist, wieso weist sie sich denn mit einem Ausweis mit Namen Hicran Uyar aus und nicht Hatice Uyar? Hat dazwischen ein Rufnamenswechsel stattgefunden?

Wenn diese Urkunde nichts anderes ausweist als die Anwesenheit der Anwesenden (bzw. laut Urkunde so wie ich sie verstanden habe dass irgendwelche Unterschriften auf irgendwelchen Dokumenten die Unterschriften der Anwesenden sind), wieso machen Notare das? Das wird doch nicht grade ihre Butter auf dem Brot sein.

Wieso weist er eine Stelle aus der schweizerischen Gesetzgebung (SR 0.111=Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) aus, wenn er als in Deutschland wohnhafter Deutscher gewiss gleichwertige Stellen finden könnte?

Was hat das pseudojüdische Emblem auf der "öffentlichen Bekanntmachung" zu bedeuten?
« Letzte Änderung: 9. Mai 2018, 19:29:48 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Pantotheus

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #640 am: 10. Mai 2018, 10:57:00 »
Wieso weist er eine Stelle aus der schweizerischen Gesetzgebung (SR 0.111=Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge) aus, wenn er als in Deutschland wohnhafter Deutscher gewiss gleichwertige Stellen finden könnte?
Das ist für RD obligatorisch. Das macht Sürmeli so, das macht Schröpfer so, das machen fast alle so. Ich will auch nicht bestreiten, dass die Schweizerisches Systematische Sammlung des Bundesrechts (abgekürzt: SR) übersichtlich, durchdacht aufgebaut und gut zugänglich ist, aber für das, was in Deutschland, Österreich oder sonstwo gilt, ist sie grundsätzlich unerheblich.
Nun liegt bei den Nummern, die mit 0. beginnen, ein Sonderfall vor, insofern es sich dabei um internationale Verträge und dergleichen handelt. Solche können zwar auch z. B. für bzw. in Deutschland gelten (was streng genommen nicht ganz dasselbe ist), müssen aber nicht zwingend in einem bestimmten Land gelten. Die Aufnahme in die SR bedeutet zunächst einmal nur, dass die Schweiz den betreffenden Vertrag angenommen und ratifiziert hat.
Man müsste also prüfen, ob auch Deutschland - oder welcher andere Staat betroffen sein mag - das entsprechende Abkommen ratifiziert hat. (Das kann man u. U. sogar über die SR tun, denn meistens wird ein Anhang mitgeliefert, in dem die Staaten aufgelistet sind, die dem betreffenden Abkommen beitraten, auch das Datum des Inkrafttretens für den jeweiligen Staat ist meist genannt, auch Hinweise auf Erklärungen und Vorbehalte finden sich oft, aber nicht immer.)
Ein erster Schritt wäre also, in deutschen Quellen zu prüfen, ob Deutschland den betreffenden Vertrag ebenfalls angenommen hat.
Zweitens ist es oft so, dass sich die deutschen Fassungen eines internationalen Abkommens zwischen Deutschland und Österreich auf der einen Seite und der Schweiz auf der anderen leicht unterscheiden, bisweilen haben alle drei Staaten auch eigene deutsche Fassungen. Dies hat mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten der jeweils eigenen Rechtstraditionen zu tun. Daher empfiehlt es sich schon um der Klarheit willen, jeweils die deutsche Fassung, die von Deutschland publiziert wurde, zu verwenden. Multilaterale Abkommen sind oft in einer oder zwei authentischen Fassungen meist in englischer und französischer Sprache gehalten, alle anderen Sprachfassungen sind hingegen Übersetzungen. Will man sich wirklich ernsthaft mit einem Abkommen befassen und eine Auslegung des Wortlauts vornehmen, kommt man um die Kenntnis der jeweils authentischen Sprachfassung nicht herum, wobei ausreichende Beherrschung der englischen und französischen Sprache gute Dienste leistet (woran es den meisten RD fehlt). Gibt es eine französische authentische Fassung, findet sich auch diese praktischerweise in der SR, denn die Schweiz hat ja auch Französisch als Amtssprache.
Drittens müsste man jeweils nachprüfen, ob es Vorbehalte oder Erklärungen gibt. In der SR sind aber in der Regel nur die Vorbehalte und Erklärungen abgedruckt, die die Schweiz selbst abgegeben hat.
Kurz und schlecht: Die SR mag zwar praktisch sein und für eine schnelle Recherche durchaus hilfreich, aber wenn man für einen bestimmten Staat, der nicht die Schweiz ist, den Nachweis über die Geltung eines bestimmten Abkommens erbringen will, taugt sie nicht. Trotzdem ist diese Marotte bei den RD nicht wegzubekommen.

Was nun das Wiener Abkommen über das Recht der Verträge angeht, regelt dieses nicht das Recht irgendwelcher Verträge, sondern formuliert (zumindest einige) der Regeln des Völkergewohnheitsrecht über Verträge, die Völkerrechtssubjekte miteinander schließen.
Da Schröpfer kein Völkerrechtssubjekt ist und also auch keine völkerrechtlichen Verträge schließen kann, hat das Abkommen für ihn unmittelbar keine Bedeutung.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #641 am: 10. Mai 2018, 11:09:32 »
Schweizer bzw. amerikanisches Recht gilt für Sürmeli und seine Lebensversager ja vor allem deshalb, weil der angebliche Verein in der Schweiz eine Briefkastenadresse hat und ein Konto hat. In den USA hat man jetzt ja auch eine Briefkastenadresse.

Sürmeli warnt übrigens auch davor an die Adressen Briefe per Post zu schicken. Das ist nämlich sehr aufwendig und kostenintensiv die Briefe dann auch zu bekommen.  ;D ;D
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #642 am: 10. Mai 2018, 11:23:48 »
Schröpfer beginnt sein Video mit "Hi Freunde". Als ob außer uns irgendjemand seinen Blog lesen oder seine Videos gucken würde.
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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #643 am: 10. Mai 2018, 11:30:46 »
@Gutemine Mit der Geltung von Gesetzen ist es bei RD ohnehin so eine Sache: Einerseits gelten vor allem einheimische Gesetze nichts, weil ja der Staat gar nicht existiert, kein Geltungsbereich angegeben wurde usw. usf. Andererseits gilt UCC überall, sodann kanonisches Recht, Cestui-que-vie-Act, Unam sanctam, Genfer Konventionen, Haager Landkriegsordnung usw. usf. Da gibt es dann plötzlich keine fehlenden Geltungsbereiche oder irgendwelche zeitlichen oder räumlichen Grenzen der Geltung.

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Re: Alexander E. Schröpfer - AKQUISEscout
« Antwort #644 am: 17. Mai 2018, 09:14:52 »
Schröpfer hat ein "neues" "Aufklärungs"schreiben (so viele Anführungszeichen) und muss das gleich verschicken!
Zum einen an die Landesregierung wegen dem SEK Einsatz einen Tag vor seinem Geburtstag

Und an den Landkreis Stade wegen irgend einem OWi


Den Text kann man wie folgt zusammenfassten:
Das Völkerrecht steht vor dem Grundgesetz. Lesen sie das Genfer Abkommen 4. Lesen Sie über die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzen. Im Bundespersonalvertretungsgesetz steht, das Glaubensgemeinschaften ihren eigenen Rechtskreis haben. Der Sürmili-Clownverein ist eine Glaubensgemeinschaft. Im Polizeigesetz SH steht auch das Glaubensgemeinschaften geschütz sind. Bla bla über die Uno Charta!
Wer den ganzen Text lesen möchte:
Spoiler
Zitat
♥♥♥ Aufklärung ♥♥♥

Liebe Mitmenschen, die sich entschieden haben als Polizist, Jurist etc. den Mitmenschen zu dienen,

Grundlage JEDER Verwaltung ist das Grundgesetz vor allen anderen Gesetzen, Ordnungen etc.

Gemäß Art. 25 GG ist Völkerrecht VOR Bundes und Landesgesetzen anzuwenden!!!! (Normenhierarchie)

Lesen Sie das Grundgesetz, insbesondere Art. 1, Art. 9, Art. 25 und danach das Genfer Abkommen IV.

Und wer mit mir über das Grundgesetz diskutieren will und mich belehren will, der sollte zunächst im Bundesarchiv die 13 Bände über die Entstehungsgeschichte des Grundgesetz Verfassungskonvent Herrenchiemsee, Parlamentarischer Rat gelesen haben.

Dann auch das Bundespersonalvertretungsgesetz, das Ihnen zeigt, dass Glaubensgemeinschaften einen eigener Rechtkreis haben und damit immun gegenüber JEDER BRD Behörde auch der Polizei.

Das Netzwerk Menschenrecht IST ein Glaubensbekenntnisbund!!

Und dann lesen Sie das Polizeigesetz SH und sie werden im § 1 feststellen, dass dieses für Glaubensgemeinschaften NICHT gilt!!

Ich schreibe Sie an, weil ich helfen will, dass dieser Kuddelmuddel aufhört, weil niemand weiß, was Recht ist, Menschenrecht, Völkerrecht und sich größtenteils an gemäß Artikel 139 GG verbotene Gesetze hält, damit endlich alle Menschen auf dieser Welt ein Leben wie Brüder (und Schwestern) gemäß Art 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht geführt werden kann.

Bitte beachten sie dabei auch 73 UN-Charta

„….. Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich…“.

Und A/RES/66/164

Die Generalversammlung,

unter Hinweis auf ihre Resolution 53/144 vom 9. Dezember 1998, mit der sie die in deren Anlage enthaltene Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen, im Konsens verabschiedete, und erneut erklärend, wie wichtig die Erklärung und ihre Förderung und Umsetzung sind,

sowie unter Hinweis auf alle früheren Resolutionen zu diesem Thema, insbesondere ihre Resolution 64/163 vom 18. Dezember 2009 und die Resolutionen des Menschenrechtsrats 13/13 vom 25. März 2010 und 16/5 vom 24. März 2011,

mit tiefer Besorgnis davon Kenntnis nehmend, dass in vielen Ländern Personen und Organisationen, die sich für die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen, aufgrund dieser Tätigkeiten häufig Drohungen und Drangsalierungen ausgesetzt sind und in Unsicherheit leben, so auch durch Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit oder der freien Meinungsäußerung oder des Rechts, sich friedlich zu versammeln, oder durch Missbrauch von Zivil- oder Strafverfahren,

ernsthaft besorgt darüber, dass in einigen Fällen Gesetze und sonstige Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit und zur Bekämpfung des Terrorismus missbräuchlich gegen Menschenrechtsverteidiger angewandt wurden oder dass sie deren Arbeit und Sicherheit in völkerrechtswidriger Weise behindert haben,

sowie ernsthaft besorgt über die nach wie vor zahlreichen Menschenrechtsverletzungen an Personen, die sich für die Förderung und Verteidigung der Menschenrechte und …
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Was mich wundert ist, dass er hier noch keine Obligation in Millionenhöhe verschickt hat. Entweder hat er inzwischen so viel Geld durch seine anderen Obligationen, dass er die nicht mehr braucht, oder er merkt langsam, dass seine Obligationen keinen interessieren!
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