Dem Aquise-Scout war anscheinend über die feiertage langweilig, deswegen hat er Facebook zugespammt. Unter anderem regt er sich über ein Knöllchen in Höhe von 0 EUR auf.
[facebook]https://www.facebook.com/BEWUSSTscout/posts/966484650203969?__xts__[0]=68.ARAbypNcb7IpUByVAMu-Y7iFHInTbbxr2wAWJM5mMaUgKKU20WwWpQa8b6ro0s52pMQX0ErjcQuaPtI0w_hHzcvoDuxDUZXpEWlDcpDSezjWCjdn6zHgjNkbR51Uc8reDRZQX2cT5_5uyUoBC9403Di-Jo4SkjJPB5XJ913-PXLfj2oMKgn0TPlctNLaOACEPaAvUlIPz_gsYAD_oqu0LeD8P3uDJF3VxsVLfejtk8aBUBxEolVfp7Ky8ZlAtBbPNi6XMnhwcpBmbD-ug8yC2qp1VWOdzkYKiT_1aQ3jLwd25unZ8jUD9st_luw090Pqyj8CU_UKIM_c6YlVJj5-6kE&__tn__=-R[/facebook]
♥Straßenverkehrsordnung und Grundrechteeinschränkung♥
Nachdem die Straßenverkehrsordnung keine Grundrechteeinschränkungen zitiert nach Art. 19 Grundgesetz darf auch kein Verwarnungsgeld erhoben werden:
Bsp.: ... Zum Sachverhalt: Dies ist eine unerlaubte, freiheitseinschränkende Maßnahme bzw. ein Grundrechtseingriff nach Sichtweise des BVerfG im Urteil vom 24. Juli 2018 - BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 - Rn. (1-131), zu welchem in keinem formell fehlerfreien - also zitierenden Gesetz - eine staatliche Ermächtigung erfolgt ist. Grundrechtsverstoß Artikel 19 (2) und 19 (1) Satz 2 Grundgesetz.
Ich halte den Busbahnhof für öffentlichen Raum, den jeder betreten darf. Hätte ich gewusst, daß das kein öffentlicher Raum ist, den jeder betreten oder befahren darf, hätte ich von dieser Handlung Abstand genommen.
Ermessensfehlerfrei, verhältnismäßig und ausreichend als mildestes Mittel hätte eine kostenfreie Information/ Verwarnung ausgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
http://www.bverfg.de/e/rs20180724_2bvr030915.html
In dem von ihm zitierten Urteil des BVerfG geht es aber nicht um die StVO sondern um die Fixierung eines Patienten. Für uns mag das unterschiedlich sein, aber für den Geschröpften fühlt es sich wohl wie eine 7-Punkt-Fixierung an, wenn er seine Karre nicht überall da hinstellen darf, wo er gerne möchte. In dem Urteil geht es außerdem um den Richtervorbehalt und die fehlende Normenklarheit der landesgesetzlichen regelungen, nicht aber um das Zitiergebot.
Der Gute scheint auch etwas untervögelt zu sein, jedenfalls postet er solche Dinge:
[facebook]https://www.facebook.com/BEWUSSTscout/posts/966983490154085?__xts__[0]=68.ARA-I4ozOPVvwolehvt9wKTk328V-NXFVgWZuL4jurCcwbfYp9UFwwwkAAslvhJPjKSa7teSrsVU4nJh3ekp2DbadxsuoxJNDbYizuEKnepdp5Oakxhfe4uIEtTg8OGeRFuinkKg4dei7sQl9rSgkGo3lTooe1OLmbaQmGYnna4HCto2MUz2zUbseEhoL69W51Umvqpxte8ei1yse5vGYHmoMQ8V4lDurMECN2YKCcRUPRno6XYw6I_JNWqYrN5z0i9DoAQY1CMaHAzPPlAa23-sys0RVbM9HegrDlQhdOifKcJOo4f9d4PUgdqgknY5F0Lm3JiVZ-YMF83Y0rhVgAKjCaJo29U&__tn__=-R[/facebook]
Etwas Selbstbeweihräucherung darf auch nicht fehlen:
♥ Das ist Alexander ♥
♥ Alexander hilft Menschen ♥
♥ Alexander erwartet keine Gegenleistung ♥
♥ Alexander ist bescheiden ♥
♥ Sei wie Alexander ♥
War der bei Moni in der Lehre, wegen der vielen Herzchen?
Auf seinem anderen Profil beschwert er sich über Kürzungen und den zu niedrigen Regelsatz bei Hartz IV.
Für einen Urlaub am Balaton scheint es trotzdem gereicht zu haben.