Es gibt immer Erben. Das können auch weit enfernt Verwandte sein; sollten soche nicht ausfindig zu machen sein, erbt der Fiskus.
Ich nehme mal an, dass wenn ein Testament da ist, das irgendwelchen Spinnern oder Nazis das Vermögen vermacht ohne dass da noch irgendwelche Erben zu finden sind hat der Fiskus damit nichts zu tun.
Wenn es keine Erben gibt die einen Anspruch auf den Pflichtteil haben geht doch das ganze Erbe an den im Testament Erwähnten. Und der Fiskus ist doch der Letzte der sich in Erbschaftsangelegenheiten einzumischen hat.
Ausser der Erbschaftssteuer oder womöglichen Straftaten in Sachen Finanzen.
Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund.
Ist das aber nicht nur so wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn ich keine Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartner habe kann ich doch in einem Testament mein Vermögen irgendwem vermachen.