Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 280233 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2175 am: 13. Februar 2020, 21:04:22 »
@gesetzliche Erben: Testament anfechten!
In dem Artikel steht, dass es keine Erben gibt.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2176 am: 13. Februar 2020, 21:08:35 »
Es gibt immer Erben. Das können auch weit enfernt Verwandte sein; sollten soche nicht ausfindig zu machen sein, erbt der Fiskus.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2177 am: 13. Februar 2020, 22:31:38 »
Kann der Fiskus außertestamentliche Erbansprüche erheben, wenn sie nicht direkt aus entsprechenden Schulden bestehen?
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Offline Gerichtsreporter

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2178 am: 13. Februar 2020, 22:36:40 »
Kann der Fiskus außertestamentliche Erbansprüche erheben, wenn sie nicht direkt aus entsprechenden Schulden bestehen?

§ 1936 BGB

Zitat
Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2179 am: 13. Februar 2020, 23:05:24 »
Es gibt immer Erben. Das können auch weit enfernt Verwandte sein; sollten soche nicht ausfindig zu machen sein, erbt der Fiskus.

Ich nehme mal an, dass wenn ein Testament da ist, das irgendwelchen Spinnern oder Nazis das Vermögen vermacht ohne dass da noch irgendwelche Erben zu finden sind hat der Fiskus damit nichts zu tun.

Wenn es keine Erben gibt die einen Anspruch auf den Pflichtteil haben geht doch das ganze Erbe an den im Testament Erwähnten. Und der Fiskus ist doch der Letzte der sich in Erbschaftsangelegenheiten einzumischen hat.

Ausser der Erbschaftssteuer oder womöglichen Straftaten in Sachen Finanzen.

Zitat
Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Übrigen erbt der Bund.

Ist das aber nicht nur so wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn ich keine Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartner habe kann ich doch in einem Testament mein Vermögen irgendwem vermachen.
« Letzte Änderung: 13. Februar 2020, 23:08:55 von Noldor »
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2180 am: 14. Februar 2020, 07:38:00 »
Wenn ich keine Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartner habe kann ich doch in einem Testament mein Vermögen irgendwem vermachen.

Kannst du immer - jedenfalls solange du testierfähig bist.

Auch die lieben Angehörigen kann man enterben. Die haben dann allenfalls einen Pflichtteil zu kriegen.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2181 am: 14. Februar 2020, 10:11:44 »
Auf eine gewisse Art ist das ja dann doch passend. Oder hatte er einfach nur einen schrägen Humor?



Zitat
Der AfD-Millionenspender wurde wohl mit Klospülungen reich

Ein bislang weitgehend unbekannter Ingenieur hat der AfD rund 7 Millionen Euro vererbt.

Dass Parteien so hohe Summen bekommen, ist sehr unüblich – zumal der Spender nicht einmal Parteimitglied war.

Reich wurde er wohl, weil er Vorrichtungen erfunden hat, die vielen Deutschen von Herrenklos bekannt sein dürften.
https://www.rnd.de/wirtschaft/der-afd-millionenspender-wurde-wohl-mit-klospulungen-reich-XYEDAGPWYJCOPBCS3NBE4D6KY4.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2182 am: 14. Februar 2020, 10:21:13 »
Realsatire, die Firma hieß:

Rost & Söhne.
 ;D

Und die Erfindungen waren:

Zitat
Klospülungen und Spritzköpfe für Urinale

Denn der Ingenieur hat in den 1970er- und 1980er-Jahren für Rost und Söhne offenbar mehrere Vorrichtungen erfunden, die vielen Deutschen aus öffentlichen Toiletten vertraut sein dürften: Auf Strangfelds Konto gehen laut Depatis unter anderem sogenannte Klosettdruckspüler, wie sie bei Pissoirs lange üblich waren. Und auch einen Spritzkopf für Urinale hat er demnach erfunden, ebenso wie Selbstschlussventile für Klospülungen und weitere Toilettenausstattungen.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2183 am: 14. Februar 2020, 10:51:59 »
Experte für braune Exkremente. Wie die Faust aufs Auge.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2184 am: 14. Februar 2020, 11:36:20 »
Der Fiskus hat regelmäßig mit Erbschaften zu tun und nennt das Erbschaftsteuer.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2185 am: 14. Februar 2020, 13:09:25 »
Off-Topic:
Der Fiskus hat regelmäßig mit Erbschaften zu tun und nennt das Erbschaftsteuer.

Die aber erst fällig wird, wenn vererbt wurde. Wenn nun aber keine Erben auffindbar sind, wird das nicht greifen, oder?
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

Marlene Dietrich
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2186 am: 14. Februar 2020, 14:39:22 »
Apropos Parteispenden!


Zitat
Urteil zu AfD-Spenden: Parteichef Meuthen handelte “fahrlässig”

Wegen illegaler Wahlkampfunterstützung von Parteichef Meuthen 2016 muss die AfD 269.000 Euro Strafe zahlen.

Die Partei klagte dagegen, das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage im Januar ab.

Jetzt bringt die schriftliche Urteilsbegründung Meuthen in Schwierigkeiten: Bei der Annahme handelte er “fahrlässig”, es liege daher persönliches Verschulden vor.

Jan Sternberg
|
14.02.2020, 12:54 Uhr
Spoiler
14.02.2020
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Wegen illegaler Wahlkampfunterstützung von Parteichef Meuthen 2016 muss die AfD 269.000 Euro Strafe zahlen. Die Partei klagte dagegen, das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage im Januar ab. Jetzt bringt die schriftliche Urteilsbegründung Meuthen in Schwierigkeiten: Bei der Annahme handelte er “fahrlässig”, es liege daher Verschulden vor.

AfD-Parteichef Jörg Meuthen gerät in seiner Parteispendenaffäre weiter unter Druck. Bei der Annahme von Wahlkampfunterstützung 2016 im Wert von 89.800 Euro habe Meuthen "fahrlässig" und damit schuldhaft gehandelt, urteilt das Verwaltungsgericht Berlin.

Im Januar hatte das Gericht eine Klage der AfD gegen eine Strafzahlung der Bundestagsverwaltung abgewiesen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Darin spart das Gericht nicht mit deutlicher Kritik an Meuthen: "Ein sorgfältig handelnder Parteivorsitzender ... hätte erkannt, dass es sich bei den Wahlwerbemaßnahmen um eine Parteispende handelte", heißt es dort. "Ein umsichtiger Parteivorsitzender hätte sich über die geplanten Dienstleistungen aufklären lassen, deren Finanzierung hinterfragen und sich dann Gewissheit über die finanzierende(n) Person bzw. Personen verschaffen müssen."

Meuthens Bekannter, der Werber Alexander Segert, hatte für ihn im baden-württembergischen Landtagswahlkampf Plakate und Flyer produzieren lassen. Bei der mündlichen Verhandlung gab Meuthen an, sich nicht um Art und Umfang der Kampagne gekümmert zu haben. Er habe Segert mit den Worten "Mach das!" freie Hand gelassen. Den Wahlkampf habe er "hemdsärmelig" geführt und sei ständig am Rande der Überforderung gewesen. Die Bundestagsverwaltung wertet die Unterstützung als geldwerte illegale Parteispende und hat eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt: 269.400 Euro.

Das Gericht sieht Meuthen voll verantwortlich: Trotz "mutmaßlich hoher Beanspruchung durch den Wahlkampf und weiterer beruflicher Verpflichtungen wäre ihm eine zeitnahe weitere Aufklärung oder die Delegation dieser Aufklärung an andere verantwortliche Parteimitglieder - etwa den Schatzmeister- ohne weiteres möglich gewesen."

Gegen das Urteil ist die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. Der AfD-Bundesvorstand wird nach RND-Informationen auf seiner Sitzung am Montag darüber entscheiden, ob die Partei in die zweite Instanz zieht.

Von Jan Sternberg/RND
[close]
https://www.ejz.de/blick-in-die-welt/politik/urteil-zu-afd-spenden-parteichef-meuthen-handelte-fahrlaessig_241_111845722-122-.html


Der Stuhl wackelt ja schon ...   :whistle:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2187 am: 14. Februar 2020, 15:11:14 »
Off-Topic:
Der Fiskus hat regelmäßig mit Erbschaften zu tun und nennt das Erbschaftsteuer.

Die aber erst fällig wird, wenn vererbt wurde. Wenn nun aber keine Erben auffindbar sind, wird das nicht greifen, oder?
Jedenfalls ist dann sowohl die Chance eines verwandtschaftlich weit entfernten Erben als auch der Steuersatz hoch.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2188 am: 15. Februar 2020, 07:06:37 »
Ach?



Zitat
Es waren Treffen in "lockerer Atmosphäre", meist in gemieteten Räumen oder im privaten Umfeld. Geführt wurden themenbezogene Gespräche, ausgelotet wurden parteipolitische Erwägungen – "um auszuloten, was künftig möglich ist", wird der AfD-Politiker zitiert. "Spätestens wenn Frau Merkel nicht mehr im Amt ist."

AfD-Politiker berichtet von Geheimtreffen mit WerteUnion


Laut des Landessprechers der NRW-AfD gab es seit dem Herbst intensive Kontakte und regelmäßige Treffen. Auch CDU-Bundestagsabgeordnete sollen beteiligt gewesen sein.

14. Februar 2020, 22:52 Uhr

Spoiler
Der Landessprecher der AfD in Nordrhein-Westfalen, Rüdiger Lucassen, hat angegeben, Mitglieder seiner Partei treffen sich seit einem halben Jahr mit Mitgliedern des CDU-nahen, konservativen Vereins WerteUnion. "Erste Gespräche begannen vor circa sechs Monaten. Seitdem haben sich die Kontakte intensiviert", sagte Lucassen dem Kölner Stadt-Anzeiger. Es gebe bis zu sieben Treffen oder Telefonate pro Monat, bei den Gesprächspartnern soll es sich um mehrere Mitglieder der WerteUnion sowie Bundestagsabgeordnete der CDU handeln.

Die Treffen würden in "lockerer Atmosphäre" stattfinden, meist in gemieteten Räumen oder auch im privaten Umfeld. Dabei gehe es sowohl um themenbezogene Gespräche als auch um parteipolitische Erwägungen – "um auszuloten, was künftig möglich ist", wird Lucassen zitiert.

Dem AfD-Politiker zufolge habe sich der Austausch seit der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen, bei der der FDP-Politiker Thomas Kemmerich auch mit Stimmen der AfD gewählt worden war, verstärkt. "Wir sprechen über eine bürgerliche Koalition, die es in Zukunft geben kann", sagte Lucassen laut des Kölner Stadt-Anzeigers. "Der Wähler wird uns das aufzwingen. Spätestens wenn Frau Merkel nicht mehr im Amt ist."

Die WerteUnion wies die Behauptungen zurück. "Beweise, dass solche Gespräche stattgefunden haben, liegen uns nicht vor", sagte ein Sprecher des Vereins. "Die WerteUnion hat sich seit ihrer Gründung immer wieder gegen Kooperationen oder Koalitionen zwischen den Unionsparteien und der AfD ausgesprochen. Dem ist nichts hinzuzufügen."
Mutmaßliche Kontakte zur AfD werden untersucht

Das hatte zuvor auch WerteUnion-Vorsitzender Alexander Mitsch bestätigt. "Für uns gibt es keine Zusammenarbeit mit der AfD oder der Linkspartei", sagte er. Weiterhin kündigte er an, die Spitze des Vereins würde sich am Samstag mit den Berichten über Kontakte zweier ihrer Landeschefs zu AfD-nahen Vereinigungen beschäftigen. Das Thema werde auf der Sitzung des Bundesvorstands besprochen.

Zuvor hatte der Spiegel über Verbindungen von Hessens WerteUnion-Vorsitzendem Sebastian Reischmann sowie dem Vorsitzenden des Vereins in Thüringen Christian Sitter zu mit Personen aus der rechten Szene berichtet. Mitsch selbst hatte 2014 und 2016 insgesamt 120 Euro an die AfD gespendet und eigenen Aussagen zufolge zeitweise "mit dem Gedanken gespielt", der Partei beizutreten.

Die WerteUnion ist eine inoffizielle Strömung innerhalb der CDU. Nach eigener Aussage hat sie etwa 4.000 Mitglieder, etwa ein Prozent aller Mitglieder der CDU. Der Verein vertritt rechtskonservative Positionen, fordert etwa mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden, eine explizite Förderung heterosexueller Ehen und die Abschaffung des Mindestlohns. Die WerteUnion strebt einen Rechtsruck der CDU an und verspricht sich so, Wähler von der AfD zurückzugewinnen.

Die innerparteiliche Diskussion um die Rolle des Vereins hat sich seit der Wahl in Thüringen intensiviert, weil er Kemmerich trotz der Beteiligung der AfD an dessen Wahl gratuliert hatte. Zudem übte er heftige Kritik an der Intervention der Bundeskanzlerin, die die Wahl des FDP-Politikers als "unverzeihlich" bezeichnet hatte. Aus der CDU heraus hat es daraufhin Forderungen nach einer Auflösung der WerteUnion gegeben.
[close]
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-02/nordrhein-westfalen-werteunion-cdu-kontakte-afd
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2189 am: 15. Februar 2020, 11:31:33 »
Kann man solche sinnlosen und vor allem gegen das Grundgesetz gerichteten versteckt rassistischen Anträge nicht endlich mal verbieten und unter Strafe stellen?   >:(



http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/01901.pdf
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