Er scheint auf diese Schiene geraten zu sein durch einen selbst erlebten Fall. Und zwar hatte er einen Ausbildungsvertrag mit einem Umschüler auflösen wollen, doch das Arbeitsgericht verpflichtete ihn zur Wiedereinstellung und Fortsetzung der Ausbildung. Als der Umschüler seine Abschlussprüfung bei der Innung bestand, bezichtigte er diesen dieser gegenüber, bei der Prüfung geschummelt zu haben und nicht in der Lage gewesen zu sein, eine solche Prüfung bestehen zu können. Sein ehemaliger Umschüler stelle sogar eine Gefahr dar, wenn er in dem erlernten Beruf tätig wäre.
Leider fand die Innung keine Anhaltspunkte dafür, dass es bei der Prüfung nicht richtig gelaufen wäre, weshalb sie auch kein förmliches Verfahren eröffnete (was bei einer solchen Ausgangslage nicht erstaunt). Er forderte von der Innung dann die Prüfungsunterlagen an, erhielt aber nur, wie von der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehen, das Endergebnis.
Das führte dann zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, die er, wie nicht anders zu erwarten war, verlor. Das Gericht konnte und wollte ihm nicht mehr oder Anderes zusprechen, als ihm von Rechts wegen zustand.
Das Gericht bekundete auch etwas Mühe, aus den offensichtlich zahlreichen und teilweise recht wirren Schriftsätzen des Klägers überhaupt ein sinnvolles Klagebegehren herauszulesen. U. a. warf der Kläger einer Erprobungsrichterin vor, sie sei nicht unabhängig, was aber kein Befangenheitsgrund ist. (Mir ist ein Fall bekannt, in dem es um die Bestellung einer "Ferienkammer" ging, die mehrheitlich aus Richtern auf Probe bestanden hätte, was höchstrichterlich keine Gnade fand. Wenn es aber Nachwuchs an Richtern geben soll, so muss auch in Kauf genommen werden, dass es auch mal Richter gibt, die nicht auf Lebenszeit bestellt sind.)
Das scheint ihn dann so aus der Bahn geworfen zu haben, dass er in Kreisen um Masch usw. aufschlug. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er schon zur Zeit der Kündigung des erwähnten Ausbildungsvertrages auf der Rechthaber- und Besserwisserschiene gewesen sein dürfte.