Autor Thema: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht  (Gelesen 6109 mal)

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Offline Gutemine

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Zu Beowulf gibt es schon einen alten Thread im Archiv

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=454.msg6031#msg6031

Er war wohl weiterhin aktiv, wenn auch etwas gehandicapt. Glaubt man seiner Seite, war er in der Schweiz und wurde von dort ganz illegal nach Deutschland zwecks Prozess ausgliefert.

Der Prozess beginnt jetzt.

Spoiler
Coburg
Gericht verschärft Einlasskontrollen
Am Freitag startet in Coburg der Prozess gegen den selbst ernannten Präsidenten des Fantasiestaates "Freistaat Freie Stadt Danzig". Die Anhänger rufen im Netz auf, der Verhandlung beizuwohnen.

Coburg - Am Freitag beginnt vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg der Prozess gegen den Gründer des Fantasiestaates "Freistaat Freie Stadt Danzig". Ihm werden Urkundenfälschung, Betrug, Amtsanmaßung und das Beschaffen falscher amtlicher Ausweise vorgeworfen. Gegen Bezahlung soll der ehemalige Forstbeamte Ausweispapiere unter dem Stempel des Fantasiestaates hergestellt und vertrieben haben.

Es ist ein Prozess, der seine Schatten voraus wirft: Weil die Freistaat-Danzig-Anhänger die Gefolgsleute auf ihrer Homepage dazu aufrufen, die Verhandlung in Coburg als Prozessbeobachter zu begleiten, hat die Kammer im Vorfeld umfangreiche Sicherheitsanordnungen erlassen ( NP vom 4. April). Im Internet heißt es: "Bitte kommt alle als Prozessbeobachter. Endlich gibt es eine öffentliche Verhandlung."

Dementsprechend umfangreich gestaltet sich die "Sicherheitspolizeiliche Verfügung zur Durchführung der Hauptverhandlung". Die Anordnung legt unter anderem fest, dass Zuhörer nur nach Vorlage eines "gültigen amtlichen Lichtbildausweises" in den Sitzungssaal gelangen dürfen. Personendurchsuchungen sind zulässig, auf Verlangen sind Jacken und Mäntel auszuziehen. Durch Abtasten der Kleidung beziehungsweise gegebenenfalls sogar unter Zuhilfenahme einer Metallsonde sollen die Durchsuchungen erfolgen. Zuletzt seien solch umfangreichen Sicherheitsanordnungen am Landgericht beim Babymordprozess von Wallenfels im Juli letzten Jahres angeordnet worden, wie der Pressesprecher des Gerichts, Daniel Kolk, informiert.

Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nicht unbegründet: Als sich im Januar 2016 eine vermutliche Anhängerin der Reichsbürger vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten musste, kam es zu heftigen Tumulten im Gerichtssaal. Die Angeklagte klaute die Ermittlungsakte, ein Mitstreiter baute sich vor dem Staatsanwalt auf und drohte mit Verhaftung.

Die Anhänger des "Freistaat Freie Stadt Danzig" lehnen die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik ab. Der 63-jährige Angeklagte bezeichnet sich selbst als Senatspräsident. In seiner Eigenschaft als Bürger der Freien Stadt Danzig beruft sich auf seinen Vater, der sich nach Auflösung des einst unabhängigen Staates (1920-1939) dafür einsetzte, dessen Bürgerschaft beizubehalten. Von Coburg aus, so heißt es auf der Homepage des Angeklagten weiter, habe er im Jahr 2007 den Freistaat reorganisiert.

Der Angeklagte war schon einmal wegen Urkundendelikten verurteilt worden. Anschließend setzte er sich in die Schweiz ab; nach Information der Homepage des Angeklagten machte er von dort aus auch Schadensersatzforderungen gegen die Bundesrepublik bei mehreren Gerichten anhängig. Dann, so heißt es auf der Homepage des Angeklagten weiter, sei er im April 2016 in seiner Schweizer Wohnung verhaftet und an die deutsche Polizei überstellt worden. Andere Quellen berichten, der Angeklagte sei bei einer Routinekontrolle auf deutschem Boden festgesetzt worden.

Neun Monate lang, so heißt es auf der Homepage unter der Rubrik "Hintergrundinformationen" weiter, habe der Angeklagte dann wegen Betruges eingesessen; Anfang Januar 2017 sei die Haftentlassung geplant gewesen.

Auf Grund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Coburg sei der Freistaat-Danzig-Bürger dann allerdings kurz vor Haftende in die Vestestadt überstellt worden. Die Anhänger starteten daraufhin eine Petition zur Freilassung ihres Senatspräsidenten. Den Justizbehörden werfen sie "illegale Strafverfolgungsmaßnahmen" vor; der Angeklagte sitze nun zum dritten Mal unschuldig in Haft.

Die Staatsanwaltschaft Coburg geht davon aus, dass die Mitglieder des Fantasiestaates ihre Anhänger durch Rundschreiben, Flugblätter und über das Internet werben; dabei propagieren sie, dass das Deutsche Reich nach wie vor fortbestehe. Damit steht die Gruppe den Reichsbürgern nahe, die eine ähnliche Ideologie verfolgen. Letztere gehen davon aus, dass die Weimarerer Verfassung nach wie vor in Kraft sei, die Bundesrepublik Deutschland damit rechtlich nicht anzuerkennen.

Ähnliches vermittelt der Freistaat Danzig: Interessenten habe der Angeklagte vorgespiegelt, man könne sich von den staatsbürgerlichen Pflichten gegenüber der Bundesrepublik lösen. Das Angebot der Fantasieregierung war entsprechend umfangreich: Kfz-Zulassung, Gewerbeanmeldung, Grundbucheinträge. Geworben wurde ferner mit der Möglichkeit, bei einem Übertritt niedrigere Steuern zu entrichten als in der BRD. Der Prozess beginnt am Freitag, 7. April, um 9 Uhr am Landgericht Coburg. Zuhörer erhalten 30 Minuten vor Beginn Einlass.
[close]
http://www.np-coburg.de/region/coburg/Gericht-verschaerft-Einlasskontrollen;art83420,5454151

Seine Homepage:
http://www.freistaat-danzig.com/
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Offline Gutemine

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Kein Urteil, der Termin wurde auf "unbestimmte Zeit" vertagt. Den "Deal" den der Rechtsanwalt wollte, wollte die StA und Richterin nicht.  >:D

Spoiler
Coburg
Reichsbürger-Prozess: Auf unbestimmte Zeit ausgesetzt
Im Prozess um den selbsternannten Senatspräsidenten des "Freistaats Freie Stadt Danzig" gab es am ersten Tag noch kein Urteil. Und das, obwohl die Verhandlung über sechs Stunden dauerte.

Coburg -  Nach knapp sechs Stunden war der Prozess gegen den selbsternannten Senatspräsidenten des „Freistaats Freie Stadt Danzig“ am Freitag vor dem Landgericht Coburg beendet. Es gab aber weder einen Freispruch noch eine Verurteilung. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Bianca Franke, die Vorsitzende der Ersten großen Strafkammer, begründete die Aussetzung mit der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft und der Tatsache, dass Joachim Voigt, der Verteidiger des 64-jährigen Angeklagten, eine Reihe von Beweismittel noch nicht einsehen konnte.

Der Einstellung war ein heftiges Wortgefecht zwischen Verteidigung und der Vorsitzenden Richterin vorausgegangen. Voigt fühlte sich vom Gericht offenbar getäuscht, denn er hatte nach mehreren Telefonaten mit der Vorsitzenden damit gerechnet, dass es zu einer Absprache kommen könnte. Damit hätte man sich eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart, die sich möglicherweise über mehrere Prozesstage hinzieht. Für ein umfassendes Geständnis seines Mandanten sollte das Gericht eine Verurteilung in Aussicht stellen, die unter einem Jahr Gefängnis liegt und eventuell zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Das hätte den ehemaligen Forstinspektor, der von 1986 an beim staatlichen Forstamt in Coburg gearbeitet hatte, die Rentenansprüche sichern. Aus dem Deal wurde allerdings nichts. Oberstaatsanwalt Martin Dippold scherte aus und wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft  - wohl auch auf Weisung seines Behördenleiters – keine Absprachen mit dem führenden Kopf der Danziger-Bewegung treffen werde.

Dem 64-Jährigen, der zurzeit wegen Fluchtgefahr in der Justizvollzugsanstalt Kronach einsitzt, wirft die Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung, Betrug und Amtsanmaßung vor. Die Bewegung des Fantasiestaates „Freistaats Freie Stadt Danzig“ hatten von Coburg aus im Internet und über Flugblätter Ausweispapiere, Führerscheine, Gewerbekarten und sogar Grundbucheintragungen angeboten. Wer zwischen 20 und 100 Euro an die Danziger überwies, konnte die Papiere bestellen, die den Originalen, die von deutschen Passämtern und Führerscheinstellen ausgegeben werden, sehr ähnlich sahen. Die Danziger sollen mit dem Verkauf der falschen Dokumente zwischen 2010 und 2011 knapp 10  000 Euro erlöst haben.
[close]
http://www.np-coburg.de/region/coburg/Reichsbuerger-Prozess-Auf-unbestimmte-Zeit-ausgesetzt;art83420,5460035
 
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Offline Pantotheus

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Standen oder stehen diese Typen nicht auch mit unserem "Freund" B.-D. in Verbindung? Jener will ja ganz und gar nicht nie und nimmer ein RD sein ...  :-X
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Offline hair mess

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Einige der Heimatgemeinde Chiemgau sind früher dem Beowulf nachgelaufen.
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Offline Gutemine

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Noch ein netter TV-Bericht dazu:

http://www.tvbayern.de/mediathek/kategorie/tvo/video/coburg-reichsbuerger-prozess-entwickelt-sich-zur-skurrilen-show

Der Prozess droht wohl an einer alten Version von Corell Draw zu scheitern. Irgendwie hat man wohl vergessen Daten auszuwerten und jetzt hat man kein Programm mehr mit dem es gehen würde.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:

Edit:
Auf der Heimnetzseite des "Freistaat Stadt Danzig" findet sich jetzt eine lustige Mitteilung. (siehe Screen)
http://worldcitizenship.info/
« Letzte Änderung: 13. April 2017, 07:44:52 von Gutemine »
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Offline Aughra

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Der Prozess droht wohl an einer alten Version von Corell Draw zu scheitern. Irgendwie hat man wohl vergessen Daten auszuwerten und jetzt hat man kein Programm mehr mit dem es gehen würde.  :facepalm: :facepalm: :facepalm:


Noch darf man hoffen auf einen alten Rechner aus der Asservatenkammer! Singende Frauen beim Dutzend Anhänger... Ganzheitlich skurril.
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Offline Noldor

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Hallo Landgericht Coburg! Aufwachen!

http://www.hilfdirselbst.ch/foren/Corel_Draw_X4_neu_downloaden_P457621.html 15 Tage Testversion. Wäre vielleicht ein Versuch wert.
 
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Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #7 am: 29. Oktober 2017, 11:40:36 »
Beowulf hat 120 Tagessätze mitgenommen, die 403 Mio € aber nicht bekommen:


Zitat
Jochen Fillisch  Rheinfelden/Schweiz   24.10.2017 23:59
Angeklagter besteht auf Existenz der Freien Stadt Danzig
Ein Forstingenieur muss sich in einem ungewöhnlichen Prozess wegen illegalen Aufenthalts und Fälschens von Ausweisen verantworten.
Spoiler
Das Leben des Beowulf von P. verlief in geregelten Bahnen. Familie und ein Traumberuf als Forstingenieur in den bayerischen Wäldern. Doch ein Arbeitsunfall machte das zunichte, er geriet mit dem Gesetz in Konflikt und jetzt sitzt er auf der Anklagebank des Bezirksgerichts im schweizerischen Rheinfelden. Vorgeworfen werden ihm unter anderem der illegale Aufenthalt in der Eidgenossenschaft und das Fälschen von Ausweisen und Autokennzeichen.
Gerichtspräsident Christoph Lüdi hat es nicht leicht in diesem Prozess der etwas anderen Art. Denn der Angeklagte verfolgt zwei Ziele: Seine Anerkennung als politisch Verfolgter und die Erstellung eines Gutachtens, das klären soll, dass der Freistaat „Freie Stadt Danzig“ nach wie vor existiert. Er selbst bezeichnet sich als dessen „Senatspräsident“, und der VW Golf, der im Juni 2012 einem Beamten der Regionalpolizei in der Rheinfelder Roberstenstraße aufgefallen war, trug die ungewöhnlichen Kennzeichen FDA-01 DA. Die Zulassungsbescheinigung, die der Angeklagte wenige Tage später vorlegte, war von der „Verwaltungsgemeinschaft Freie Stadt Danzig“ ausgestellt, ebenso wie der Reisepass, mit dem sich der „Senatspräsident“ schon ein halbes Jahr zuvor bei einer Polizeikontrolle in Urdorf ausgewiesen hatte.

„Was ist daran falsch?“, fragt Beowulf von P. am Ende der Verhandlung den Gerichtspräsidenten, schließlich hat er zuvor doch aus seiner Sicht klar nachgewiesen, dass die Freie Stadt Danzig nach wie vor existiert, wozu er nicht zuletzt eine Veröffentlichung des Zürcher Professors Urs Saxer heranzieht. Als Beweis für die Existenz der Freien Stadt nennt er den Friedensvertrag von Versailles aus dem Jahr 1919, und auf den Einwand des Gerichtspräsidenten, dass es seitdem doch erhebliche politische Umwälzungen gegeben habe, fragt von P.: „Welche?“
Bundesrepublik schuldet ihm angeblich 403 Millionen Euro
Der Angeklagte selbst hat zwar Danzig noch nie gesehen, und sein Vater, als dessen Erbwalter er sich sieht, war Engländer und lebte ebenfalls nur zwei Jahre in Danzig. Trotzdem glaubt er, Reparationsansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 40 bis 80 Millionen Euro zu haben, und auch die Reparationsansprüche der Freien Stadt will er durchsetzen, „bevor es die Polen und die Griechen und andere tun und nichts mehr übrig ist“.
Auch sonst glaubt der Angeklagte, dass die Bundesrepublik ihm einiges an Geld schuldet: 403 Millionen Euro etwa für die Zeit, die er seiner Ansicht nach unschuldig in deutschen Gefängnissen verbracht hat. Denn dort war er gelandet, als er sich nach seinem Ausscheiden aus dem bayerischen Forstdienst als Unternehmensberater und Makler verdingte und vom Landratsamt Coburg wegen Betrugs angezeigt wurde. Er wurde verurteilt, ebenso wegen illegalen Waffenbesitzes, was er bestreitet. Er erkennt die Urteile nicht an, kontert mit Strafanzeigen wegen der Verfolgung Unschuldiger, gründet 2006 den „Bund für das Recht“, der sich wiederum als Sachwalter der Freien Stadt Danzig sieht.
Wie viele Mitglieder diesem Bund angehören, will er auch dem Berichterstatter in einer Verhandlungspause nicht verraten. Nur soviel: Nachdem sich auf eine Stellenausschreibung niemand meldete, habe er sich gezwungen gesehen, das Amt des „Senatspräsidenten“ zu übernehmen.
Als solcher setzte er sich 2009 in die Schweiz ab, stellte zwei Anträge auf Aufenthaltsbewilligung, die aber beide abgelehnt wurden. Dennoch lebt er seit Jahren in Schweizer Rheinfelden, ein Auslieferungsersuchen der bayerischen Justiz wurde 2014 „aufgrund fehlender beidseitiger Strafbarkeit“ abgelehnt, woraus von P. einen Status als politisch Verfolgter ableitet. Und beim Zitieren aus einem Schriftstück muss Gerichtspräsident Lüdi den Angeklagten darauf hinweisen, dass dieser vorlesen solle, „was da steht, und nicht, was Sie glauben, dass da steht“.
Die Anwälte des 63-Jährigen in den bisherigen Verfahren haben ihr Mandat bisher nie lange ausgeübt, weshalb er seine Verteidigung selbst übernimmt. Dabei vermischt er vor dem Hintergrund seines politischen Anliegens immer wieder die verschiedenen Verfahren in Deutschland und der Schweiz, weshalb Lüdi mehrfach klarstellt: „Wir klären hier ab, was in der Schweiz war.“
Geldstrafe zu 120 Tagessätzen zur Bewährung
Am Ende der über vierstündigen Verhandlung verurteilt der Gerichtspräsident den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Schweizer Franken, die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Durchsetzung politischer Rechte müsse auf politischem Weg erreicht werden und nicht „durch die Ausstellung von Ausweisen einer selbst ernannten Gruppierung“, stellt Lüdi klar. Was das Urteil für den weiteren Aufenthalt des „Senatspräsidenten“ bedeutet, müssen die Migrationsbehörden klären. Aber, wie sagt Beowulf von P.: „Wir Danziger sind Weltbürger.“
[close]

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Angeklagter-besteht-auf-Existenz-der-Freien-Stadt-Danzig;art372615,9468074
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Online SchlafSchaf

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Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #8 am: 29. Oktober 2017, 12:43:17 »
Gibt es vom Hofmann und dem GCLC schon ein entsprechendes Aufhebungsurteil?
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline kairo

Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #9 am: 29. Oktober 2017, 13:11:55 »
Gibt es vom Hofmann und dem GCLC schon ein entsprechendes Aufhebungsurteil?

Kommt bestimmt ganz schnell, sobald sich Danzig dem GCLC unterworfen hat.
 

Online SchlafSchaf

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Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #10 am: 29. Oktober 2017, 13:14:54 »

Kommt bestimmt ganz schnell, sobald sich Danzig dem GCLC unterworfen hat.

Hat es doch schon, hinter beiden steckt derselbe Verein

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Offline klingsor3

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Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #11 am: 29. Oktober 2017, 13:39:42 »
Da hat ihn der oberste "Richter" im Freistaat Danzig Dietmar Morscher aber schlecht beraten...
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 

Offline Schnabelgroß

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Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #12 am: 7. Dezember 2017, 23:18:16 »
 :helpsos:

Der Prozess beginnt jetzt.

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Am Freitag startet in Coburg der Prozess gegen den selbst ernannten Präsidenten des Fantasiestaates "Freistaat Freie Stadt Danzig". Die Anhänger rufen im Netz auf, der Verhandlung beizuwohnen.

Coburg - Am Freitag beginnt vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg der Prozess gegen den Gründer des Fantasiestaates "Freistaat Freie Stadt Danzig". Ihm werden Urkundenfälschung, Betrug, Amtsanmaßung und das Beschaffen falscher amtlicher Ausweise vorgeworfen. Gegen Bezahlung soll der ehemalige Forstbeamte Ausweispapiere unter dem Stempel des Fantasiestaates hergestellt und vertrieben haben.

Es ist ein Prozess, der seine Schatten voraus wirft: Weil die Freistaat-Danzig-Anhänger die Gefolgsleute auf ihrer Homepage dazu aufrufen, die Verhandlung in Coburg als Prozessbeobachter zu begleiten, hat die Kammer im Vorfeld umfangreiche Sicherheitsanordnungen erlassen ( NP vom 4. April). Im Internet heißt es: "Bitte kommt alle als Prozessbeobachter. Endlich gibt es eine öffentliche Verhandlung."

Dementsprechend umfangreich gestaltet sich die "Sicherheitspolizeiliche Verfügung zur Durchführung der Hauptverhandlung". Die Anordnung legt unter anderem fest, dass Zuhörer nur nach Vorlage eines "gültigen amtlichen Lichtbildausweises" in den Sitzungssaal gelangen dürfen. Personendurchsuchungen sind zulässig, auf Verlangen sind Jacken und Mäntel auszuziehen. Durch Abtasten der Kleidung beziehungsweise gegebenenfalls sogar unter Zuhilfenahme einer Metallsonde sollen die Durchsuchungen erfolgen. Zuletzt seien solch umfangreichen Sicherheitsanordnungen am Landgericht beim Babymordprozess von Wallenfels im Juli letzten Jahres angeordnet worden, wie der Pressesprecher des Gerichts, Daniel Kolk, informiert.

Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nicht unbegründet: Als sich im Januar 2016 eine vermutliche Anhängerin der Reichsbürger vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten musste, kam es zu heftigen Tumulten im Gerichtssaal. Die Angeklagte klaute die Ermittlungsakte, ein Mitstreiter baute sich vor dem Staatsanwalt auf und drohte mit Verhaftung.

Die Anhänger des "Freistaat Freie Stadt Danzig" lehnen die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik ab. Der 63-jährige Angeklagte bezeichnet sich selbst als Senatspräsident. In seiner Eigenschaft als Bürger der Freien Stadt Danzig beruft sich auf seinen Vater, der sich nach Auflösung des einst unabhängigen Staates (1920-1939) dafür einsetzte, dessen Bürgerschaft beizubehalten. Von Coburg aus, so heißt es auf der Homepage des Angeklagten weiter, habe er im Jahr 2007 den Freistaat reorganisiert.

Der Angeklagte war schon einmal wegen Urkundendelikten verurteilt worden. Anschließend setzte er sich in die Schweiz ab; nach Information der Homepage des Angeklagten machte er von dort aus auch Schadensersatzforderungen gegen die Bundesrepublik bei mehreren Gerichten anhängig. Dann, so heißt es auf der Homepage des Angeklagten weiter, sei er im April 2016 in seiner Schweizer Wohnung verhaftet und an die deutsche Polizei überstellt worden. Andere Quellen berichten, der Angeklagte sei bei einer Routinekontrolle auf deutschem Boden festgesetzt worden.

Neun Monate lang, so heißt es auf der Homepage unter der Rubrik "Hintergrundinformationen" weiter, habe der Angeklagte dann wegen Betruges eingesessen; Anfang Januar 2017 sei die Haftentlassung geplant gewesen.

Auf Grund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Coburg sei der Freistaat-Danzig-Bürger dann allerdings kurz vor Haftende in die Vestestadt überstellt worden. Die Anhänger starteten daraufhin eine Petition zur Freilassung ihres Senatspräsidenten. Den Justizbehörden werfen sie "illegale Strafverfolgungsmaßnahmen" vor; der Angeklagte sitze nun zum dritten Mal unschuldig in Haft.

Die Staatsanwaltschaft Coburg geht davon aus, dass die Mitglieder des Fantasiestaates ihre Anhänger durch Rundschreiben, Flugblätter und über das Internet werben; dabei propagieren sie, dass das Deutsche Reich nach wie vor fortbestehe. Damit steht die Gruppe den Reichsbürgern nahe, die eine ähnliche Ideologie verfolgen. Letztere gehen davon aus, dass die Weimarerer Verfassung nach wie vor in Kraft sei, die Bundesrepublik Deutschland damit rechtlich nicht anzuerkennen.

Ähnliches vermittelt der Freistaat Danzig: Interessenten habe der Angeklagte vorgespiegelt, man könne sich von den staatsbürgerlichen Pflichten gegenüber der Bundesrepublik lösen. Das Angebot der Fantasieregierung war entsprechend umfangreich: Kfz-Zulassung, Gewerbeanmeldung, Grundbucheinträge. Geworben wurde ferner mit der Möglichkeit, bei einem Übertritt niedrigere Steuern zu entrichten als in der BRD. Der Prozess beginnt am Freitag, 7. April, um 9 Uhr am Landgericht Coburg. Zuhörer erhalten 30 Minuten vor Beginn Einlass.
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Hier beginnt ein Prozess in Coburg, der dann zunächst wieder ausgesetzt wird.

Beowulf hat 120 Tagessätze mitgenommen, die 403 Mio € aber nicht bekommen:


Zitat
Jochen Fillisch  Rheinfelden/Schweiz   24.10.2017 23:59
Angeklagter besteht auf Existenz der Freien Stadt Danzig
Ein Forstingenieur muss sich in einem ungewöhnlichen Prozess wegen illegalen Aufenthalts und Fälschens von Ausweisen verantworten.
Spoiler
Das Leben des Beowulf von P. verlief in geregelten Bahnen. Familie und ein Traumberuf als Forstingenieur in den bayerischen Wäldern. Doch ein Arbeitsunfall machte das zunichte, er geriet mit dem Gesetz in Konflikt und jetzt sitzt er auf der Anklagebank des Bezirksgerichts im schweizerischen Rheinfelden. Vorgeworfen werden ihm unter anderem der illegale Aufenthalt in der Eidgenossenschaft und das Fälschen von Ausweisen und Autokennzeichen.
Gerichtspräsident Christoph Lüdi hat es nicht leicht in diesem Prozess der etwas anderen Art. Denn der Angeklagte verfolgt zwei Ziele: Seine Anerkennung als politisch Verfolgter und die Erstellung eines Gutachtens, das klären soll, dass der Freistaat „Freie Stadt Danzig“ nach wie vor existiert. Er selbst bezeichnet sich als dessen „Senatspräsident“, und der VW Golf, der im Juni 2012 einem Beamten der Regionalpolizei in der Rheinfelder Roberstenstraße aufgefallen war, trug die ungewöhnlichen Kennzeichen FDA-01 DA. Die Zulassungsbescheinigung, die der Angeklagte wenige Tage später vorlegte, war von der „Verwaltungsgemeinschaft Freie Stadt Danzig“ ausgestellt, ebenso wie der Reisepass, mit dem sich der „Senatspräsident“ schon ein halbes Jahr zuvor bei einer Polizeikontrolle in Urdorf ausgewiesen hatte.

„Was ist daran falsch?“, fragt Beowulf von P. am Ende der Verhandlung den Gerichtspräsidenten, schließlich hat er zuvor doch aus seiner Sicht klar nachgewiesen, dass die Freie Stadt Danzig nach wie vor existiert, wozu er nicht zuletzt eine Veröffentlichung des Zürcher Professors Urs Saxer heranzieht. Als Beweis für die Existenz der Freien Stadt nennt er den Friedensvertrag von Versailles aus dem Jahr 1919, und auf den Einwand des Gerichtspräsidenten, dass es seitdem doch erhebliche politische Umwälzungen gegeben habe, fragt von P.: „Welche?“
Bundesrepublik schuldet ihm angeblich 403 Millionen Euro
Der Angeklagte selbst hat zwar Danzig noch nie gesehen, und sein Vater, als dessen Erbwalter er sich sieht, war Engländer und lebte ebenfalls nur zwei Jahre in Danzig. Trotzdem glaubt er, Reparationsansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 40 bis 80 Millionen Euro zu haben, und auch die Reparationsansprüche der Freien Stadt will er durchsetzen, „bevor es die Polen und die Griechen und andere tun und nichts mehr übrig ist“.
Auch sonst glaubt der Angeklagte, dass die Bundesrepublik ihm einiges an Geld schuldet: 403 Millionen Euro etwa für die Zeit, die er seiner Ansicht nach unschuldig in deutschen Gefängnissen verbracht hat. Denn dort war er gelandet, als er sich nach seinem Ausscheiden aus dem bayerischen Forstdienst als Unternehmensberater und Makler verdingte und vom Landratsamt Coburg wegen Betrugs angezeigt wurde. Er wurde verurteilt, ebenso wegen illegalen Waffenbesitzes, was er bestreitet. Er erkennt die Urteile nicht an, kontert mit Strafanzeigen wegen der Verfolgung Unschuldiger, gründet 2006 den „Bund für das Recht“, der sich wiederum als Sachwalter der Freien Stadt Danzig sieht.
Wie viele Mitglieder diesem Bund angehören, will er auch dem Berichterstatter in einer Verhandlungspause nicht verraten. Nur soviel: Nachdem sich auf eine Stellenausschreibung niemand meldete, habe er sich gezwungen gesehen, das Amt des „Senatspräsidenten“ zu übernehmen.
Als solcher setzte er sich 2009 in die Schweiz ab, stellte zwei Anträge auf Aufenthaltsbewilligung, die aber beide abgelehnt wurden. Dennoch lebt er seit Jahren in Schweizer Rheinfelden, ein Auslieferungsersuchen der bayerischen Justiz wurde 2014 „aufgrund fehlender beidseitiger Strafbarkeit“ abgelehnt, woraus von P. einen Status als politisch Verfolgter ableitet. Und beim Zitieren aus einem Schriftstück muss Gerichtspräsident Lüdi den Angeklagten darauf hinweisen, dass dieser vorlesen solle, „was da steht, und nicht, was Sie glauben, dass da steht“.
Die Anwälte des 63-Jährigen in den bisherigen Verfahren haben ihr Mandat bisher nie lange ausgeübt, weshalb er seine Verteidigung selbst übernimmt. Dabei vermischt er vor dem Hintergrund seines politischen Anliegens immer wieder die verschiedenen Verfahren in Deutschland und der Schweiz, weshalb Lüdi mehrfach klarstellt: „Wir klären hier ab, was in der Schweiz war.“
Geldstrafe zu 120 Tagessätzen zur Bewährung
Am Ende der über vierstündigen Verhandlung verurteilt der Gerichtspräsident den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Schweizer Franken, die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Durchsetzung politischer Rechte müsse auf politischem Weg erreicht werden und nicht „durch die Ausstellung von Ausweisen einer selbst ernannten Gruppierung“, stellt Lüdi klar. Was das Urteil für den weiteren Aufenthalt des „Senatspräsidenten“ bedeutet, müssen die Migrationsbehörden klären. Aber, wie sagt Beowulf von P.: „Wir Danziger sind Weltbürger.“
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https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/rheinfelden/Angeklagter-besteht-auf-Existenz-der-Freien-Stadt-Danzig;art372615,9468074

Und hier wird er in der Schweiz verurteilt. Kann doch nicht der selbe Prozess sein...  :scratch:
 Ich bin bei google noch nicht schlauer geworden. Da hat es wohl mehrere Prozesse gegeben ...
Was ist denn aus Coburg geworden? Weiß jemand etwas darüber? 
Das würde helfen den Wikieintrag zu vervollständigen    :help:
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Re: Beowulf von Prince - Freistaat Freie Stadt Danzig - Bund für das Recht
« Antwort #13 am: 8. Dezember 2017, 09:41:16 »
In Rheinfelden in der Schweiz ging es darum, dass der "Prinz" sich in der Schweiz illegal aufhielt und mit einen Fantasieausweis auswies, den er sich namens des "Freistaats Danzig" gleich selbst ausgestellt hatte. Nebenbei: Als Deutscher dürfte sich Wölfchen legal in der Schweiz aufhalten, aber entweder nur drei Monate oder als Arbeitnehmer bzw. Unternehmer oder aber als Nicht-Erwerbstätiger mit gesichertem Lebensunterhalt, z. B. als Rentner. Das sieht das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU so vor. Er lebt dort aber als, hm, "Justizflüchtling" und hat halt, wie in seinen Kreisen üblich, keinen Pass oder Passersatz der BRD, der in der Schweiz irgendwie anerkannt wäre. Vermutlich ist er nicht einmal gemeldet.
In Coburg scheint es um die von ihm vertriebenen Fantasiedokumente des "Freistaats Danzig" und den damit verbundenen Betrug bzw. die Amtsanmaßung zu gehen. Da diese Papiere in Deutschland vertrieben und in Umlauf gesetzt wurden, ist auch eine strafrechtliche Zuständigkeit gegeben, zumal der Beschuldigte deutscher Staatsangehöriger ist. Selbst mit der Amtsanmaßung dürfte es da keine Probleme geben, denn wenn ich mich z. B. in Nigeria als deutscher Konsul ausgebe und Handlungen vornehme, die einem deutschen Konsul vorbehalten sind, etwa Reiseausweise ausstelle, dann ist der Tatort zwar im Ausland gelegen, aber die Handlung betrifft unmittelbar den Kern deutscher Staatlichkeit und Hoheit. Einen falschen Konsul darf Deutschland also strafrechtlich belangen, wo immer auf der Welt er sich als solcher ausgegeben hat, nur muss die deutsche Justiz seiner erst habhaft werden.
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Hier mal ein Auszug eines Textes, den ich gefunden habe auf der Seite von Peter Earlyforest formerly known as Geronimo Brömseklöten vom Stamme der Enthirnten.
www.fruehwald.selbstverwaltung-deutschland.de/SPEZIAL-STASEVE/BotUSA33.pdf
Im folgenden geht es um ein Schreiben des Freistaats an die Botschaft der USA in Berlin angesichts der äh...Occupation ihres Hobbykellers aka Staatsgebiets, durch irreguläre und nicht legitimierte Truppen der Bunten Republik Deutschland und der folgenden Plünderung durch die Briganten, die alle Schätze mit sich nahmen.
Auch den Pyjama des Präsidenten, der tagsüber als Flagge diente und die komplette Bibi Blocksberg Sammlung von BeoBums von Prince.   
Zitat:
Zitat
: Nennen Sie uns bitte einen Zeitplan für den Abzug Ihrer militärischen Einheiten oder auf welchem Territorium wir unsere Hoheitsrechte auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika ausüben können
Da hätte ich folgenden Vorschlag:


Zitat
Dagegen hat allein der Senatspräsident des Freistaates Danzig seit dem Jahr 2006 über 2000 Schreiben an Behörden der BRD gefertigt. Die Behörden der BRD konnten in keinem einzigen Schreiben einen sachlichen oder förmlichen Fehler nachweisen
2000!!!!! Das wird doch nicht daran liegen, dass die keiner gelesen hat. Geschweige denn beantwortet.
daraus folgend die logische und einzig mögliche Erkenntnis:
Zitat
Der Freistaat Danzig hat also ausreichend bewiesen, als vorgesetzte Behörde in der Lage zu sein, effektive Regierungsarbeit zu leisten
Dieser Logik muss sich doch jeder beugen. Also wenn das nicht funzt, weiß ich auch nicht mehr.
« Letzte Änderung: 25. April 2018, 19:25:52 von Caligula »
 
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