Autor Thema: Doku: Delogierung der Familie Juen  (Gelesen 2115 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

dtx

  • Gast
Doku: Delogierung der Familie Juen
« am: 25. Februar 2017, 12:52:35 »
https://www.youtube.com/watch?v=KU9IPttUUYk

Bitte dorthin verschieben, wo es hingehört.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: General Bergfrühling

Offline Gutemine

  • Ehren-Souverän
  • Souverän
  • *******
  • Beiträge: 13744
  • Dankeschön: 36808 mal
  • Karma: 656
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 10000 Beiträge Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Doku: Delogierung der Familie Juen
« Antwort #1 am: 25. Februar 2017, 13:21:06 »
@dtx

Das gehört eigentlich nirgends hin. Die Juens könnte man zwar dem Staatenbund zurechnen, allerdings nicht 100%ig. Die "Delogierung" ist jetzt ja auch schon über ein Jahr her.

Ausgang ist hier eine Scheidung und die Tatsache, dass Frau Juen nicht einsehen wollte, dass sie das Haus nicht behalten kann, vor allem da noch erhebliche Schulden drauf waren. Insoweit handelt es sich um einen Rosenkrieg mit "Einschlag" zu den Staatenbündlern.

Sie war aber ja einigermaßen "vernünftig" und ist selbst noch vor dem Räumungstermin ausgezogen, nur um das dann noch zu einem medialen Youtube-Ereignis zu machen.

Letztendlich ist das eine frustrierte, entmachtete Ex-Frau die meinte ihren Ex richtig ausplündern zu können und damit aufgelaufen ist. Klappt halt nicht immer. :D
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Doku: Delogierung der Familie Juen
« Antwort #2 am: 25. Februar 2017, 13:35:27 »
Das gehört eigentlich nirgends hin. Die Juens könnte man zwar dem Staatenbund zurechnen, allerdings nicht 100%ig. Die "Delogierung" ist jetzt ja auch schon über ein Jahr her.
@Gutemine

In diesem Video distanziert sich die Gute aber sehr deutlich vom Staatenbund.  ;D ;D ;D

https://www.facebook.com/justizopfer/videos/539079629628299/

Zitat
Letztendlich ist das eine frustrierte, entmachtete Ex-Frau die meinte ihren Ex richtig ausplündern zu können und damit aufgelaufen ist. Klappt halt nicht immer. :D

Schulden waren keine am Haus! Aber das von Ihr geschriebene Buch gab dem Ex-Mann das recht die Schenkung zu widerrufen. Siehe auch HIER
« Letzte Änderung: 25. Februar 2017, 13:41:57 von Igor Strawinski »
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: General Bergfrühling

dtx

  • Gast
Re: Doku: Delogierung der Familie Juen
« Antwort #3 am: 25. Februar 2017, 14:53:57 »
Schulden waren keine am Haus! Aber das von Ihr geschriebene Buch gab dem Ex-Mann das recht die Schenkung zu widerrufen. Siehe auch HIER

Zum einen hätte sie nach dem Ehepakt das Haus ohnehin an die beiden ehelichen Kinder übertragen müssen, was an der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung des Bezirksgerichts Imst gescheitert sei (Seiten 3/4), zum anderen wurde der Inhalt des Buches und das nacheheliche Verhalten gegenüber dem Ehemann als grober Undank gewertet., der den Kläger berechtige, die Schenkung gem. § 948 ABGB zu widerrufen. Ausschlaggebend dafür mag auch gewesen sein, daß das Buch "Die Hölle hat viele Namen - ein Frauenschicksal" ein lebhaftes Medienecho hervorgerufen und die Autorin das Publikum im Eindruck bestärkt habe, daß es sich bei den Schilderungen um authentischen Erlebnisse in ihrer Ehe handle.

Die Dame scheint aber schon im Verlaufe des Verfahrens dem Reichsdeppentum anheim gefallen zu sein. Sie hat als Beklagte ihren Anwalt entpflichtet und anschließend dem Gericht erklärt, fürderhin weder zur Einvernahme bereit zu sein, zu der sie vom Gericht geladen war, noch selbst oder durch einen anderen Anwalt vertreten am Prozeß teilzunehmen.  Wenn man sich nicht verteidigt, fällt das Urteil eben entsprechend der vorliegenden Beweislage aus.
 

Igor Strawinski

  • Gast
Re: Doku: Delogierung der Familie Juen
« Antwort #4 am: 25. Februar 2017, 16:17:10 »
Diesen Fall kenne ich persönlich schon über 15 Jahre!   :puke:

Die Dame scheint aber schon im Verlaufe des Verfahrens dem Reichsdeppentum anheim gefallen zu sein. Sie hat als Beklagte ihren Anwalt entpflichtet und anschließend dem Gericht erklärt, fürderhin weder zur Einvernahme bereit zu sein, zu der sie vom Gericht geladen war, noch selbst oder durch einen anderen Anwalt vertreten am Prozeß teilzunehmen.  Wenn man sich nicht verteidigt, fällt das Urteil eben entsprechend der vorliegenden Beweislage aus.

Ja sie hat ja auch Forderungen ins UCC eingetragen lassen :doh: :doh: :doh:, aber Sie ist nicht beim Staatenbund!

Zitat von:  aus einem "P" Gerichtsakt
Die Frau sollte beizeiten zur Vernunft kommen, ein Anfang wäre wenn sie sich realen juridischen Beistand anlachen würde, nicht so geisteskranke wie Mustafa Selim Sürmeli oder diese grandiose heilbringende Lichtgestalt der Rechtswissenschaften Christian Warum.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: hair mess, Happy Hater