Waffenpass hört sich eher nach Alpenrepublik an. Hierzulande sind die Regeln strenger, wer hier eine Schusswaffe ohne entsprechede Berechtigung (Waffenschein, die Waffenbesitzkarte berechtigt nicht dazu!) mitführt, hat schon mal seine persönliche Zuverlässigkeit verwirkt. Und ohne Zuverlässigkeit darf man auch keine Waffen besitzen, also erhält man eine Aufforderung, den Kram innerhalb einer Frist zu verkaufen oder unbrauchbar zu machen. Außerdem kommt noch ein Strafverfahren obendrauf. Bei dem besagten Kollegen wäre ein Besuch durch die "Wortmarke" sicher, seit den Eskapaden eines Plan oder Ursache fackeln die nicht lange. Eine öffentliche Äußerung, auf das Gesetz zu pfeifen, ist regelmäßig ein Nachweis der Unzuverlässigkeit.
Den Führerschein zu verlieren genügt in den meisten Fällen, um als unzuverlässig zu gelten. Deswegen sind die beliebtesten Getränke bei Sportschützen und Jägern inzwischen alkoholfrei.
Waffenscheine werden nicht gerade häufig ausgestellt, und wenn, dann sind sie in aller Regel mit Auflagen verbunden, z. Bsp. nur zur Berufsausübung eines Geldboten innerhalb der Dienstzeit.
Für den besorgten Kollegen würde ein Besuch beim Psychologen vermutlich mehr Sinn ergeben als Waffenkäufe. Und für die Mitbürger auch.